Steuerberatergesetz: Bundestag berät über umfassende Reform
18.04.2026 - 15:31:44 | boerse-global.deDie geplante Neuregelung soll den Beruf an die digitale Arbeitswelt anpassen und den Wettbewerb neu ordnen.
Digitalisierung und Bürostrukturen im Fokus
Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die Lockerung der Niederlassungspflicht. Künftig sollen Steuerkanzleien zusätzliche Büros ohne einen fest vor Ort ansässigen Berufsträger führen dürfen. Bisher schreibt Paragraf 34 der Berufsordnung einen solchen "Zweigstellenleiter" zwingend vor. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt diesen Schritt. Sie argumentiert, digitale Tools und neue Arbeitsmodelle machten die alte Vorschrift überflüssig.
Da die Digitalisierung der Finanzverwaltung immer weiter voranschreitet, wird der sichere Umgang mit Online-Portalen für Steuerzahler unerlässlich. Dieses kostenlose E-Book erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das Portal MeinElster effektiv nutzen und Ihre Steuerfragen schneller sowie kostengünstiger managen. Jetzt kostenloses MeinElster E-Book herunterladen
Gleichzeitig wird die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben. Die verpflichtende Nutzung einer zentralen Vollmachtdatenbank soll Papierkrieg reduzieren. Ab 2026 werden Steuerbescheide zudem standardmäßig elektronisch zugestellt – eine ausdrückliche Einwilligung der Mandanten ist dann nicht mehr nötig.
Wer darf künftig Steuerhilfe anbieten?
Das Gesetzespaket weitet den Kreis derer aus, die steuerliche Beratung anbieten dürfen. So sollen etwa Energieberater steuerrechtliche Fragen in ihrem Fachgebiet klären dürfen. Neu ist auch die Einführung von Steuerrechtsklinken an Universitäten. Unter Aufsicht erfahrener Berater könnten Jurastudenten dort Kommilitonen kostenlos helfen.
Auch die Regeln für Laienhilfe werden gelockert. Bisher ist unentgeltliche Unterstützung im Steuerrecht weitgehend auf Familienmitglieder beschränkt. Künftig sollen auch "andere nahestehende Personen" helfen dürfen – eine Anpassung an moderne Lebensgemeinschaften.
Zankapfel: Lohnsteuerhilfevereine und Investoren
Besonders kontrovers diskutiert wurde die geplante Abschaffung der Einkommensgrenzen für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen. Bisher dürfen diese Vereine nur Mandanten beraten, deren Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) begrüßt die Streichung als Vereinfachung. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hingegen warnt vor Qualitätsverlust. Er fürchtet, die Vereine könnten sich in komplexe Beratungsfelder vorwagen, die qualifizierten Steuerberatern vorbehalten bleiben sollten.
Während sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Steuerberatung ändern, können Sie Ihre Steuererklärung bereits heute effizienter selbst in die Hand nehmen. Ein praktischer Ratgeber zeigt Ihnen die versteckten Funktionen von MeinElster, mit denen Sie Einsprüche und Anträge zeitsparend ohne teure Hilfe erledigen können. Gratis-Download: Steuererklärung mit MeinElster optimieren
Der größte Streitpunkt bleibt jedoch der Schutz vor Drittinvestoren. Ein Ministerialentwurf vom August 2025 sah noch strenge Regeln vor, um die berufliche Unabhängigkeit von Steuerkanzleien vor Finanzinvestoren zu schützen. Die im Januar 2026 vom Kabinett beschlossene Fassung enthielt diese Schutzvorkehrungen nicht mehr. BStBK und DStV drängen im Ausschuss auf eine Nachschärfung. Sie fürchten, dass ohne klare Grenzen externe Geldgeber zu großen Einfluss auf die Berufsausübung gewinnen könnten.
EU-Druck treibt Reform voran
Die Reformbemühungen stehen auch unter Druck aus Brüssel. Ein seit Langem laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zwingt Deutschland dazu, die Ausnahmeregelungen für eingeschränkte Steuerhilfe systematischer und transparenter zu gestalten.
Zudem soll das Gesetz Bürokratie abbauen. So soll die Übertragung von Honorarforderungen durch Steuerberater künftig nur noch die Einwilligung des Mandanten in Textform – etwa per E-Mail – erfordern, nicht mehr eine eigenhändige Unterschrift.
Was kommt als Nächstes?
Nach der Anhörung wird der Finanzausschuss nun über Änderungsanträge beraten. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sind für Ende April 2026 geplant. Läuft alles nach Zeitplan, könnten zentrale Teile der Reform, darunter die neuen Regeln für Niederlassungen und Steuerhilfe, bereits zum 1. September 2026 in Kraft treten.
Während die Digitalisierungsvorhaben wohl breite Zustimmung finden, dürften die Details zur Stellung der Lohnsteuerhilfevereine und zum Investorenschutz noch hart umkämpft sein. Das Ergebnis wird das Wettbewerbsgeflecht der deutschen Steuerberatungsbranche für das kommende Jahrzehnt prägen.
So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!
Für. Immer. Kostenlos.
