Lieferkettengesetz, Regeln

Lieferkettengesetz: EU lockert Regeln, Deutschland zieht nach

09.03.2026 - 10:23:33 | boerse-global.de

Die EU schwächt ihre Nachhaltigkeitsrichtlinie ab, Deutschland passt das Lieferkettengesetz an. Unternehmen profitieren von weniger Pflichten, doch zivilrechtliche Haftung und Marktdruck bleiben bestehen.

Lieferkettengesetz: EU lockert Regeln, Deutschland zieht nach - Foto: über boerse-global.de
Lieferkettengesetz: EU lockert Regeln, Deutschland zieht nach - Foto: über boerse-global.de

Die EU schwächt ihre Regeln für nachhaltige Lieferketten ab – und Deutschland passt sein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eilig an. Unternehmen stehen vor einem Spagat: Weniger Bürokratie, aber unverändert hohe Haftungsrisiken.

Omnibus I: EU dreht beim Lieferkettenschutz zurück

Die Zeichen in Brüssel stehen auf Entlastung. Das sogenannte Omnibus I-Paket, das am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, tritt Mitte März in Kraft und schraubt die ursprünglich ambitionierte EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) deutlich zurück. Das Ziel: Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken.

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Die neuen EU-Regeln gelten künftig nur noch für Großkonzerne mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Tausende mittelständische Firmen sind damit von der direkten Pflicht befreit. Gestrichen wurden auch verbindliche Klimapläne. Statt die gesamte Wertschöpfungskette zu überwachen, müssen sich Unternehmen nun vor allem auf ihre direkten Geschäftspartner konzentrieren. Bis Juli 2028 müssen die Mitgliedstaaten die abgespeckte Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Deutschland passt nationales Gesetz unter Druck an

Der Druck aus Brüssel hat die Gesetzgebung in Berlin beschleunigt. Die Bundesregierung treibt eine Änderung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) voran, um heimische Unternehmen nicht zu benachteiligen. Ein zentraler Punkt: Die jährliche Berichtspflicht soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 ausgesetzt werden. Experten schätzen, dass dies der Wirtschaft Millionen an Kosten erspart.

Auch bei den Bußgeldern wird nachjustiert. Künftig sollen Geldstrafen nur noch bei schweren Pflichtverletzungen verhängt werden, die zu gravierenden Menschenrechtsverstößen führen – nicht mehr bei formalen Fehlern. Die Kernpflichten bleiben jedoch bestehen: Risikomanagement, regelmäßige Analysen und vorbeugende Maßnahmen sind weiterhin verbindlich. Industrieverbände und der Bundesrat fordern sogar, den deutschen Geltungsbereich sofort an die EU-Schwelle von 5.000 Mitarbeitern anzupassen.

BAFA: Weniger Kontrollen, mehr zielgerichtete Prüfungen

Mit den geänderten Gesetzen wandelt sich auch die Aufsichtspraxis. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die systematische Prüfung der Jahresberichte ausgesetzt. Die Behörde will „unternehmerfreundlicher“ agieren.

Doch Vorsicht ist geboten. Die BAFA konzentriert sich nun auf risikobasierte Stichproben und die Untersuchung konkreter Beschwerden. Die Dokumentationspflicht – Unternehmen müssen ihre Sorgfaltsnachweise sieben Jahre aufbewahren – bleibt. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe nutzen diesen Weg bereits und haben Beschwerden gegen große Energieversorger eingereicht. Die Haftung für echte Verstöße ist also keinesfalls vom Tisch.

Kritik: Rückschritt für den Menschenrechtsschutz?

Die Aufweichung der Regeln stößt bei Menschenrechtsorganisationen auf scharfe Kritik. Gruppen wie Misereor warnen vor einem Rückschritt. Das LkSG habe bereits erste positive Effekte gezeigt, etwa Lohnerhöhungen in der Landwirtschaft, die durch die Beschwerdemechanismen angestoßen wurden.

Die Kritiker befürchten, dass ohne Sanktionsdrohung für das Unterlassen von Risikoanalysen das Gesetz zum „Papiertiger“ verkommt. Die Beschränkung auf Großkonzerne lasse Millionen Arbeiter in den Lieferketten des Mittelstands schutzlos zurück. Der Konflikt zwischen Bürokratieabbau und ethischer Verantwortung bleibt damit bestimmend.

Paradox für den Mittelstand: Vertraglicher Druck bleibt

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsteht ein paradoxes Bild. Zwar sind sie durch die höheren Schwellenwerte oft rechtlich befreit, doch der Marktdruck bleibt. Große Konzerne und Original Equipment Manufacturer (OEM) geben ihre Sorgfaltspflichten per Vertrag an ihre Zulieferer weiter.

KMU werden weiterhin mit umfangreichen Fragebögen, Verhaltenskodizes und Transparenzanforderungen ihrer Abnehmer konfrontiert. Wer keine belastbaren Daten zu Menschenrechten oder dem Product Carbon Footprint liefern kann, riskiert den Rauswurf aus lukrativen Lieferantenlisten. Die Deregulierung auf Gesetzesebene bedeutet also nicht automatisch operative Entlastung.

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Ausblick: Risikomanagement bleibt Schlüssel

Was bedeutet das für die Praxis? Unternehmensjuristen müssen sich 2026 auf die zielgerichteten Prüfungen der BAFA einstellen. Bis 2028 steht zudem die nationale Umsetzung der abgespeckten EU-Richtlinie an.

Eines ist klar: Die Zeit sorgfaltsfreien Wirtschaftens ist trotz aller Lockerungen vorbei. Experten raten zu Investitionen in robuste, automatisierte Systeme zur Tier-N-Rückverfolgung in der Lieferkette. Angesichts zunehmender Klagen weltweit sind strenge interne Risikomanagementprozesse essenziell – nicht nur für die Compliance, sondern auch für den Ruf und den langfristigen Geschäftserfolg.

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