Online-Krankenscheine, Gericht

Online-Krankenscheine: Gericht erlaubt fristlose Kündigung

05.01.2026 - 07:35:12

Ein Grundsatzurteil des LAG Hamm stuft Online-AU-Bescheinigungen ohne Arztkontakt als gefälschte Urkunden ein. Arbeitgeber können Lohnzahlungen verweigern und Mitarbeiter sofort entlassen.

Ein neues Urteil stellt Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne Arztkontakt gleich mit Betrug. Unternehmen dürfen Lohnzahlungen verweigern und Mitarbeiter sofort entlassen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat mit einem Grundsatzurteil Ende 2025 klare Grenzen gezogen. Der sogenannte „Click-AU“, bei dem Bescheinigungen über reine Fragebögen ohne Arztgespräch erstellt werden, hat vor Gericht keinen Bestand mehr. Arbeitgeber können nicht nur die Lohnfortzahlung verweigern, sondern auch die fristlose Kündigung aussprechen.

Der Präzedenzfall: Ein teurer Klick

Im Kernfall (Az. 14 SLa 145/25) ging es um einen Mitarbeiter, der für wenige Euro einen AU-Schein über ein Webportal bezog. Ein „Privatarzt“ stellte das Dokument per WhatsApp aus – ohne Video- oder Telefonkontakt. Das Gericht wertete dies als „null Beweiskraft“. Da keine medizinische Untersuchung stattfand, handele es sich rechtlich nicht um eine ärztliche Bescheinigung, sondern um eine gefälschte Urkunde.

Diese Einstufung ist der game-changer für 2026. Wurde früher oft nur der Lohn für die Krankheitstage einbehalten, gilt die Vorlage solcher Scheine nun als Vertrauensbruch. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig. Selbst bei echter Erkrankung ist der Betrugsversuch durch die gefälschte Bescheinigung der kündigungsrelevante Verstoß.

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Für HR-Verantwortliche liegt die neue Herausforderung in der Unterscheidung: Wann ist eine digitale AU legitim, wann ein „Click-Doc“? Die Beweislast verschiebt sich zugunsten der Arbeitgeber bei bestimmten Warnsignalen.

Die Beweiskraft eines AU-Scheins gilt als „erschüttert“, wenn:
* Kein Arzt-Patient-Kontakt stattfand (reiner Online-Fragebogen).
* Eine große geografische Distanz zwischen Arzt, Wohnort und Arbeitsplatz des Mitarbeiters besteht.
* Das Dokument verdächtig formatiert ist, etwa ohne standardisierte Versicherungscodes oder gültige elektronische Signatur (eAU).

In diesen Fällen kann die Lohnfortzahlung sofort ausgesetzt werden. Der Mitarbeiter muss dann seine Arbeitsunfähigkeit beweisen – unmöglich, wenn nie ein Arzt involviert war.

Telemedizin bleibt erlaubt – mit Einschränkung

Experten betonen: Nicht jede digitale Bescheinigung ist jetzt tabu. Legitime Telemedizin, also Videosprechstunden oder Telefonate mit einem konsultierenden Arzt, bleibt ein geschützter Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Verboten sind allein die automatisierten „Fragebogen-und-Fertig“-Dienste.

Unternehmen werden aufgefordert, ihre Richtlinien im ersten Quartal 2026 anzupassen. Handbücher sollten klar zwischen akzeptierter Telemedizin und verbotenen Fragebogendiensten unterscheiden.

Trendwende im Krankheitsmanagement

Das Urteil fällt in eine Phase der Verschärfung. Bereits im Januar 2025 stärkte das Bundesarbeitsgericht (BAG) das Recht von Arbeitgebern, die Glaubwürdigkeit von AU-Scheinen zu hinterfragen, die zufällig mit Kündigungs- oder Urlaubsterminen zusammenfallen.

Die Kombination beider Urteile gibt Unternehmen 2026 wirksame Werkzeuge gegen Missbrauch an die Hand. Marktbeobachter erwarten einen Einbruch des Marktes für kontaktlose Bescheinigungen. Die Botschaft der Gerichte ist eindeutig: Ein Krankenschein erfordert einen Arzt – keinen Download-Button.

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