Mindestlohn, Euro

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – Millionen Beschäftigte profitieren

01.01.2026 - 12:12:12

Deutschland startet mit einem kräftigen Lohnschub ins neue Jahr. Seit heute, dem 1. Januar 2026, gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Das ist ein Plus von 1,08 Euro gegenüber dem alten Satz von 12,82 Euro. Für Millionen Beschäftigte bedeutet das mehr Geld in der Tasche. Der Anstieg ist die erste Stufe eines historischen Zweistufenplans, den die Bundesregierung Ende 2025 beschlossen hat.

Die Erhöhung um rund 8,4 Prozent zählt zu den größten prozentualen Sprüngen seit der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns 2015. Sie soll die Kaufkraft der Geringverdiener stärken und an die allgemeine Lohnentwicklung anbinden. Für einen Vollzeitbeschäftigten bedeutet der neue Satz ein monatliches Bruttoplus von etwa 190 Euro.

Besonders relevant ist die Anhebung für Branchen wie Gastronomie, Logistik und Einzelhandel. Hier arbeiten überdurchschnittlich viele Menschen auf oder knapp über der Mindestlohngrenze. Die Erhöhung ist aber kein einmaliger Akt: Bereits festgelegt ist die nächste Stufe. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn weiter auf 14,60 Euro. Diese Planungssicherheit soll Unternehmen helfen, sich anzupassen, und Beschäftigten eine verlässliche Perspektive geben.

Folgen für Mini-Jobs und betroffene Gruppen

Mit dem höheren Stundenlohn steigt automatisch auch die Grenze für Mini-Jobs. Die monatliche Verdienstobergrenze für diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse erhöht sich von 556 auf 603 Euro. So können Mini-Jobber von der höheren Vergütung profitieren, ohne ihren steuerfreien Status zu verlieren. Diese Anpassung ist essenziell für Branchen, die auf flexible Teilzeitkräfte angewiesen sind.

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Laut Statistischem Bundesamt sind von der heutigen Erhöhung etwa 6,6 Millionen Jobs betroffen. Besonders viele davon haben Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. Damit ist der Mindestlohn auch ein zentrales Instrument, um regionale und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu verringern.

Konsens statt Konflikt: Der Weg zur Entscheidung

Die Grundlage für die Erhöhung legte die unabhängige Mindestlohnkommission. Ihr gehören Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft an. Im Juni 2025 legte sie einstimmig ihre Empfehlung für die Jahre 2026 und 2027 vor. Dieser breite Konsens war bemerkenswert – frühere Verhandlungen waren oft von öffentlichen Zerwürfnissen geprägt.

Die Kommission begründete den kräftigen Sprung mit der Notwendigkeit, einen wirksamen Schutz für Beschäftigte zu gewährleisten, ohne die Wirtschaft in einer noch fragilen Phase zu überfordern. Die Bundesregierung setzte die Empfehlung, die sie gesetzlich unverändert übernehmen muss, noch 2025 per Rechtsverordnung in Kraft.

Zwischen Lohnimpuls und Kostenängsten

Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen gemischt aus. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen in personalintensiven Branchen wie dem Sicherheitsgewerbe oder der Gebäudereinigung sehen sich mit spürbar steigenden Lohnkosten konfrontiert. Verbände warnen, dass diese Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden könnten – was die Dienstleistungsinflation anheizen würde.

Befürworter der Erhöhung halten dagegen: Höhere Löhne kurbeln die Binnennachfrage an. Geringverdiener geben einen Großteil ihres zusätzlichen Einkommens direkt wieder aus. In einer Phase, in der die Inflation die Reallöhne jahrelang erodiert hat, sei dieser Impuls für die Konjunktur sinnvoll.

Die Debatte um einen „existenzsichernden Lohn“

Trotz des Rekordanstiegs reicht der neue Satz Kritikern nicht aus. Sozialverbände und Teile der Gewerkschaften fordern weiterhin einen Mindestlohn von 15 Euro. Sie argumentieren, dass 13,90 Euro nicht vor Altersarmut schützten. Auch die EU-Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen, die 60 Prozent des Medianlohns als Richtwert nennt, wird in dieser Debatte immer wieder angeführt.

Der Blick richtet sich schon auf 2027

Während sich Unternehmen und Beschäftigte auf die neue Realität mit 13,90 Euro einstellen, ist die nächste Erhöhung bereits beschlossene Sache. Der fest eingeplante Schritt auf 14,60 Euro im Januar 2027 schafft einen vorhersehbaren Pfad für die kommenden zwei Jahre.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wird ihre Kontrollen nach der Erhöhung voraussichtlich intensivieren, um die Einhaltung durchzusetzen. Unternehmen sind gut beraten, ihre Gehaltssysteme umgehend zu prüfen – auch für Praktikanten und Saisonkräfte gilt der neue Mindestlohn. Für Deutschland wird die Lohnanhebung zum Gradmesser: Schafft es die Wirtschaft, die höheren Kosten zu schultern, und gelingt ein Stück mehr sozialer Ausgleich?

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