Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – Sechs Millionen Beschäftigte profitieren
10.03.2026 - 00:00:24 | boerse-global.de
Deutschlands gesetzlicher Mindestlohn ist zum Jahresbeginn auf 13,90 Euro gestiegen. Diese Erhöhung betrifft rund sechs Millionen Arbeitnehmer und zieht automatisch eine Anpassung der Minijob-Grenze nach sich. Ein aktueller Report des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ordnet die deutsche Entwicklung in den europäischen Kontext ein.
Deutlicher Aufwärtstrend in der EU
Die Mindestlöhne in der Europäischen Union befinden sich im Aufwind. Laut dem am 5. März veröffentlichten internationalen Mindestlohnbericht des WSI haben 20 von 22 EU-Staaten mit gesetzlichem Mindestlohn ihre Sätze zuletzt angehoben. Im Mittel stiegen die Nominallöhne um 5,6 Prozent. Selbst nach Abzug der Inflation bleibt für die Beschäftigten im Schnitt ein realer Zuwachs von 2,9 Prozent.
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Deutschland liegt mit einem nominalen Plus von 8,4 Prozent deutlich über diesem EU-Durchschnitt. Die Mindestlohnkommission orientierte sich bei ihrer Entscheidung maßgeblich an der positiven Entwicklung der Tariflöhne. Der Bericht macht zudem die europäische Mindestlohnrichtlinie als wesentlichen Treiber dieser Dynamik aus. Ihr Ziel: Angemessene Lohnuntergrenzen sollen Arbeitnehmer vor Armut schützen.
Deutschland im Mittelfeld Westeuropas
Trotz des kräftigen prozentualen Sprungs findet sich Deutschland bei der absoluten Höhe im westeuropäischen Mittelfeld wieder. Spitzenreiter bleibt Luxemburg mit 15,63 Euro pro Stunde, gefolgt von den Niederlanden (14,71 Euro) und Irland (14,15 Euro). Mit den neuen 13,90 Euro liegt Deutschland vor Belgien (13,08 Euro) und deutlich vor Frankreich (12,02 Euro).
Die Bandbreite in der EU bleibt groß. Während Länder wie Polen und Slowenien zuletzt deutlich aufholten, bildet Bulgarien mit 3,74 Euro das Schlusslicht. Als zentralen Maßstab nennt das WSI das EU-Ziel, wonach der Mindestlohn 60 Prozent des nationalen Medianlohns erreichen sollte. Hier hat Deutschland noch Nachholbedarf, um die Schutzfunktion voll zu erfüllen.
Folgen für Minijobs und Dokumentationspflicht
Die Erhöhung auf 13,90 Euro hat direkte Konsequenzen für die geringfügige Beschäftigung. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs wurde zum 1. Januar automatisch auf 603 Euro angepasst. So können Beschäftigte weiterhin bis zu zehn Stunden pro Woche zum neuen Mindestlohn arbeiten, ohne ihren Status zu verlieren.
Für Personalabteilungen bedeutet die Anpassung mehr als eine reine Gehaltsanpassung. Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überwacht. In besonders sensiblen Branchen wie dem Baugewerbe, der Logistik, der Gastronomie oder der Gebäudereinigung – sowie für alle Minijobber – gilt eine verschärfte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Robuste Zeiterfassungssysteme werden damit unverzichtbar.
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Hintergrund: Korrektur nach inflationsbedingten Verlusten
Experten wie der WSI-Forscher Dr. Malte Lübker werten die kräftige Erhöhung als notwendige Korrektur. In den Vorjahren waren moderate Nominallohnsteigerungen von der hohen Inflation aufgefressen worden, was zu realen Einkommensverlusten bei Geringverdienern führte. Der aktuelle Schritt soll die Kaufkraft stabilisieren.
Doch der gesetzliche Mindestlohn allein reicht nicht aus. Die EU-Richtlinie betont auch die Stärkung der Tarifbindung. In Deutschland liegt diese bei nur etwa 50 Prozent – weit entfernt vom EU-Ziel von 80 Prozent. Gewerkschaften und Arbeitsmarktexperten fordern daher einen Aktionsplan der Bundesregierung. Ohne starke Tarifverträge droht der Mindestlohn zum Standard zu werden, was langfristige Lohnentwicklung und Stabilität gefährden könnte.
Ausblick: Nächster Schritt auf 14,60 Euro steht fest
Unternehmen haben bereits jetzt Planungssicherheit für die Zukunft. Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission ist der nächste Schritt gesetzlich fixiert: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Parallel dazu wird die Minijob-Grenze automatisch auf 633 Euro monatlich angehoben.
Damit kommt Deutschland dem europäischen Benchmark von 60 Prozent des Medianlohns näher. Die Debatte um angemessene Löhne und die Stärkung der Tarifbindung wird jedoch weiterhin die arbeitsmarktpolitische Agenda prägen. Die Umsetzung europäischer Vorgaben bleibt für Personalverantwortliche und Politik ein zentrales Thema.
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