NETA Bau GmbH: Konkursverfahren am Handelsgericht Wien eröffnet
22.01.2026 - 11:46:12Das Handelsgericht Wien eröffnete das Konkursverfahren über die junge NETA Bau GmbH. Besonders brisant: Den Antrag stellten nicht die Firmeninhaber, sondern die Gläubiger. Das Unternehmen aus Favoriten war erst Ende 2024 gegründet worden.
Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Wiener Rechtsanwalt Mag. Markus Siebinger. Er muss nun zunächst die wirtschaftliche Lage des Bauunternehmens aufklären. Denn bei einem Gläubigerantrag liegen zu Beginn meist keine detaillierten Vermögensaufstellungen vor.
Gläubiger müssen schnell handeln. Die Frist zur Anmeldung ihrer Forderungen endet am 2. März 2026. Wer sie versäumt, riskiert den Ausschluss aus dem Verfahren und damit den Verlust seiner Ansprüche.
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Ein junges Unternehmen in der Klemme
Die Geschichte der NETA Bau GmbH ist kurz. Laut Firmenbuch wurde die Gesellschaft erst am 9. Oktober 2024 gegründet. Geschäftsführerin und Gesellschafterin ist Violeta Delijaj. Das Unternehmen mit Sitz in der Troststraße in Wien-Favoriten war in den Bereichen Hoch- und Tiefbau tätig.
Dass ein Bauunternehmen so kurz nach dem Start in die Insolvenz rutscht, wirft Fragen auf. Lag es an einer zu schwachen Kapitalausstattung? Oder fehlten von Anfang an die lukrativen Aufträge? Konkrete Zahlen zu Verbindlichkeiten und Vermögen sind noch nicht bekannt – sie werden erst jetzt vom Verwalter ermittelt.
Was ein Gläubigerantrag bedeutet
Ein Konkursantrag durch Gläubiger ist immer ein Alarmsignal. Er deutet darauf hin, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt und die Kommunikation mit Lieferanten oder Behörden abgebrochen ist. Für die Gläubiger ist die Verfahrenseröffnung oft der letzte Weg, um noch an verbliebene Vermögenswerte zu gelangen.
Dass es sich um ein Konkurs- und nicht um ein Sanierungsverfahren handelt, spricht gegen eine kurzfristige Rettung des Unternehmens. Eine Fortführung der Geschäfte erscheint derzeit unwahrscheinlich.
Die Baubranche unter Druck
Der Fall NETA Bau ist kein Einzelfall. Die österreichische Bauwirtschaft steckt in einer schwierigen Phase. Vor allem junge, kapitalschwache Firmen sind anfällig für die Volatilität des Marktes. Steigende Materialkosten, Personalmangel und verzögerte Zahlungen setzen viele Betriebe unter Druck.
Ein Gläubigerantrag zeigt oft eine verhärtete Front. Im Raum stehen meist offene Rechnungen bei Lieferanten, aber auch Forderungen der öffentlichen Hand, etwa des Finanzamts oder der ÖGK.
Das sind die nächsten Schritte
Der 16. März 2026 wird zum entscheidenden Tag. Am Handelsgericht Wien finden dann drei zentrale Termine statt:
* Erste Gläubigerversammlung: Hier wird über die Zukunft des Unternehmens beraten.
* Prüfungstagsatzung: Der Verwalter prüft die angemeldeten Gläubigerforderungen.
* Berichtstagsatzung: Es wird ein Bericht zur wirtschaftlichen Lage und zu möglichen Sanierungsoptionen vorgelegt.
Bis dahin prüft Verwalter Siebinger, ob überhaupt genug Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Auch wird er untersuchen, ob bestimmte Zahlungen der GmbH in der Vorfeld der Insolvenz angefochten werden können, um die Masse für die Gläubiger zu vergrößern. Für alle Betroffenen gilt nun: Dokumente sortieren und Forderungen fristgerecht anmelden.
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