Minijob-Grenze, Euro

Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro

26.02.2026 - 01:30:38 | boerse-global.de

Die Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland beträgt 2026 monatlich 603 Euro, abgeleitet vom neuen Mindestlohn von 13,90 Euro. Die Regelung schafft Planungssicherheit und ist dynamisch an künftige Mindestlohnerhöhungen gekoppelt.

Für rund 7,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland gelten seit Jahresbeginn neue Verdienstgrenzen. Angetrieben von der jüngsten Mindestlohnerhöhung wurde die monatliche Obergrenze für Minijobs auf 603 Euro angepasst. Diese dynamische Kopplung soll verhindern, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren müssen.

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Neue Grenze durch Mindestlohn getrieben

Die wichtigste Neuerung der letzten Jahre ist die automatische Anpassung der Minijob-Grenze. Seit 2022 steigt sie mit jeder Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns mit. Die Berechnung basiert auf einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum aktuellen Mindestlohn. Für 2026 bedeutet das bei 13,90 Euro Mindestlohn die neue Grenze von 603 Euro. Diese Regelung schafft Planungssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen.

Das müssen Arbeitgeber und Beschäftigte wissen

Im Zentrum steht der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro, der seit 1. Januar 2026 für alle gilt. Daraus leitet sich die monatliche Geringfügigkeitsgrenze ab. Im Jahr dürfen Minijobber somit bis zu 7.236 Euro verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Ein gelegentliches Überschreiten ist unter strengen Bedingungen erlaubt: maximal in zwei Monaten pro Jahr, wobei der Verdienst dann nicht das Doppelte der Grenze (1.206 Euro) übersteigen darf. Arbeitgeber müssen die Einhaltung penibel dokumentieren, um Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

Vollwertige Arbeitsverhältnisse mit Sonderstatus

Trotz des Sonderstatus in der Sozialversicherung gelten Minijobs arbeitsrechtlich als normale Teilzeitjobs. Beschäftigte haben Anspruch auf den vollen Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Auch Mutterschutz und Elternzeit gelten. Minijobber sind in der Regel nicht über ihren Job krankenversichert, unterliegen aber der Rentenversicherungspflicht – von der sie sich befreien lassen können. Die pauschalen Sozialabgaben trägt größtenteils der Arbeitgeber.

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Der Schritt zum Midijob

Wird die 603-Euro-Grenze regelmäßig überschritten, beginnt der Übergangsbereich zum Midijob. Dieser reicht 2026 bis zu einem Verdienst von 2.000 Euro monatlich. Der Vorteil: Arbeitnehmer zahlen nur reduzierte Sozialbeiträge, die progressiv ansteigen, erwerben aber volle Rentenansprüche. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Anteil. Diese Regelung soll den Übergang in sozialversicherungspflichtige Jobs erleichtern und die „Minijob-Falle“ verhindern.

Weitere Erhöhung bereits in Sicht

Die Entwicklung ist für die kommenden Jahre vorgezeichnet. Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den Satz zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro zu erhöhen. Das würde die Minijob-Grenze voraussichtlich auf etwa 633 Euro anheben. Diese schrittweisen Erhöhungen sollen Niedriglohnbeschäftigten spürbare Verbesserungen bringen, während Unternehmen planbare Anpassungen erhalten. Die Debatte um angemessenen Mindestschutz und Tarifbindung wird die künftigen Entscheidungen weiter prägen.

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