Sicherheitsbeauftragte, Bundestag

Sicherheitsbeauftragte: Bundestag entscheidet über umstrittene Schwelle

18.01.2026 - 13:09:12

Eine geplante Anhebung der Pflichtschwelle für Sicherheitsbeauftragte von 20 auf 50 Beschäftigte spaltet Wirtschaft und Sicherheitsexperten. Der Bundestag berät noch in diesem Monat über diesen Kernpunkt des neuen Bürokratieentlastungspakets.

Berlin – Der deutsche Bundestag steht vor einer grundlegenden arbeitsrechtlichen Weichenstellung. Am Mittwoch, dem 28. Januar 2026, soll das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz in erster Lesung beraten werden. Der umstrittenste Punkt: Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten soll erst für Betriebe mit mehr als 50 statt wie bisher 20 Mitarbeitern greifen. Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) verspricht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) damit spürbare Erleichterungen.

Doch der Plan stößt auf massive Kritik. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor einem gefährlichen Dämpfer für die „Vision Zero“ – die Strategie für eine Welt ohne tödliche oder schwere Arbeitsunfälle. „Sicherheitsbeauftragte sind das Frühwarnsystem im Betrieb“, betont DGUV-Geschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer. Sie identifizierten oft Gefahren, die bei formalen Prüfungen übersehen würden.

Die Zahlen der Regierung sind beeindruckend: Durch die Anhebung der Schwelle könnten bundesweit rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten-Stellen wegfallen. Das BMAS rechnet mit jährlichen Einsparungen von etwa 135 Millionen Euro für die Wirtschaft. Doch Kritiker fragen: Sparen wir hier an der falschen Stelle? Die Folgekosten durch mehr Arbeitsunfälle könnten die Verwaltungserleichterung schnell übersteigen.

Anzeige

Passend zum Thema Arbeitsschutz: Viele Betriebe unterschätzen, wie genau eine Gefährdungsbeurteilung geprüft wird – und riskieren Bußgelder oder Nachforderungen. Ein kostenloser Leitfaden mit fertigen Vorlagen und Checklisten zeigt Schritt für Schritt, wie Sie eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung erstellen, die Aufsichtsbehörden besteht. Ideal für Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragte und Sifas in KMU. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen gratis herunterladen

Wirtschaft begrüßt längst überfällige Entlastung

Unternehmensverbände sehen das naturgemäß anders. Für sie ist die Reform ein längst überfälliger Schritt. Industrie- und Handelskammern wie die IHK Heilbronn-Franken kämpfen seit Jahren für eine Vereinheitlichung der Schwellenwerte. Die aktuelle Regelung gilt als kleinteilig und bürokratisch.

Die geplante Angleichung an andere arbeitsrechtliche Schwellen – etwa für die Bildung eines Betriebsrats – soll KMU spürbar entlasten. Befürworter betonen: Die Grundpflicht des Arbeitgebers, für Sicherheit zu sorgen, bleibe unberührt. Es gehe nicht um weniger Sicherheit, sondern um weniger Formalismus.

Was ändert sich konkret?

Aktuell schreibt die DGUV Vorschrift 1 vor: Ab 21 Beschäftigten muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Künftig soll diese Pflicht erst ab 51 Mitarbeitern greifen. Zudem dürften Betriebe mit 50 bis 250 Beschäftigten möglicherweise nur noch einen Beauftragten stellen – statt wie bisher oft mehrere.

Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten ist ehrenamtlich und unterscheidet sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Studien zeigen jedoch: Ihre Anwesenheit erhöht das Sicherheitsbewusstsein in den Teams spürbar. Genau dieser präventive Effekt wäre in Tausenden kleineren Betrieben künftig gefährdet.

Entscheidung fällt im parlamentarischen Verfahren

Nach der ersten Lesung am 28. Januar geht der Gesetzentwurf in die zuständigen Ausschüsse, vor allem in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Dort wird der Text detailliert beraten. Kompromisse sind möglich, etwa schärfere Schulungspflichten für Arbeitgeber als Ausgleich.

Bis zum Inkrafttreten – voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 – gilt für Unternehmen: Weiterbestellen! Die aktuellen Sicherheitsbeauftragten bleiben im Amt, bis das Gesetz verkündet ist. Juristen raten Betrieben, die Übergangsphase für eine Überprüfung ihrer Gefährdungsbeurteilung zu nutzen.

Die Debatte im Bundestag verspricht hitzig zu werden. Es geht um die klassische Frage: Wie viel Formvorschrift braucht der Arbeitsschutz wirklich? Die Antwort darauf könnte die Sicherheitskultur in deutschen Betrieben nachhaltig verändern.

PS: Übrigens – wenn Sie die Übergangszeit nutzen wollen, sparen die Vorlagen oft Stunden an Arbeit: Komplettpakete mit geprüften Checklisten, Mustertexten und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung helfen, Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher zu dokumentieren und Prüfungen zu bestehen. Perfekt für KMU, die jetzt schnell handeln sollten. Jetzt GBU-Checkliste herunterladen

@ boerse-global.de