ProdSG-Novelle: Deutsche Sprache für Sicherheitshinweise wird Pflicht
21.12.2025 - 21:39:12Der Bundestag verschärft das Produktsicherheitsgesetz und beendet eine rechtliche Grauzone. Ab 2026 drohen bei Verstößen gegen die Sprachvorgaben hohe Bußgelder.
Mit der Verabschiedung der Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) setzt Deutschland die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) vollständig um. Die Neuregelung schafft vor allem Klarheit bei einer zentralen Frage: Sicherheitshinweise für Maschinen und Verbraucherprodukte müssen zwingend in deutscher Sprache verfasst sein. Diese „German Language“-Policy beendet die Praxis englischsprachiger Warnaufkleber und schafft verbindliche Vorgaben für Hersteller, Händler und Importeure.
Am vergangenen Donnerstag stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie Die Linke für den Gesetzentwurf. Die Grünen und die AfD lehnten ihn ab. Während die EU-Verordnung bereits seit Dezember 2024 gilt, fehlten bislang die konkreten nationalen Regelungen für Sanktionen und behördliche Zuständigkeiten. „Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir Rechtssicherheit für die deutsche Wirtschaft und erhöhen den Schutz der Verbraucher“, so ein Sprecher des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales.
Die Reform streicht veraltete, auf EU-Richtlinien basierende Regelungen und ersetzt sie durch moderne Vorgaben für das digitale Zeitalter. Alte Spielräume sind damit Geschichte.
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Klare Vorgabe: Warnhinweise nur noch auf Deutsch
Die brisanteste Neuerung betrifft die verbindliche Sprachregelung. Das Gesetz stellt unmissverständlich klar: Sicherheitshinweise und Warnungen für Produkte auf dem deutschen Markt müssen in Deutsch vorliegen. Die EU-Verordnung ließ den Mitgliedstaaten diese Festlegung zwar offen – das neue ProdSG nutzt diese Option nun konsequent.
Das hat direkte Konsequenzen:
* Importware muss lokalisiert werden: Produkte, die nicht für den DACH-Raum vorgesehen sind, dürfen nicht mehr mit rein englischen Warnhinweisen in den Verkehr gebracht werden. Sie müssen vorher umetikettiert und mit deutschen Beilagen versehen werden.
* Papier bleibt Pflicht für Sicherheitsinfos: Auch wenn Betriebsanleitungen künftig teils digital bereitgestellt werden dürfen, müssen essentielle Sicherheitsinformationen zum Kaufzeitpunkt in gedruckter Form und auf Deutsch beiliegen.
Für den Maschinenbau und den technischen Handel bedeutet dies erheblichen Anpassungsaufwand. Teure Nachrüstaktionen drohen, wenn Lieferketten nicht rechtzeitig angepasst werden.
Online-Handel im Fokus der Marktüberwachung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung im Online-Handel. Künftig müssen alle sicherheitsrelevanten Warnhinweise und die Herstellerkontaktdaten bereits im Produktlisting sichtbar sein – also bevor der Kunde den Kauf abschließt. Das neue Gesetz schafft hierfür konkrete Bußgeldtatbestände.
Marktbeobachter rechnen ab Anfang 2026 mit verschärften Kontrollen durch die Landesbehörden auf großen Online-Marktplätzen. Die klare Rechtslage erhöht zudem das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen erheblich. Für Händler wird ein Audit ihrer Webshop-Listings damit zur dringenden Priorität.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft. Der Handlungsbedarf für Unternehmen ist akut:
1. Produktbeilagen prüfen: Liegt jeder Maschine und jedem Elektrogerät eine korrekte, gedruckte Sicherheitsinformation auf Deutsch bei?
2. Online-Auftritt anpassen: Sind in allen Online-Angeboten die vorgeschriebenen Warnhinweise und vollständigen Herstellerangaben integriert?
3. Lieferanten informieren: Importeure müssen ihre internationalen Partner umgehend über die verbindliche Deutsch-Pflicht informieren, um spätere Umetikettierungen zu vermeiden.
Mit dieser Novelle beendet der Gesetzgeber die Übergangsphase. Aus unverbindlichen EU-Vorgaben werden nun sanktionierbare nationale Pflichten. Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Die Zeit der Grauzonen ist vorbei.
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