Vor NRW-Oberverwaltungsgericht: Teleshopping-Anbieter klagt
27.05.2026 - 05:49:04 | dpa.deBei der Berufungsverhandlung muss das Gericht in Münster klären, ob der Kläger, der in Düsseldorf sitzende Sender QVC, in die sogenannte Public Value-Liste aufgenommen werden muss.
Wer aufgenommen wird, hat laut Medienstaatsvertrag das Recht, auf den Benutzeroberflächen von Smart-TVs oder im Kabelfernsehen gut und schnell auffindbar zu sein. Laut Gesetz gilt das für die Sender, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten.
In NRW hat die zuständige Landesmedienanstalt dies für QVC und andere Anbieter von Teleshoppingkanälen bislang verneint. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf konnten sich die Sender ebenfalls nicht durchsetzen.
So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
Für. Immer. Kostenlos.
de | boerse | 69423346 |
