Ladestrom-Pauschale abgeschafft: Neue Regeln für Firmenwagen
05.01.2026 - 09:53:12Ab sofort müssen Arbeitgeber den Strom für Elektro-Dienstwagen zu Hause exakt abrechnen. Die einfache Pauschale von bis zu 70 Euro ist Geschichte.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in deutschen Unternehmen eine neue Realität für die Elektromobilität. Die bisherige pauschale Abrechnung von Ladestrom für Firmenwagen am privaten Anschluss wurde abgeschafft. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits Ende 2025. Für die laufende Januar-Abrechnung müssen Personalabteilungen und Fuhrparkmanager deshalb auf nachweisbasierte Methoden umstellen. Die Ära des einfachen Pauschalbetrags ist vorbei.
Ende der einfachen Pauschale
Bis zum 31. Dezember 2025 konnten Arbeitgeber die Stromkosten für das Laden von Elektrofahrzeugen (EV) und Plug-in-Hybriden (PHEV) am privaten Wohnort pauschal und steuerfrei erstatten. Bis zu 70 Euro für vollelektrische Fahrzeuge und 35 Euro für Hybride waren möglich – ohne detaillierten Nachweis des tatsächlichen Verbrauchs.
Diese Vereinfachung gehört der Vergangenheit an. Seit Jahresbeginn ist die Überweisung eines festen Monatsbetrags ohne Verbrauchsnachweis als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten. Personalabteilungen weisen ihre Mitarbeiter derzeit darauf hin, dass die neue Nachweispflicht sofort erfüllt werden muss, um eine steuerfreie Erstattung für Januar zu sichern.
Viele Fahrer von Dienstwagen zahlen oft zu viel Steuern, weil die Abrechnung von Strom und die Versteuerung des geldwerten Vorteils kompliziert sind. Unser kostenloser Firmenwagen-Rechner zeigt in 3 Minuten, ob die 1‑%‑Regelung oder das Fahrtenbuch für Ihr Elektro‑ oder Hybridfahrzeug günstiger ist – inklusive Berücksichtigung von Elektrovergünstigungen und heimischem Ladeaufwand. Praktisch für Personalabteilungen und Fuhrparkmanager, die Abrechnungen rechtssicher umstellen müssen. In 3 Minuten Firmenwagen-Steuervorteil berechnen
Neue Strompreispauschale: 34 Cent pro kWh
Als Ersatz für das alte Pauschalsystem hat der Gesetzgeber ein neues Abrechnungsmodell geschaffen. Es soll Genauigkeit mit praktikablem Aufwand verbinden. Kernstück ist die neue Strompreispauschale.
Die Regeln für 2026:
* Verbrauchsnachweis: Mitarbeiter müssen die exakte Strommenge (in kWh) nachweisen, die in den Firmenwagen geflossen ist.
* Pauschaler Satz: Statt des individuellen Stromtarifs kann ein einheitlicher Satz angewendet werden. Für 2026 liegt dieser bei 34 Cent pro Kilowattstunde.
Dieser Wert basiert auf dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis der ersten Jahreshälfte 2025, wie ihn das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht hat. Die offizielle Berechnung (34,36 Cent, abgerundet) schafft eine einheitliche Basis für alle Mitarbeiter – unabhängig von ihrem Stromanbieter.
Strenge Nachweispflicht durch Messtechnik
Die größte praktische Veränderung für Dienstwagenfahrer ist die zwingende Nachweispflicht. Konkrete Belege für den Energiefluss sind jetzt unerlässlich.
Eine steuerfreie Erstattung ist laut den neuen Richtlinien nur möglich, wenn der geladene Strom durch eines dieser Systeme erfasst wird:
* Stationärer Zähler: Ein fester Zähler in der Wallbox.
* Mobiles Messgerät: Ein portables Gerät zwischen Steckdose und Ladekabel.
* Fahrzeugeigener Zähler: Daten aus dem Bordcomputer des Fahrzeugs, sofern sie eindeutig Ladevorgängen zugeordnet werden können.
„Selbsterstellte“ Aufzeichnungen oder Schätzungen ohne technische Messung genügen nicht mehr. Fuhrparkleiter raten Fahrern deshalb, ihre Ladeprotokolle für Dezember und Januar umgehend zu exportieren, um Verzögerungen bei der Abrechnung zu vermeiden.
Wahl zwischen two Berechnungsmethoden
Unternehmen stehen für das Geschäftsjahr 2026 vor einer Wahl, die dann einheitlich für alle Mitarbeiter und das ganze Jahr gelten muss:
- Tatsächliche Kosten: Erstattung der nachgewiesenen kWh multipliziert mit dem individuellen Stromtarif des Mitarbeiters (erfordert Nachweis des Stromvertrags).
- Pauschal-Methode (empfohlen): Erstattung der nachgewiesenen kWh multipliziert mit dem offiziellen Satz von 34 Cent/kHz.
Die zweite Option dürfte sich 2026 zum Standard entwickeln. Sie spart den administrativen Aufwand und die datenschutzrechtlichen Fragen, die mit der Erhebung privater Stromverträge verbunden sind. Zudem profitieren Mitarbeiter mit Photovoltaik-Anlagen: Sie erhalten die Erstattung zum Satz von 34 Cent, auch wenn ihr selbst erzeugter Solarstrom deutlich günstiger ist.
Mehr Bürokratie, aber auch neue Chancen
Die Verschärfung der Abrechnungsregeln fällt in eine Phase des Umbruchs für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Während der administrative Aufwand für das heimische Laden steigt, entfallen anderswo Hürden. Seit dem 1. Januar 2026 sind beispielsweise Netzentgelte für bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid) entfallen – ein Schritt zur besseren Integration der E-Autos in das Energienetz.
Experten deuten die Abschaffung der alten Pauschale als Teil einer Digitalisierungsoffensive im Fuhrparkmanagement. Der Zwang zu genauen Daten fördert die Anschaffung vernetzter Wallboxen und automatisierter Abrechnungssoftware. Das liefert letztlich präzisere Daten zum Energieverbrauch der gesamten Flotte.
Für Personalabteilungen gilt es jetzt, die Lohnsoftware zu prüfen. Die alte Funktion „Code 70 EUR“ muss deaktiviert und durch die neue Logik ersetzt werden. Andernfalls riskieren Unternehmen, dass die Zahlungen bei einer späteren Steuerprüfung als zu versteuerndes Einkommen eingestuft werden.
PS: Wer Ladestrom zuhause jetzt exakt abrechnen muss, braucht verlässliche Zahlen statt grober Pauschalen. Der kostenlose Firmenwagen-Rechner vergleicht automatisch 1‑%‑Regel und Fahrtenbuch, berücksichtigt E‑Auto- und Hybrid-Sonderregeln sowie Erstattungsdetails für heimisches Laden und liefert Personalabteilungen eine prüfungssichere Entscheidungsgrundlage – ideal beim Umstellen der Lohnsoftware. Jetzt Firmenwagenrechner kostenlos herunterladen


