Kinderfreibetrag, Euro

Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 9.756 Euro

04.01.2026 - 23:01:12

Der steuerliche Kinderfreibetrag ist zum Jahresbeginn 2026 auf 9.756 Euro erhöht worden. Dies entlastet Familien und ist Teil eines umfassenden Steuerpakets gegen hohe Lebenshaltungskosten.

Ab dem neuen Jahr entlastet der Staat Familien deutlich stärker. Der steuerliche Kinderfreibetrag ist zum 1. Januar 2026 auf 9.756 Euro pro Kind und Jahr angehoben worden. Diese Erhöhung ist Teil eines umfassenden Steuerentlastungspakets der Bundesregierung, das die Kaufkraft der Haushalte angesichts hoher Lebenshaltungskosten stützen soll.

So setzt sich der neue Freibetrag zusammen

Die Summe von 9.756 Euro setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, die das zu versteuernde Einkommen der Eltern mindern. Das Bundesfinanzministerium hat folgende Aufschlüsselung bekanntgegeben:

  • Sächlicher Kinderfreibetrag: Er ist um 156 Euro auf nun 6.828 Euro gestiegen. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren gilt der volle Betrag, Alleinerziehende erhalten die Hälfte (3.414 Euro).
  • BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung): Dieser Anteil bleibt unverändert bei 2.928 Euro für gemeinsam Veranlagte.

Zusammen ergeben sie den neuen Gesamtfreibetrag. Steuerexperten betonen, dass die Anpassung die steigenden Kosten für den kindlichen Grundbedarf abbilden soll.

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Kindergeld oder Freibetrag: Was lohnt sich mehr?

Das deutsche Fördersystem kennt zwei Wege: die direkte monatliche Zahlung des Kindergelds (2026: 259 Euro pro Kind) und den steuerlichen Abzug. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, welche Variante für die Familie vorteilhafter ist.

Der Freibetrag lohnt sich besonders für Haushalte mit höherem Einkommen. Bei Alleinerziehenden wird er ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 33.000 Euro attraktiver als das Kindergeld. Bei Ehepaaren liegt diese Schwelle bei etwa 63.000 bis 85.000 Euro. Die Differenz wird dann über die Jahressteuererklärung erstattet.

Weitere Entlastungen im neuen Steuerjahr

Die Anhebung des Kinderfreibetrags ist Teil eines Maßnahmenbündels. Parallel stieg der Grundfreibetrag für Alleinstehende auf 12.348 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich dieser Wert.

Ziel ist die Milderung der kalten Progression. Dabei schieben bloße Inflationsausgleiche bei Löhnen Steuerzahler in höhere Progressionsstufen, sodass die reale Kaufkraft sinkt. Die Anpassung der Freibeträge soll dies verhindern. Auch der Unterhaltshöchstbetrag wurde entsprechend angehoben.

Hintergrund: Kampf gegen die Teuerung

Die Anpassungen sind eine Reaktion auf die anhaltend hohen Lebenshaltungskosten. Zwar hat sich die Inflation im Vergleich zu den Spitzenjahren 2023/2024 beruhigt, doch die Preise für Energie und Nahrungsmittel belasten die Haushaltskassen weiter.

Kritiker monieren, das duale System begünstige durch den wertvollen Steuerabzug höhere Einkommen überproportional. Befürworter verweisen auf das verfassungsrechtliche Gebot, das kindliche Existenzminimum stets steuerfrei zu stellen. Die jährliche Anpassung orientiert sich am Existenzminimumbericht.

Ausblick auf 2027 und mögliche Reformen

Für das Steuerjahr 2027 erwarten Experten weitere Anpassungen. Die Bundesregierung wird voraussichtlich Ende 2026 einen neuen Progressionsbericht vorlegen, der die Grundlage für eventuelle Erhöhungen bildet.

Langfristig könnten strukturelle Reformen das System verändern. Die Diskussion um die Kindergrundsicherung, die verschiedene Leistungen bündeln soll, ist nicht verstummt. Für 2026 bleibt es jedoch beim bewährten Dual aus Kindergeld und Kinderfreibetrag. Steuerpflichtigen wird geraten, ihre Lohnsteuerklasse zu prüfen, um die Entlastung möglichst schnell im monatlichen Nettolohn zu spüren.

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