Justiz, Digitalisierung

KI in der Justiz: Digitalisierung trifft auf strenge EU-Regeln

04.01.2026 - 20:01:12

Die Einführung der elektronischen Akte stockt, während die Justiz gleichzeitig strenge Transparenzvorgaben der EU-KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme umsetzen muss.

Die deutsche Justiz steht 2026 vor einer doppelten Herausforderung: Während die elektronische Akte endlich Pflicht wird, rücken die strengen Transparenzregeln der neuen EU-KI-Verordnung in den Fokus. Ein Reformvorstoß zur Herstellerhaftung könnte die Beschaffung erleichtern.

eAkte als Grundstein – doch die Umsetzung stockt

Seit dem 1. Januar müssen alle neuen Akten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch geführt werden. Diese eAkte ist der unverzichtbare Daten-Grundstein für den künftigen Einsatz Künstlicher Intelligenz. Doch die Realität zeigt ein uneinheitliches Bild: Einige Bundesländer sind im Vollbetrieb, andere nutzen Ausnahmeregelungen und schieben die vollständige Umstellung auf 2027. Wo noch Papierakten oder unstrukturierte Scans dominieren, können die anspruchsvollen KI-Transparenzvorgaben der EU technisch gar nicht erfüllt werden. Die Basis für die digitale Zukunft ist also noch längst nicht überall gelegt.

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Paradigmenwechsel: Mehr Verantwortung für Software-Hersteller

Mitten in die Debatte platzte am 2. Januar ein bedeutender Reformplan der Bundesregierung. Berlin will das Datenschutzrecht ändern, um die Haftung stärker auf die Hersteller von IT- und KI-Systemen zu verlagern – nach dem Vorbild der KI-Verordnung. Bislang trägt primär der Anwender, also das Gericht, die Verantwortung für die Datenschutzkonformität. Künftig müssten die Anbieter bereits “ab Werk” nachweisen, dass ihre Produkte transparent und sicher sind. Die Datenschutzkonferenz signalisierte Zustimmung zu diesem Wechsel. Für die Justiz wäre es eine enorme Erleichterung: Sie könnte zertifizierte Module einkaufen, ohne jedes System selbst mühsam prüfen zu müssen.

Hochrisiko-KI: Volle Transparenz wird zur Pflicht

Die EU-KI-Verordnung stuft Systeme zur Rechtsanwendung und -auslegung als Hochrisiko-KI ein. Ab August 2026 gelten dafür die vollen Regeln. Kern ist die Nachvollziehbarkeit: Richter müssen verstehen können, wie die KI zu einem Ergebnis kommt. “Black-Box”-Systeme, die nur einen Vorschlag ohne Erklärung liefern, sind unzulässig. Ein aktueller Verhaltenskodex-Entwurf konkretisiert, dass die technische Dokumentation auch für Juristen verständlich sein muss. Zudem sind lückenlose Protokollierungen jeder KI-Berechnung vorgeschrieben – eine weitere technische Hürde parallel zur eAkte-Einführung.

Spagat zwischen Assistenz und richterlicher Unabhängigkeit

Die größte grundsätzliche Frage bleibt: Wie vereinbart man KI-Assistenz mit der richterlichen Unabhängigkeit? Kritiker fürchten eine faktische Bindungswirkung, wenn ein Richter den KI-Empfehlungen folgt, einfach weil er die komplexen Berechnungen nicht widerlegen kann. Die KI-Verordnung schreibt daher die menschliche Aufsicht (“Human in the Loop”) vor. Qualifiziertes Personal muss die Ergebnisse überwachen und korrigieren können. In mehreren Bundesländern laufen bereits Schulungen, um Juristen das nötige technische Grundverständnis zu vermitteln. Sie sollen keine Programmierer werden, aber kritische Fragen stellen können.

Countdown bis zum Sommer

Bis August 2026 bleibt wenig Zeit, die KI-Systeme “AI Act-ready” zu machen. Die Justizministerien der Länder müssen nicht nur die Technik bereitstellen, sondern auch die organisatorischen Rahmenbedingungen für Transparenz schaffen. Die Diskussion um die Herstellerhaftung wird in den kommenden Monaten sicher an Fahrt aufnehmen. Sollte sich das Prinzip durchsetzen, könnte es den Weg für eine standardisierte, sichere KI in der Justiz ebnen. Bis dahin bleibt der schwierige Spagat: Der Modernisierungsdruck ist hoch, doch die neuen EU-Regeln setzen enge Grenzen.

@ boerse-global.de