Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro
01.12.2025 - 21:19:11Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Lohnuntergrenze von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Der Sprung um 1,08 Euro markiert die erste Stufe einer zweistufigen Anpassung, die das Bundeskabinett Ende Oktober 2025 beschlossen hat. Für Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche bedeutet das ein monatliches Brutto-Plus von rund 190 Euro.
Die Erhöhung folgt der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Bereits für den 1. Januar 2027 ist laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) der nächste Anstieg auf 14,60 Euro vorgesehen – binnen zwei Jahren also ein Gesamtplus von 13,9 Prozent.
Viele Arbeitgeber stehen jetzt vor zwei Herausforderungen: Minijob‑Grenzen anpassen und die Arbeitszeitdokumentation rechtskonform sicherstellen. Unser kostenloses E‑Book zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die gesetzlich geforderte Arbeitszeiterfassung rechtssicher umsetzen – inklusive Mustervorlagen für Stundenzettel, Checklisten zu Pausen- und Ruhezeiten sowie praxisnahen Tipps für die Abrechnung von Minijobs. So vermeiden Sie Nachzahlungen und Bußgelder bei der Umstellung. Arbeitszeiterfassung in 10 Minuten rechtssicher umsetzen
Die Anhebung des Mindestlohns zieht automatisch eine Anpassung der Minijob-Grenze nach sich. Der monatliche Höchstverdienst für geringfügig Beschäftigte ist gesetzlich an eine 10-Stunden-Woche gekoppelt und steigt daher von 556 Euro auf 603 Euro.
Die wichtigsten Eckdaten:
* Neue Jahresverdienstgrenze: 7.236 Euro (603 Euro × 12 Monate)
* Maximale Wochenarbeitszeit: weiterhin rund 10 Stunden, um im Minijob-Status zu bleiben
* Monatliche Stundenobergrenze: etwa 43 Stunden
Sozialpolitische Experten warnen: Minijobber mit schwankenden Arbeitszeiten müssen ihre Stundenzahl genau im Blick behalten. Wer die Grenze überschreitet, rutscht ungewollt in die volle Sozialversicherungspflicht.
Übergangsbereich verschiebt sich mit
Auch der Midijob-Bereich passt sich an: Die Untergrenze der Gleitzone, in der Arbeitnehmer reduzierte Sozialabgaben zahlen, wandert von 556,01 Euro auf 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro.
Für Personalabteilungen heißt das: Verträge von Mitarbeitern, die aktuell zwischen 556 und 603 Euro verdienen, müssen überprüft werden. Diese fallen ab Januar möglicherweise automatisch in den Minijob-Status zurück – oder benötigen eine Gehaltsanpassung, um ihren Versicherungsstatus zu wahren.
EuGH-Urteil ändert nichts am deutschen Mindestlohn
Die nationalen Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund einer wegweisenden europäischen Entscheidung: Am 11. November 2025 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig (Rechtssache C-19/23).
Doch Entwarnung für Deutschland: Wie Rechtsexperten von EY am 25. November klarstellten, bleibt das deutsche Mindestlohngesetz von dem Urteil unberührt. Der EuGH kassierte lediglich bestimmte Vorgaben zur Festlegung der Kriterien – nicht die nationalen Regelungen selbst. Die Mindestlohnkommission hatte den EU-Referenzwert von „60 Prozent des Medianlohns” bereits in ihre Beratungen 2025 einbezogen.
Zwischen Armutsschutz und Kostendruck
Die Reaktionen auf die Erhöhung fallen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert weiterhin eine Untergrenze von 15 Euro, um wirksam gegen Armut zu schützen. Arbeitgeberverbände warnen hingegen vor steigenden Lohnkosten in wirtschaftlich angespannten Zeiten.
Eine aktuelle Analyse der Universität Bamberg vom 1. Dezember bezeichnet die 2026er-Anpassung als größte sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Mindestlohnerhöhung seit Einführung der Lohnuntergrenze 2015. Die Debatte um den „Lohn der Mühe” bleibe zentral für die Kommissionsarbeit, die Beschäftigtenschutz und Jobstabilität ausbalancieren müsse.
Countdown für Arbeitgeber läuft
Die kritischen Stichtage im Überblick:
* 31. Dezember 2025: Letzter Tag der 12,82-Euro-Rate und 556-Euro-Minijob-Grenze
* 1. Januar 2026: Neue Sätze (13,90 Euro/603 Euro) treten in Kraft
* 31. Januar 2026: Erste Lohnabrechnung nach neuen Vorgaben – kritische Frist für Minijob-Compliance
* 1. Januar 2027: Geplanter Anstieg auf 14,60 Euro
Unternehmen sollten ihre Lohnabrechnungssoftware und Arbeitsverträge jetzt aktualisieren. Bei Verstößen gegen die gesetzliche Mindestlohnpflicht drohen empfindliche Bußgelder und Nachzahlungsforderungen. Wer die Silvester-Deadline verpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen ab dem ersten Arbeitstag 2026.
PS: Noch nicht sicher, ob Ihre Abrechnungssysteme und Stundennachweise den neuen Vorgaben genügen? Holen Sie sich das kostenlose PDF‑E‑Book mit praxisnahen Mustervorlagen für Arbeitszeiterfassung, Checklisten zur Minijob‑Abrechnung und konkreten Umsetzungsschritten für die Payroll‑Umstellung – ideal für Personaler und Geschäftsführungen, die Fristrisiken vermeiden wollen. Jetzt kostenlose Muster & Checklisten herunterladen


