Mindestlohn, Euro

Mindestlohn 2026: 13,90 Euro – ein Schritt, der nicht ausreicht?

18.01.2026 - 01:34:12

Der neue Mindestlohn von 13,90 Euro wird von vielen als zu niedrig kritisiert, da er nicht armutsfest ist. Die unabhängige Kommission steht unter politischem Druck.

Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland ein höherer Mindestlohn von 13,90 Euro. Doch die Debatte um seine Angemessenheit ist lauter denn je. Kritiker sehen in der Erhöhung keinen wirksamen Schutz vor Armut trotz Vollzeitarbeit. Eine aktuelle Umfrage spiegelt die gesellschaftliche Spaltung wider: 40 Prozent der Deutschen halten den neuen Satz für zu niedrig.

Die Lücke zur „Armutsfestigkeit“

Im Kern der Kritik steht ein einfacher Vorwurf: Der neue Mindestlohn ist nicht „armutsfest“. Sozialverbände und Gewerkschaften wie der SoVD und der DGB berufen sich dabei auf eine EU-Richtlinie. Diese empfiehlt, dass Mindestlöhne mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns (Medianlohn) betragen sollten.

Berechnungen dieser Verbände kamen zu dem Ergebnis, dass ein solcher armutsfester Lohn in Deutschland bei rund 15 Euro oder mehr liegen müsste. Aus dieser Perspektive schließt die aktuelle Erhöhung die Lücke zur Armutsgefährdung nicht. Die Folge: Viele Beschäftigte könnten trotzdem auf staatliche Leistungen wie Wohngeld angewiesen bleiben.

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„Working Poor“ – ein anhaltendes Problem

Das Phänomen der Armut trotz Erwerbstätigkeit ist in Deutschland strukturell verankert. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lebten 2024 noch 6,5 Prozent aller Erwerbstätigen unter der Armutsgefährdungsgrenze. Für eine alleinlebende Person lag diese Schwelle damals bei 1.381 Euro netto im Monat.

Wirtschaftsforscher weisen jedoch auf die Grenzen des Instruments Mindestlohn hin. Ob jemand als arm gilt, hängt vom gesamten Haushaltseinkommen ab. Zudem wird bei sogenannten „Aufstockern“ eine Lohnerhöhung oft mit Transferleistungen verrechnet – der Nettoeffekt für den Einzelnen bleibt dann gering.

Politische Einflussnahme und rechtliche Bedenken

Die Festlegung des Satzes obliegt eigentlich einer unabhängigen Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern. Sie empfahl einstimmig die zweistufige Erhöhung auf 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027).

Doch die Debatte war politisch vorbelastet. Politiker von SPD und Grünen hatten sich zuvor öffentlich für 14 oder 15 Euro ausgesprochen. Arbeitsrechtsexperten kritisierten dies als Untergrabung der Unabhängigkeit der Kommission. Das Gesetz sieht vor, dass sich diese an der vergangenen Tarifentwicklung orientiert – nicht an einem politisch gewünschten Referenzwert.

Ein Kompromiss im Interessenskonflikt

Die moderate Erhöhung ist ein typischer Kompromiss in diesem Spannungsfeld. Arbeitgeberverbände warnen stets vor zu raschen Steigerungen, die Arbeitsplätze vor allem in KMUs gefährden könnten. Die Lohnfindung müsse Sache der Tarifpartner bleiben.

Gewerkschaften kontern, dass ein höherer Mindestlohn die Kaufkraft und Binnennachfrage stärke. Für sie ist ein existenzsichernder Lohn eine Frage des Respekts und entlastet langfristig die Sozialsysteme. Die aktuelle Anpassung bleibt in ihren Augen deutlich hinter dem Notwendigen zurück.

Ausblick: Die nächste Runde und die 15-Euro-Frage

Die Debatte ist mit dieser Erhöhung nicht beendet. Für 2027 ist bereits ein Satz von 14,60 Euro festgelegt. Doch die grundsätzliche Methodik der Festlegung steht weiter in Frage.

Die Forderungen nach einer Reform der Mindestlohnkommission werden lauter. Soll der EU-Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns verbindlicher werden? Die nächste Kommissionsentscheidung in zwei Jahren wird zeigen, ob die reine Orientierung an der Vergangenheit überwiegt oder der politische Druck für einen armutsfesten Lohn. Die Marke von 15 Euro bleibt das erklärte Ziel vieler Akteure.

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