Euro, Schadensersatz

Meta muss 1.500 Euro Schadensersatz für illegales Tracking zahlen

09.02.2026 - 03:10:12

Ein rechtskräftiges Urteil des OLG Dresden verpflichtet Meta zu Entschädigungszahlungen für datenschutzwidriges Tracking. Der Kontrollverlust über persönliche Daten gilt nun als immaterieller Schaden.

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte Meta zu Schadensersatzzahlungen an vier Nutzer. Grund war der Einsatz von Tracking-Tools wie dem Meta-Pixel auf fremden Webseiten ohne wirksame Einwilligung. Das Urteil ist rechtskräftig und gilt als Zäsur.

Die Richter sahen im plattformübergreifenden Verfolgen des Surfverhaltens einen klaren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Entscheidend: Der reine Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten stellt bereits einen ersatzfähigen immateriellen Schaden dar – ein konkreter finanzieller Nachteil muss nicht bewiesen werden.

EuGH und BGH ebneten den Weg

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2023, dass für Schadensersatz kein „spürbarer Nachteil“ nötig ist. Bereits Ärger oder Sorge um Datenmissbrauch können genügen.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) konkretisierte dies 2024: Der Kontrollverlust über persönliche Daten an sich ist ein immaterieller Schaden.

Das Dresdner Urteil wendet diese Prinzipien erstmals rechtskräftig auf die alltägliche Tracking-Praxis an. Meta muss die unrechtmäßig gesammelten Daten der Kläger löschen und jeweils 1.500 Euro zahlen.

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Was bedeutet das für Verbraucher?

Für Nutzer sind das gute Nachrichten. Die Hürde, Schadensersatz durchzusetzen, sinkt erheblich. Anerkannt wird nun das Gefühl der Ohnmacht, wenn Daten ohne Zustimmung gesammelt werden – etwa Telefonnummer, Standort oder politische Ansichten.

Verbraucherzentralen und Kanzleien bieten bereits Online-Checks an, um Betroffene über ihre Möglichkeiten zu informieren. Die Rechtsprechung ermutigt ausdrücklich dazu, Ansprüche auch dann geltend zu machen, wenn kein direkter finanzieller Schaden entstanden ist.

Druck auf die Tech-Industrie steigt

Die Urteile stellen Geschäftsmodelle in Frage, die auf umfassendem Tracking basieren. Für Unternehmen wächst das Risiko: Neben Bußgeldern der Behörden drohen nun zivilrechtliche Schadensersatzklagen Einzelner oder als Sammelklage.

Die Botschaft der Gerichte ist klar: Ein formaler Klick auf einen Cookie-Banner reicht nicht aus. Die Einwilligung der Nutzer muss informiert, freiwillig und transparent sein.

Welle neuer Klagen erwartet

Experten rechnen mit einer Klagewelle gegen Meta und andere Anbieter. Kurz nach dem Dresdner Urteil kündigte ein Verbraucherschutzverein eine Verbandsklage an. Ziel sind bis zu 5.000 Euro Schadensersatz für potenziell 50 Millionen betroffene Nutzer in Deutschland.

Der Kampf um die Datenhoheit wird die Gerichte auch 2026 beschäftigen. Die Entwicklung stärkt die Rechte der Bürger und treibt den europäischen Trend voran, die Macht der Tech-Giganten durch striktere Regulierung einzugrenzen.

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