Österreichs Wohnkosten-Entlastungspaket 2026 tritt in Kraft
04.01.2026 - 19:39:12Mit dem Jahreswechsel greifen in Österreich mehrere Maßnahmen zur Dämpfung der Wohnkosten. Eine neue Mietpreisbremse, höhere Pendlerförderungen und angepasste Steuerabsetzbeträge sollen die Haushalte entlasten. Die oft geforderte pauschale „800-Euro“-Lösung gibt es hingegen nicht.
Die einschneidendste Neuerung ist die Mietpreisbremse, die seit 1. Januar auch für den freien Mietmarkt gilt. Mieterhöhungen sind nur noch einmal jährlich zulässig. Der entscheidende Hebel: Liegt die Inflation über drei Prozent, darf der darüber hinausgehende Teil nur noch zur Hälfte an die Mieter weitergegeben werden.
Für den geregelten Mietbereich (Richtwert- und Kategoriemieten) wurde die Indexierung 2026 auf maximal ein Prozent gedeckelt. Experten sehen darin eine „längst überfällige Atempause“ für Mieter. Die langfristige Wirkung hängt jedoch von der weiteren Inflationsentwicklung ab.
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Pendler profitieren von Verdreifachung des Pendlereuros
Ein großer Brocken der Entlastung kommt für Berufstätige über den Weg zur Arbeit. Der Pendlereuro wurde zum Jahreswechsel verdreifacht – von zwei auf sechs Euro pro einfachem Kilometer. Das soll die gestrichene Klimabonus-Komponente kompensieren und Autopendler spürbar entlasten.
Zusätzlich wurden die allgemeinen steuerlichen Absetzbeträge an die Inflation angepasst:
* Der Verkehrsabsetzbetrag steigt 2026 auf 496 Euro.
* Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag (für geringere Einkommen) klettert auf 853 Euro.
Diese Anpassungen laufen automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Wohnschirm bleibt – Handwerkerbonus mit wichtiger Frist
Das soziale Sicherheitsnetz gegen Delogierungen, der Wohnschirm, bleibt auch 2026 bestehen. Das Programm übernimmt in Härtefällen Miet- und Energiekostenrückstände. Evaluierungen zeigen: Diese Hilfe ist volkswirtschaftlich günstiger als die Folgekosten von Obdachlosigkeit.
Für alle, die 2025 sanieren ließen, gilt eine wichtige Deadline: Anträge für den Handwerkerbonus müssen bis 28. Februar 2026 eingereicht werden. Er erstattet 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.500 Euro. Eine Neuauflage für 2026er Leistungen ist bisher nicht beschlossen.
Warum es den 800-Euro-Absetzbetrag nicht gibt
Die häufig zitierte Forderung nach einem pauschalen 800-Euro-Wohnkosten-Absetzbetrag stammt von der Arbeiterkammer aus dem Jahr 2023. Die Regierung setzt stattdessen auf gezielte Eingriffe wie die Mietpreisbremse und die Anpassung bestehender Absetzbeträge.
Rechnet man die Ersparnisse aus den verschiedenen Maßnahmen zusammen, kann die Gesamtentlastung für viele Haushalte durchaus 800 Euro erreichen oder übersteigen – allerdings stark abhängig von der individuellen Situation. Kritiker monieren die Komplexität dieses Maßnahmen-Mix.
Wird das Angebot an Mietwohnungen knapper?
Die große Frage für 2026: Wie reagiert der Markt? Immobilienverbände warnen vor einem Rückgang der Investitionen in Neubauprojekte, wenn die Erträge zu stark beschnitten werden. Ob und wie die Wohnbauförderung der Länder nachjustiert wird, um etwa den Eigentumserwerb zu erleichtern, wird sich im Laufe des Jahres zeigen.
Eines ist klar: Ein simpler 800-Euro-Scheck kommt nicht. Stattdessen muss sich nun im Alltag beweisen, ob der Mix aus Regulierung und Steuerentlastung die Wohnkosten wirksam dämpft.
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