Prüfstandards, Zeiterfassung

Neue Prüfstandards verschärfen biometrische Zeiterfassung

03.01.2026 - 05:42:12

Ab sofort gelten in Deutschland verschärfte Regeln für biometrische Zeiterfassungssysteme. Tausende Unternehmen müssen ihre Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach neuen „prüfsicheren“ Standards überarbeiten.

Seit dem 1. Januar 2026 sind Übergangsfristen beendet. Die neuen Audit-Standards verlangen lückenlose Nachvollziehbarkeit aller biometrischen Datenverarbeitungen. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen, die Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung zur Arbeitszeiterfassung nutzen.

Laut einer Analyse des Fachportals Zeitstrom vom 30. Dezember 2025 wird die DSFA zum dynamischen Kontrollinstrument. Unternehmen müssen nicht nur die Notwendigkeit der biometrischen Verarbeitung belegen. Sie müssen auch technisch ausschließen, dass Zeitstempel-Logs manipuliert werden können.

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Biometrie unter verschärfter DSFA-Pflicht

Jeder Einsatz biometrischer Zeiterfassung erfordert nun eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung. Die neuen Standards schließen bisherige Grauzonen bei „freiwilliger“ Einwilligung im Arbeitsverhältnis.

Eine konforme DSFA muss drei Kernanforderungen erfüllen:
* Irreversibilitätsnachweis: Technische Bestätigung, dass gespeicherte biometrische Templates nicht in Rohbilder zurückgerechnet werden können.
* Echte Alternativen: Dokumentierter Nachweis, dass nicht-biometrische Methoden (wie RFID-Karten) ohne Nachteile verfügbar sind.
* Manipulationssichere Protokolle: Fälschungssichere Logs aller Systemzugriffe und Änderungen.

Bei Audit-Mängeln drohen sofortige Nutzungsverbote. Betroffene Unternehmen müssten dann über Nacht auf manuelle Systeme umstellen.

Politische Ausrichtung unter Merz

Die Verschärfung fällt in die Anfangsphase der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz. Die Koalition treibt zwar digitale Modernisierung voran. Beim Datenschutz folgt sie jedoch strengen Linien der Datenschutzkonferenz (DSK).

Der scheinbare Widerspruch löst sich auf: Die Pflicht zur Zeiterfassung soll „unbürokratisch“ umgesetzt werden. Die Methode – besonders biologische Merkmale – unterliegt jedoch höchsten Sicherheitsanforderungen. Diese Haltung spiegelt sich im Markt wider. Anbieter von Zeiterfassungssoftware aktualisieren ihre Systeme für das „Prüfsicherheit 2026“-Label.

April 2026 als kritische Deadline

Für Unternehmen wird das zweite Quartal 2026 entscheidend. Bis April müssen sie ihre Dokumentation vollständig anpassen. Datenaufsichtsbehörden planen dann gezielte Audits in Branchen mit hoher Biometrie-Nutzung: Produktion, Gesundheitswesen und Logistik.

Die Rechtfertigungshürden sind deutlich höher geworden. Bloße Bequemlichkeit oder Kosteneinsparung reichen nicht mehr aus. Unternehmen müssen spezifische Sicherheitsrisiken nachweisen, die nur Biometrie lösen kann.

Marktteilung und rechtliche Klärung

Die neuen Standards werden den Markt spalten. Einfache Systeme mit lokal gespeicherten Templates werden obsolet. Cloud-Lösungen mit „Privacy by Design“-Features dürften profitieren.

Erste Gerichtsverfahren unter den neuen Standards werden für Mitte 2026 erwartet. Sie sollen klären, wie die Regeln für vor 2026 installierte Systeme gelten. Bis dahin gilt für Unternehmen: DSFA prüfen, Audit-Trails sichern und Systeme bis April 2026 dokumentationsbereit machen.

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