Mietrecht: Regierung und BGH schließen Schlupflöcher
28.02.2026 - 00:00:17 | boerse-global.deDie Bundesregierung will Indexmieten deckeln und der Bundesgerichtshof stoppt gewinnorientierte Untervermietung. Beide Schritte zielen darauf, die Mietpreisbremse endlich wirksam zu machen.
Mietrecht II: So will die Regierung nachschärfen
Ein Referentenentwurf des Justizministeriums sieht massive Eingriffe vor. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten künftig nur noch um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Das soll Mieter vor sprunghaften Kostenexplosionen schützen.
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Gleichzeitig will die Politik bei möblierten Wohnungen für mehr Transparenz sorgen. Vermieter müssen den Möblierungszuschlag künftig offenlegen. Als angemessen gelten pauschal fünf Prozent der Nettokaltmiete. Auch Kurzzeitmietverträge, ein beliebtes Schlupfloch, sollen auf sechs Monate begrenzt werden.
Ein weiterer Punkt stärkt Mieter in Zahlungsschwierigkeiten. Wer wegen Rückständen gekündigt wurde, kann die Kündigung einmalig abwenden – indem er die kompletten Schulden begleicht.
BGH-Urteil: Schluss mit der Gewinn-Untermiete
Parallel zur Politik hat die Justiz ein klares Signal gesetzt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein „berechtigtes Interesse“ an Untervermietung nicht die Gewinnerzielung sein kann. Die Erlaubnis diene nur dazu, die Wohnung bei Lebensänderungen wie einem Auslandsaufenthalt zu behalten.
Konkret ging es um einen Berliner Mieter, der seine Wohnung für mehr als das Doppelte seiner eigenen Miete untervermietete. Diese Praxis ist damit passé. Das Urteil stärkt die Hand von Vermietern gegen spekulative Untervermietungsmodelle, die in Großstädten Wohnraum verteuerten.
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Kampf gegen die Umgehung der Mietpreisbremse
Beide Entwicklungen sind ein konzertierter Schlag gegen die Schwachstellen der Mietpreisbremse. Seit ihrer Einführung 2015 nutzten Vermieter oft Indexverträge, möblierte Wohnungen oder Kurzzeitmieten, um die Obergrenzen zu umgehen.
Das BGH-Urteil adressiert ein ähnliches Problem: Durch überteuerte Untermieten wurde regulärer Wohnraum dem Markt entzogen und die Preisspirale weiter gedreht. Die Botschaft ist klar: Der Mieterschutz darf nicht als Geschäftsmodell missbraucht werden.
Was kommt jetzt auf Mieter und Vermieter zu?
Der Gesetzentwurf „Mietrecht II“ steht noch am Anfang. Nach der Ressortabstimmung und Anhörung von Verbänden muss er den Bundestag passieren. Vor allem die Details zur Indexmiete dürften noch hart verhandelt werden. Doch die grundsätzliche Richtung ist gesetzt.
Das BGH-Urteil dagegen gilt sofort. Mieter, die ihre Wohnung mit Gewinnabsicht untervermieten, riskieren nun die fristlose Kündigung. Langfristig könnte das den gesamten Markt für temporäres Wohnen disziplinieren und die Preise senken. Für den deutschen Mietmarkt zeichnet sich eine neue, strengere Ära ab.
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