Mindestausbildungsvergütung, Euro

Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro

25.12.2025 - 21:30:12

Ab Januar müssen Betriebe deutlich mehr für neue Azubis zahlen. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung steigt um 6,2 Prozent – ein Schub im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Die Zahlen stehen fest: Für Ausbildungsverträge, die 2026 beginnen, gelten neue verbindliche Mindestbeträge. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bestätigte die bereits im Oktober verkündeten Sätze. Im ersten Lehrjahr müssen Unternehmen nun mindestens 724 Euro monatlich zahlen. Das sind 42 Euro mehr als 2025.

Die Steigerung betrifft alle Ausbildungsjahre:
* 1. Lehrjahr: 724 Euro (neu)
* 2. Lehrjahr: 854 Euro (+18 Prozent)
* 3. Lehrjahr: 977 Euro (+35 Prozent)
* 4. Lehrjahr: 1.014 Euro (+40 Prozent)

„Die Erhöhung um rund 6,2 Prozent spiegelt die durchschnittliche Entwicklung der tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen der letzten zwei Jahre wider“, erklärt das BIBB. Wichtig: Die Beträge gelten nur für Verträge, die 2026 neu abgeschlossen werden. Ältere Verträge richten sich nach den Mindestsätzen ihres jeweiligen Startjahres.

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Tarifbindung schafft Ausnahmen

Für Personalabteilungen bedeutet die Änderung klare Compliance-Pflichten. Doch das Gesetz kennt wichtige Ausnahmen. In tarifgebundenen Betrieben haben vereinbarte Tariflöhne Vorrang vor der gesetzlichen Mindestvergütung. Die Tarifautonomie bleibt unangetastet.

Anders sieht es in nicht-tarifgebundenen Unternehmen aus. Sie dürfen sich zwar an Branchentarife anlehnen, müssen aber eine „doppelte Untergrenze“ beachten: Die Vergütung muss mindestens den gesetzlichen 724 Euro entsprechen und maximal 20 Prozent unter dem regionalen Branchentarif liegen. Ein Unterschreiten der 724-Euro-Marke ist unter keinen Umständen erlaubt.

Die Folge: Branchen mit traditionell niedrigen Ausbildungsgehältern geraten unter Druck. Sie müssen ihre Vergütungen anpassen, um konform zu bleiben – und um angesichts des Bewerbermangels überhaupt noch Azubis zu finden.

Höhere Vergütung als Antwort auf Fachkräftemangel

Die jährliche Anpassung ist kein Zufall, sondern ein automatischer Mechanismus. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) legt die Sätze jedes Jahr im Oktober fest, basierend auf BIBB-Berechnungen. Die kräftige Steigerung für 2026 spiegelt die robusten Lohnabschlüsse der Jahre 2024 und 2025 wider.

Experten sehen darin einen notwendigen Schritt. „Finanzielle Unabhängigkeit ist ein Schlüsselfaktor für junge Menschen bei der Wahl zwischen Studium und Ausbildung“, betonen Arbeitsmarktforscher. Bei steigenden Lebenshaltungskosten soll die garantierte Basis von 724 Euro die duale Ausbildung attraktiver machen und Ausbeutung verhindern.

Was kommt 2027?

Während die neuen Sätze nächste Woche in Kraft treten, läuft der Prozess für 2027 bereits. Das BIBB beobachtet die Lohnentwicklung im laufenden Jahr, um die Mindestvergütung für 2027 zu berechnen. Angesichts aktueller Tariftrends und Inflationsanpassungen sind weitere Erhöhungen wahrscheinlich.

Unternehmen sollten sich den Oktober 2026 im Kalender markieren. Dann wird das BMBF voraussichtlich die neuen Mindestsätze für 2027 bekanntgeben. Bis dahin gilt: Gehaltsabrechnungssysteme müssen für den Übergang zum 1. Januar aktualisiert sein. Für die Azubis des Jahrgangs 2026 beginnt die Berufsausbildung mit einer finanziell sichereren Basis.

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