Lieferkettengesetz: EU lockert Regeln, doch Firmen bleiben streng
15.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.deDie umstrittene EU-Lieferkettenrichtlinie wird massiv entschärft – doch der Markt reagiert überraschend. Trotz erleichterter Vorgaben halten die meisten Unternehmen an strengen Standards fest.
Brüssel. Ein Sieg für die Industrie? Die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird nächste Woche in stark abgespeckter Form in Kraft treten. Nach massivem Druck von Wirtschaftsverbänden hat die EU-Kommission die Hürden für die verbindliche Sorgfaltspflicht in Lieferketten drastisch erhöht. Doch eine neue Studie zeigt: Die allermeisten Firmen wollen ihre bisherigen Bemühungen fortsetzen. Ein Widerspruch zwischen Recht und Realität zeichnet sich ab.
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Omnibus I: Der große Ausstieg für den Mittelstand
Am 18. März 2026 tritt das sogenannte „Omnibus I“-Paket offiziell in Kraft. Es ist das Ergebnis monatelanger, harter Lobbyarbeit. Die Wirtschaft warnte vor Bürokratie-Monstern und Wettbewerbsnachteilen. Die Politik gab nach.
Die Konsequenz: Nur noch Riesenunternehmen müssen sich an die strengen Vorgaben halten. Konkret betrifft dies Firmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Für Unternehmen von außerhalb der EU gilt die gleiche Umsatzschwelle innerhalb des Binnenmarkts. Experten schätzen, dass damit 70 bis 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Firmen aus der Pflicht fallen. Auch die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden für kleinere Unternehmen gelockert.
Die Reform streicht zudem einige der härtesten Punkte. Die verbindliche Verpflichtung zur Erstellung von Klimaplänen ist komplett gestrichen. Auch eine einheitliche EU-weite Haftungsregelung gibt es nicht mehr – hier entscheiden die nationalen Gesetze. Statt detaillierter Lieferkettenkartierung reicht künftig eine risikobasierte Prüfung.
Langer Atem: Fristen bis 2029
Die Umsetzung zieht sich nun deutlich länger hin. Die Mitgliedsstaaten haben Zeit bis zum 26. Juli 2028, um die abgespeckte Richtlinie in nationales Recht zu gießen. Die ersten betroffenen Konzerne müssen sich daher erst ab Juli 2029 an die neuen Regeln halten.
Für deutsche Unternehmen bedeutet das eine Übergangsphase mit doppelter Buchführung. Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt weiterhin in voller Schärfe, bis die EU-Regeln komplett umgesetzt sind. Die IHK Chemnitz wies diese Woche darauf hin, dass sich Firmen weiter an die aktuellen Vorgaben halten müssen. Die Bundesregierung arbeitet zwar an einer Angleichung, um Doppelberichte zu vermeiden. Bis dahin gilt jedoch der nationale Standard.
Neben Lieferketten und Klimaschutz rücken auch ökologische Sorgfaltspflichten beim Rohstoffbezug immer stärker in den Fokus der EU-Gesetzgebung. Prüfen Sie mit dieser kostenlosen Checkliste, ob Ihr Unternehmen von den neuen Prüfpflichten der Entwaldungsverordnung betroffen ist, um teure Sanktionen ab 2024 zu vermeiden. Entwaldungsverordnung der EU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen
Die überraschende Studie: Freiwillig weiter im strengen Modus
Während die Wirtschaftslobby den politischen Erfolg feiert, zeigt der Markt ein anderes Bild. Eine am 12. März veröffentlichte Studie mit dem Titel „Beyond Compliance“ kommt zu einem verblüffenden Ergebnis.
Der Softwareanbieter osapiens und die Copenhagen Business School befragten über 400 Führungskräfte in Europa und Großbritannien. Das Resultat: 90 Prozent der nun aus der Pflicht entlassenen Unternehmen planen, ihre ESG-Berichterstattung und Due-Diligence-Prüfungen beizubehalten oder sogar auszubauen.
Der Grund ist simpel: Kommerzieller Druck. Viele Firmen haben bereits hohe Investitionen in Nachhaltigkeitsdaten und -prozesse getätigt. Diese Daten sind wertvoll – für die Finanzierung, die Gewinnung von Fachkräften und bei öffentlichen Ausschreibungen. Ein Rückfall in alte Muster wäre aus Geschäftssicht ein Rückschritt.
Der Trickle-Down-Effekt: Der Druck kommt von den Großen
Warum machen Firmen freiwillig mehr, als das Gesetz verlangt? Die Antwort liegt im „Trickle-Down“-Effekt globaler Lieferketten.
Die Großkonzerne, die weiter unter die CSDDD fallen, müssen ihre Lieferketten prüfen. Dafür brauchen sie Daten von ihren Zulieferern – auch von den mittelständischen. Zwar führt die Omnibus-Richtlinie eine Obergrenze für die Informationsanfragen großer Unternehmen ein. Doch in der Praxis umgehen Standardverträge diese Hürde leicht. Große Abnehmer bevorzugen einfach Lieferanten, die freiwillig Transparenz bieten.
Der indirekte Druck bleibt also enorm. Kunden, Investoren und große Partner verlangen robuste ESG-Daten. Juristen betonen: Die Lobbyarbeit hat das regulatorische Umfeld verändert, nicht aber den fundamentalen Markttrend zur Transparenz. Firmen, die Due Diligence nur als lästige Pflicht sehen, könnten ins Hintertreffen geraten. Wer sie als strategischen Wettbewerbsvorteil nutzt, wird profitieren.
Ausblick: Doppelrealität bis 2028
Die nächsten Schritte sind bereits geplant. Bis zum 18. September 2026 will die EU-Kommission vereinfachte Berichtsstandards vorlegen. Zudem werden freiwillige Standards für den Mittelstand entwickelt, um den indirekten Marktdruck zu kanalisieren.
Für Handelsexperten zeichnet sich bis 2028 eine Doppelrealität ab. Einerseits profitieren Unternehmen von weniger Bürokratie und längeren Fristen. Andererseits wächst der kommerzielle Hunger nach sauberen Lieferketten-Daten ungebremst. Die Empfehlung an den Mittelstand lautet daher: Die gewonnene Zeit nutzen, um interne Datenerfassung zu optimieren. Nur so bleibt man ein wettbewerbsfähiger Partner für die globalen Konzerne.
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