Mehrwertsteuer-Senkung: Gastronomie vor kompliziertem Jahreswechsel
27.12.2025 - 18:00:11Ab 2026 gilt für Speisen in Restaurants und Cafés wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Die dauerhafte Senkung soll die angeschlagene Branche entlasten – doch der Übergang birgt steuerliche Fallstricke, besonders für Gutscheine und Silvesterfeiern.
Nach zwei Jahren mit dem vollen Steuersatz von 19 Prozent kehrt die Gastronomie zum Jahresbeginn 2026 zur alten Regelung zurück. Der Bundesrat machte den Weg am 19. Dezember endgültig frei. Die Senkung gilt ausschließlich für Speisen; Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert.
Die Bundesregierung sieht in der Maßnahme einen wichtigen Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche dauerhaft zu stärken. Gastronomen kämpfen seit Jahren mit explodierenden Energie- und Personalkosten. Die Steuererleichterung kommt daher zum richtigen Zeitpunkt.
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Doch die Freude ist getrübt. Die Umstellung wirft praktische und buchhalterische Probleme auf, die viele Betriebe übersehen könnten. Besonders heikel: die Behandlung bereits verkaufter Gutscheine und die Besteuerung von Silvesterfeiern, die über Mitternacht hinausgehen.
Die Gutschein-Falle: Alte Steuer, neues Jahr
Das größte Risiko für Gastronomen liegt in der korrekten Einordnung ihrer Gutscheine. Entscheidend ist, ob es sich um einen Einzweck- oder Mehrzweckgutschein handelt. Diese Unterscheidung bestimmt, zu welchem Steuersatz die Umsatzsteuer fällig wird.
Einzweckgutscheine, die 2025 für eine konkret definierte Leistung verkauft wurden – etwa ein „Drei-Gänge-Menü“ –, unterlagen im Verkaufsjahr der vollen Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Diese Steuer ist bereits abgeführt. Wird der Gutschein erst 2026 eingelöst, darf der Gastronom die Differenz zum neuen Satz von 7 Prozent nicht zurückfordern. Er trägt den steuerlichen Verlust selbst.
Anders bei Mehrzweckgutscheinen, etwa einem Wertgutschein, der für Speisen und Getränke gleichermaßen einlösbar ist. Hier fällt die Steuer erst bei der Einlösung an. Erfolgt diese 2026 für eine Speise, sind nur 7 Prozent fällig. Steuerexperten raten daher, in den letzten Tagen des Jahres 2025 vorrangig solche flexiblen Wertgutscheine auszugeben.
Silvester 2025: Strikte Trennung zur Mitternacht
Für Feiern in der Nacht zum 1. Januar gilt eine strenge zeitliche Trennung. Alles, was bis 23:59 Uhr serviert und konsumiert wird, unterliegt der vollen Besteuerung. Ab 0:00 Uhr greift der ermäßigte Satz für Speisen.
Das stellt Veranstalter von Gala-Dinners mit Mitternachtsmenü vor eine buchhalterische Herausforderung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu am 22. Dezember Klarstellungen veröffentlicht. Eine pauschale Vereinfachung für die gesamte Nacht gibt es nicht.
Für All-inclusive-Pakete – etwa ein Buffet inklusive Getränkeflatrate – erlaubt das BMF jedoch eine vereinfachte Aufteilung. Bis zu 30 Prozent des Paketpreises dürfen pauschal den Getränken (19 Prozent) zugeordnet werden, die restlichen 70 Prozent werden nach dem für Speisen gültigen Satz versteuert. Für die Übergangsnacht empfiehlt sich dennoch eine genaue Dokumentation der Servierzeiten, um bei einer möglichen Betriebsprüfung auf der sicheren Seite zu sein.
Technische Umstellung und Preis-Perspektive
Bis zum 1. Januar müssen alle Kassensysteme und POS-Terminals aktualisiert sein, um automatisch den korrekten Steuersatz auf Speisen zu berechnen. Fehler hierbei führen zu falschen Belegen und potenziellen Steuernachforderungen.
Auch für Hotellerie ändert sich etwas: Bei Business-Packages wird der nicht abzugsfähige Anteil des Frühstücks pauschal mit 15 Prozent des Paketpreises angesetzt, wie aktuelle Steuerrichtlinien festlegen.
Bleibt die Frage: Kommt die Steuersenkung auch bei den Gästen an? Verbraucherschützer hoffen auf sinkende Preise. Die Branche dämpft diese Erwartung. Die Entlastung werde vor allem dazu dienen, die zuletzt massiv gestiegenen Kosten für Energie und Personal zu kompensieren. Stabilisierung, nicht Senkung der Preise, ist das wahrscheinliche Ziel für 2026.
Mit nur wenigen Tagen bis zur Umstellung appellieren Steuerberater an alle Gastronomen, ihre Verfahren für den Silvesterabend genau zu dokumentieren und den Bestand an ausgegebenen Gutscheinen zu überprüfen. So lassen sich böse Überraschungen bei der Steuererklärung 2026 vermeiden.
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