Mecklenburg-Vorpommern setzt auf feste Abgaben für Wind- und Solarparks
04.03.2026 - 23:49:18 | boerse-global.de
Die Linksfraktion in Schwerin legt einen Gesetzentwurf vor, der die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Erneuerbaren-Energien-Anlagen revolutionieren soll. Statt schwankender Gewinnbeteiligungen sollen künftig feste, leistungsabhängige Jahresbeträge fließen. Dieser Schritt folgt einem bundesweiten Trend und zielt auf mehr Planungssicherheit vor Ort – stellt Projektierer aber vor neue wirtschaftliche Herausforderungen.
Feste Beträge statt schwankender Gewinne
Der am 4. März 2026 vorgestellte Entwurf für ein neues Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz markiert eine klare Abkehr von bisherigen Modellen. Künftig sollen die finanziellen Vorteile für die Standortkommunen nicht mehr vom tatsächlichen Stromertrag abhängen, sondern von der installierten Leistung der Anlage.
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Konkret sieht der plan der rot-rot geführten Landesregierung vor: Für jedes volle Megawatt (MW) installierter Windkraft-Leistung sollen 5.000 Euro pro Jahr direkt an die Bürger der Standortgemeinde fließen. Weitere 5.000 Euro pro MW erhält die Kommune selbst. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind jeweils 2.500 Euro pro MW für Bürger und Gemeinde vorgesehen.
„Feste Beträge sind transparent und planbar“, begründet Linksfraktionschefin Jeannine Rösler den Systemwechsel. Das bisherige Modell aus dem Jahr 2016 verpflichtete Projektierer zur Gründung einer GmbH und zum Verkauf von mindestens 20 Prozent der Anteile an Anwohner. Dies sei bürokratisch und habe die Bürger den betriebswirtschaftlichen Risiken der Anlagen ausgesetzt. Das neue Modell entfaltet diese Hürden – schützt Gemeinden und Bürger aber auch vor ertragsschwachen Jahren.
Brandenburg geht mit Sonderabgabe voran
Mecklenburg-Vorpommern folgt mit seinem Vorstoß einem Trend, den das Nachbarland Brandenburg bereits gesetzlich verankert hat. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dort ein novelliertes Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz für neue Projekte.
Dort zahlen Betreiber neuer Windräder nun 5.000 Euro pro MW installierter Leistung an Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern. Bei modernen Anlagen mit oft mehr als 6 MW bedeutet das: statt pauschal 10.000 Euro pro Turbine sind es künftig mindestens 30.000 Euro jährlich. Für Solarparks gilt eine feste Abgabe von 2.000 Euro pro MW.
Die Logik dahinter: Die finanzielle Beteiligung soll mit der Größe und dem Eingriff in das Landschaftsbild skalieren. Je leistungsstärker die Anlage, desto höher die Kompensation für die Standortgemeinde.
Flickenteppich der Landesregelungen
Diese landesspezifischen Pflichtabgaben existieren parallel zum bundesweiten Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Paragraph 6 des EEG 2023 erlaubt Betreibern freiwillige Zahlungen von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms an Gemeinden.
Rein rechnerisch kann diese freiwillige Option bei einer modernen 6-MW-Windkraftanlage etwa 20.000 bis 30.000 Euro pro Jahr generieren – abhängig vom konkreten Ertrag. Genau diesen Betrag würde die neue, verbindliche Regelung in Mecklenburg-Vorpommern nun garantieren: 30.000 Euro für die Gemeinde plus weitere 30.000 Euro für die Bürger.
Da die Bundesregelung jedoch freiwillig blieb, entwickelte sich ein uneinheitliches Bild. Mehrere Bundesländer schufen deshalb verbindliche Vorgaben – mit dem Ergebnis eines regulatorischen Flickenteppichs. Jedes Land definiert eigene Beträge, Umkreisregelungen und Zahlungsmechanismen.
Industrie warnt vor wirtschaftlichen Belastungen
Der Übergang zu höheren, verbindlichen Abgaben stößt in der Branche auf Kritik. Verbände wie der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) warnen vor der kumulativen wirtschaftlichen Belastung für Projektentwickler.
Die Sorge: Die festen Jahresbeträge von 5.000 Euro pro MW müssen unabhängig vom tatsächlichen Stromertrag oder möglichen Netzeingriffen gezahlt werden. In einer Phase mit hohen Baukosten, gestiegenen Zinsen und Lieferengpässen erhöht dies die Betriebskosten erheblich. Besonders kritisch sehen Experten die Kombination mit weiteren 2026 in Kraft tretenden Regelungen: So entfällt die EEG-Vergütung in Stunden mit negativen Strompreisen.
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Könnten die neuen Abgaben dazu führen, dass sich Projekte an Standorten mit mittleren Winderträgen nicht mehr rechnen? Die Industrie befürchtet genau das. Kommunalvertreter halten dagegen: Die garantierten Einnahmen seien essenziell, um die Akzeptanz vor Ort zu sichern. Sie ermöglichten Investitionen in Kitas, Feuerwehren oder Sportplätze – und machten die Energiewende für den Bürger konkret erfahrbar.
Ausblick: Balanceakt zwischen Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit
Der Gesetzentwurf in Mecklenburg-Vorpommern muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Sollte er verabschiedet werden, könnte er zum Vorbild für andere Bundesländer werden, die ihre Beteiligungsmodelle vereinfachen wollen.
Die grundsätzliche Spannung bleibt: Wie lassen sich großzügige kommunale Beteiligungen mit der wirtschaftlichen Attraktivität von Wind- und Solarinvestitionen vereinbaren? Projektierer werden diese festen Kosten künftig von Anfang an in ihre Finanzmodelle einrechnen müssen. Die Gemeinden profitieren dagegen von einer bisher ungekannten Planungssicherheit.
Die richtige Balance zu finden, wird entscheidend sein für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland. Die ambitionierten Ausbauziele für das Ende des Jahrzehnts sind nur erreichbar, wenn sowohl die Wirtschaftlichkeit der Projekte als auch die Akzeptanz vor Ort gewährleistet sind.
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