Kurzarbeitergeld: Bundesregierung verlängert Bezugsdauer auf 24 Monate
20.01.2026 - 07:26:12
Die Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld bis Ende 2026. Die Maßnahme soll Unternehmen in unsicheren Zeiten Planungssicherheit geben und Entlassungen verhindern.
Sonderregelung bis Ende 2026 in Kraft
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Verordnung: Statt der regulären zwölf Monate können Betriebe das Kurzarbeitergeld nun bis zu 24 Monate lang beziehen. Diese Sonderregelung ist ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Danach kehrt die Höchstdauer wieder auf ein Jahr zurück – auch für Unternehmen, die die 24 Monate noch nicht voll ausgeschöpft haben.
Die Bezugsdauer startet mit dem ersten Monat der Kurzarbeit. Wichtig für die Planung: Wird das Instrument für drei oder mehr aufeinanderfolgende Monate nicht genutzt, beginnt bei einer erneuten Inanspruchnahme eine neue zwölfmonatige Frist. Die grundlegenden Zugangsvoraussetzungen bleiben unverändert. So muss weiterhin mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall von über zehn Prozent betroffen sein.
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Antwort auf anhaltende wirtschaftliche Risiken
Hinter der Verlängerung steht der Wunsch nach Stabilität. Das Bundeskabinett hatte die Entscheidung bereits im Dezember 2025 getroffen, basierend auf einer Koalitionseinigung vom November. Angesichts anhaltender geopolitischer und handelspolitischer Unsicherheiten will die Ampel-Regierung so verhindern, dass Betriebe in existenzielle Not geraten und wertvolle Fachkräfte entlassen müssen.
Das Kurzarbeitergeld hat sich in Deutschland als zentrales Kriseninstrument etabliut. Es kompensiert einen Teil des Lohnausfalls – 60 Prozent für Beschäftigte ohne Kinder, 67 Prozent mit Kind – und sichert so Einkommen und Kaufkraft. Für Unternehmen ist es eine Alternative zum Personalabbau, die wertvolles Know-how im Betrieb hält und einen schnellen Neustart bei konjunktureller Erholung ermöglicht.
Gemischte Reaktionen aus der Wirtschaft
Die Reaktionen auf die Verlängerung fallen gemischt aus. Wirtschaftsverbände begrüßen die zusätzliche Planungssicherheit, die Betrieben eine Atempause zur Anpassung an neue Marktrealitäten verschafft. Kritische Stimmen, etwa aus dem Handwerk, warnen jedoch vor einer zu langen Abhängigkeit von staatlichen Hilfen. Sie fordern stattdessen stärkere strukturelle Anpassungen.
Experten sehen in der verlängerten Bezugsdauer auch eine Chance: Die freiwerdenden Kapazitäten sollten konsequent für Weiterbildung und Qualifizierung genutzt werden. So ließe sich die Wettbewerbsfähigkeit der Belegschaft nachhaltig stärken und die Unternehmen für die Zeit nach der Sonderregelung wappnen.
Klarer Ausblick mit Befristung
Mit der Befristung bis Ende 2026 sendet die Politik ein klares Signal. Unternehmen haben nun einen verlässlichen Zeitrahmen, um ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen und sich auf die Rückkehr zur Normalität vorzubereiten. Ab 2027 gilt wieder die gesetzliche Regelbezugsdauer von zwölf Monaten.
Die Bundesregierung behält sich vor, bei einer Verschlechterung der Wirtschaftslage erneut zu handeln. Detaillierte Informationen zu Antragsmodalitäten bieten die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die verlängerte Kurzarbeit unterstreicht den deutschen Ansatz, den Arbeitsmarkt mit flexiblen Instrumenten widerstandsfähig zu halten.
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