Arbeitsmarkt, Umbruch

Österreichs Arbeitsmarkt 2026: Umbruch bei Sozialleistungen und Renten

08.03.2026 - 00:00:04 | boerse-global.de

Österreich führt umfassende Reformen im Arbeits- und Sozialrecht ein. Sie umfassen strengere Regeln für Freelancer, Einschränkungen für Arbeitslosengeld-Bezieher und eine erschwerte Frühverrentung.

Österreichs Arbeitsmarkt 2026: Umbruch bei Sozialleistungen und Renten - Foto: über boerse-global.de
Österreichs Arbeitsmarkt 2026: Umbruch bei Sozialleistungen und Renten - Foto: über boerse-global.de

Österreich reformiert sein Arbeits- und Sozialrecht grundlegend. Neue Regeln für Freelancer, Arbeitslose und Rentner treten in Kraft – mit weitreichenden Folgen für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Schärfere Regeln für Freelancer und mehr Transparenz

Ein Kernstück der Reform ist der verbesserte Schutz für arbeitnehmerähnliche Freelancer. Diese Gruppe hatte bisher keinen Anspruch auf Kündigungsfristen, Mindestlohn oder Krankengeld. Das ändert sich nun: Kollektivverträge können erstmals auch für sie gelten und branchenspezifische Mindeststandards festlegen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind jetzt Kündigungsfristen von vier Wochen in den ersten beiden Jahren, danach sechs Wochen. Zudem müssen Arbeitgeber bei der Meldung neuer Mitarbeiter an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) exakt die vereinbarten Wochenstunden angeben. Diese Transparenz soll helfen, Lohn-Dumping und Schwarzarbeit leichter aufzudecken.

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Arbeitslosengeld: Zusatzverdienst stark eingeschränkt

Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, darf künftig in der Regel keiner geringfügigen Beschäftigung mehr nachgehen. Diese Möglichkeit, das Einkommen aufzubessern, ist nun gesperrt. Ausnahmen gelten nur für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Langzeitarbeitslose über 50 oder Menschen mit anerkannten Behinderungen. Bestehende Minijobs müssen bis zum 30. Juni 2026 gekündigt werden.

Ebenfalls neu ist die Weiterbildungszeit, die die alte Bildungskarenz ablöst. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch mehr. Die Förderung durch das AMS erhalten nur Antragsteller, deren gewählte Weiterbildung nachweislich arbeitsmarktrelevant ist und mindestens 20 Wochenstunden oder 20 ECTS-Punkte pro Semester umfasst.

Rentenreform: Früher in Rente wird schwerer

Die Altersvorsorge wird umgebaut, um Menschen länger im Berufsleben zu halten. Der Zugang zur Korridorpension wird erschwert: Das Mindestalter steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre, die erforderliche Versicherungsdauer von 40 auf 42 Jahre.

Als Alternative führt der Gesetzgeber ein neues Teilpensions-Modell ein. Berechtigte können ihre Arbeitszeit freiwillig um 25 bis 75 Prozent reduzieren und erhalten parallel einen anteiligen Pensionsbezug – vorausgesetzt, der Arbeitgeber stimmt zu.

Gleichzeitig wird die klassische Altersteilzeit zurückgefahren. Die maximale Bezugsdauer wird bis 2029 von fünf auf drei Jahre verkürzt. Ein Zuverdienst während der Altersteilzeit ist nun strikt verboten.

Soziale Sicherheit: Neue Grenzwerte und internationale Abkommen

Mehrere finanzielle Schwellenwerte wurden angepasst. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt bei 551,10 Euro monatlich eingefroren. Steuerliche Anreize für Mehrarbeit wurden jedoch erhöht: Bis zu 170 Euro für Überstunden (max. 15 Stunden) und bis zu 400 Euro für Sonn- und Feiertagsarbeit sind nun steuerfrei.

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International ist ein neues Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien seit 1. März 2026 in Kraft. Es vereinfacht die Ansprüche auf Rente und Versicherung für im Ausland Beschäftigte.

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Wiener Mindestsicherungsgesetz tritt am 31. März offiziell in Kraft. Paragraph 5 Absatz 2 wird aufgehoben, was die Gemeinden zwingt, ihre Sozialhilfe-Richtlinien anzupassen. Die Arbeiterkammer hat eine digitale Informationskampagne gestartet, um Bürger durch diesen Regelungsdschungel zu lotsen.

Ausblick: EU-Transparenzrichtlinie steht bevor

Die nächste große Herausforderung wartet im Sommer: Bis Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie umsetzen. Unternehmen müssen sich auf umfangreiche Meldepflichten einstellen, darunter die Offenlegung von Einstiegsgehältern in Stellenanzeigen und interne Berichte zur Einkommensverteilung.

Die Vielzahl der Neuerungen erfordert von Unternehmen ein umfassendes Compliance-Update. Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Meldungen an die Sozialversicherung müssen dringend überprüft und angepasst werden. Wer die Reformen verschläft, riskiert hohe Bußgelder und komplexe Rechtsstreitigkeiten.

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