OpenAI verliert in München: KI-Training verstößt gegen Urheberrecht
07.01.2026 - 06:02:12Das Landgericht München I hat entschieden: OpenAIs Nutzung von Songtexten für das KI-Training verstößt gegen das Urheberrecht. Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte KI-Branche in Europa und stellt deren Geschäftsmodelle infrage.
Gericht kippt zentrale KI-Verteidigungsstrategie
Im Kern des Verfahrens stand die Frage, ob das sogenannte Text- und Data-Mining (TDM) nach Paragraf 44b des Urheberrechtsgesetzes die Nutzung geschützter Werke erlaubt. OpenAI hatte sich auf diese Ausnahme berufen. Das Gericht wies dies jedoch entschieden zurück. Es sah nicht nur eine Analyse, sondern eine unzulässige Vervielfältigung der Werke gegeben.
Ausschlaggebend war die Fähigkeit der KI-Modelle, die geschützten Lyrics – darunter Hits von Herbert Grönemeyer und Helene Fischer – auf einfache Nutzeranfragen hin nahezu wortgetreu auszugeben. Das Gericht folgte der Argumentation der klagenden GEMA: Die „Einprägung“ der Texte in die Modellparameter stellt selbst schon eine Urheberrechtsverletzung dar. OpenAI wurde untersagt, die unlizenzierten Texte auf seinen Servern in Deutschland zu speichern. Die Höhe der Schadensersatzforderung wird in einem weiteren Verfahren festgelegt.
„Memorization“ wird zum rechtlichen Schlüsselbegriff
Die Münchner Richter etablierten mit ihrem Urteil einen neuen technisch-juristischen Maßstab: den der „Memorization“ (Einprägung). Sie akzeptierten den Nachweis der GEMA, dass Modelle wie ChatGPT-4 die Trainingsdaten effektiv „auswendig gelernt“ haben.
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Rechtsexperten sehen hier eine hohe Hürde für alle KI-Unternehmen. „Das Urteil macht klar, dass die Speicherung urheberrechtlich geschützter Lyrics während des Trainings und deren unerlaubte Generierung zwei eigenständige Verstöße sind“, analysierte die Kanzlei D Young & Co. Das Gericht ließ die Plattform-Argumentation von OpenAI nicht gelten und machte den Betreiber direkt für Architektur und Trainingsdatenauswahl verantwortlich.
Nächster Akt: Gericht verhandelt gegen Musik-KI Suno
Der Druck auf die Branche wird sich bereits Ende Januar weiter erhöhen. Am 26. Januar 2026 verhandelt dasselbe Münchner Gericht die Klage der GEMA gegen den US-Musik-KI-Generator Suno. Dieser Fall könnte die Rechtsprechung noch ausweiten, da es hier um die Generierung von Audio und musikalischen Kompositionen geht – nicht nur um Text.
Beobachter erwarten, dass das OpenAI-Urteil als Blaupause für den Suno-Prozess dient. Würde die gleiche Logik auf Audiodaten angewandt, müssten generative Musik-KIs für den europäischen Markt fundamental neu konzipiert werden. Die GEMA feierte das Urteil gegen OpenAI bereits als Bestätigung, dass das Internet „kein Selbstbedienungsladen für KI-Entwickler“ sei.
Deutschland als strengerer Rechtsraum für KI
Das Münchner Urteil markiert eine deutliche Abkehr von Entwicklungen in anderen Ländern und zeigt eine fragmentierende globale Rechtslage:
- USA: Zahlreiche Klagen dort stützen sich auf die weitreichende „Fair Use“-Doktrin, die in Europa so nicht gilt.
- Großbritannien: Ein dortiges Gericht zeigte sich im Fall Getty Images v. Stability AI zurückhaltender, ob KI-Modelle selbst „rechtsverletzende Kopien“ darstellen.
Für KI-Firmen bedeutet das Urteil akuten Handlungsbedarf. Die Optionen: Lizenzen mit Rechteinhabern wie der GEMA aushandeln, Modelle aufwändig ohne deutsche urheberrechtlich geschützte Inhalte neu trainieren oder bestimmte Funktionen für den deutschen Markt sperren (Geofencing).
OpenAI hat bereits Berufung eingelegt. Experten rechnen damit, dass der Streit letztlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreichen könnte, um die EU-weite Auslegung der TDM-Regelungen zu klären. Bis dahin senden die deutschen Gerichte ein klares Signal: Innovation darf nicht auf Kosten geistigen Eigentums gehen.
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