Hygienevorschriften, Kraft

Neue Hygienevorschriften treten in Kraft

03.01.2026 - 01:44:12

Verschärfte Regeln für Reinigung, Lebensmittelsicherheit und Klinikhygiene treten in Kraft. Höhere Mindestlöhne und neue Dokumentationspflichten erfordern sofortige Anpassungen von Plänen und Verträgen.

Ab sofort gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Reinigung, Lebensmittelsicherheit und Klinikhygiene. Die seit Jahresbeginn gültigen Vorschriften bedeuten mehr Bürokratie für Facility Manager und Hygienebeauftragte.

Höhere Mindestlöhne verlangen präzise Dokumentation

Die Gebäudereinigung wird teurer – und die Kontrollen härter. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Branche ein neuer Mindestlohn: 15,00 Euro pro Stunde für Innen- und Unterhaltsreinigung, 18,40 Euro für Glas- und Fassadenreinigung. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf die Hygienedokumentation.

Denn das bedeutet: Reinigungspläne müssen jetzt minutiös mit der Arbeitszeiterfassung abgestimmt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird voraussichtlich verstärkt prüfen, ob die neuen Sätze tatsächlich gezahlt werden. Ein Reinigungsplan, der unrealistische Flächen pro Stunde vorsieht, gilt nicht mehr nur als Qualitätsrisiko – er wird zum Indiz für Lohnbetrug.

„Revierpläne müssen unter den neuen Lohnkosten realistisch kalkulierbar sein“, erklärt ein Branchenkenner. Facility Manager sollten daher diese Woche alle Dienstleistungsverträge überprüfen. Passt die dokumentierte Reinigungsfrequenz noch zu den kalkulierten Personalkosten?

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Fleischindustrie: Biosecurity-Risikobewertung wird Pflicht

Für Landwirte kommt eine neue Dokumentationspflicht hinzu. Im QS-System für Lebensmittel müssen Halter von Rindern und Schweinen jetzt eine individuelle Biosecurity-Risikobewertung durchführen und dokumentieren.

Hintergrund sind die Erfahrungen mit Tierseuchen der letzten Jahre. Die Bewertung analysiert detailliert Hygienebarrieren wie Zutrittskontrollen zu Ställen, Schädlingsmonitoring und Desinfektionsverfahren für Fahrzeuge. Dieses Dokument ist kein bloßer Checklisten-Nachweis mehr, sondern verbindlicher Teil des betrieblichen Hygieneplans. Wer es nicht vorweisen kann, riskiert den Ausschluss aus dem QS-System – und damit den Marktzugang in Deutschland.

Kliniken: Neue Datenerfassung und Reinigungsnorm

Auch im Gesundheitswesen beginnt mit dem neuen Jahr eine wichtige Phase. Kliniken müssen jetzt umfassende Daten zu Personalausstattung und Patientenbelastung für den Berichtszyklus 2026 erfassen. Die Übermittlung an das InEK erfolgt zwar später im Jahr, doch die korrekte Erfassung aller Hygienemaßnahmen muss sofort beginnen.

Gleichzeitig setzt sich die DIN 13063 zur Krankenhausreinigung durch. Viele Einrichtungen nutzen den Jahreswechsel, um ihre Reinigungsverträge an diese Norm anzupassen. Der Fokus verschiebt sich dabei von „geleisteten Stunden“ zu „erreichten Ergebnissen“. Neue Nachweisformate für die Flächendesinfektion werden notwendig.

Digitalisierung beschleunigt sich

Unter dem Regulierungsdruck wächst der Zwang zur Digitalisierung. Mit dem elektronischen Melde- und Informationssystem DEMIS als Standard für Infektionsmeldungen wird die manuelle Dokumentation von Hygienemaßnahmen obsolet.

Die nächste große Deadline steht bereits im Mai 2026 ins Haus. Dann wird die Nutzung mehrerer Module der europäischen Medizinprodukte-Datenbank EUDAMED verpflichtend. Hersteller und Betreiber von Desinfektions- und Reinigungsgeräten, die als Medizinprodukte eingestuft sind, sollten das erste Quartal nutzen, um ihre technische Dokumentation vorzubereiten.

Die Botschaft zu Jahresbeginn ist klar: Hygiene ist nicht mehr nur Sauberkeit – es geht um nachweisbare, dokumentierte Compliance. Unternehmen, die ihre Pläne noch nicht aktualisiert haben, sollten umgehend handeln. Bußgelder und Haftungsrisiken drohen.

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