Arbeitsplatz, Jahr

KI am Arbeitsplatz: Das Jahr der verbindlichen Regeln beginnt

09.01.2026 - 17:21:12

Die Regulierung von Künstlicher Intelligenz wird 2026 für deutsche Betriebe zur harten Realität. Während Unternehmen auf Effizienz setzen, kämpfen Betriebsräte um Mitbestimmung bei Systemen, die Leistung unsichtbar messen.

BERLIN – Die Experimentierphase ist vorbei. Mit der Umsetzung des europäischen KI-Gesetzes in diesem Jahr kollidieren algorithmische Effizienz und Arbeitnehmerrechte mit voller Wucht. Eine Analyse vom 7. Januar 2026 bezeichnet das laufende Jahr als „Jahr der Umsetzung“ und warnt: KI-Governance ist keine IT-Frage mehr, sondern eine zentrale Management-Verantwortung.

Die Schonfrist für „Schatten-KI“ ist laut Branchenberichten dieser Woche beendet. Seit Mittwoch gilt: „KI-Sicherheit durch Design“ wird zum verbindlichen Standard, nicht zur freiwilligen Empfehlung. Für deutsche Unternehmen hat das unmittelbare juristische Konsequenzen.

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Der Fokus verschiebt sich vom einfachen Datenschutz zu komplexen Bias-Analysen und Dokumentationspflichten. Systeme zur Leistungsbewertung – ob bei Einstellungen, Aufgabenverteilung oder Produktivitätsmessung – stehen nun unter schärferer Beobachtung. Die Krux für Betriebsräte: Diese Tools wirken oft harmlos. Sie stecken in alltäglicher Bürosoftware, wodurch die Überwachung nebenbei, aber wirkungsvoll stattfindet.

Geschäftsführungen haften zunehmend persönlich für diese Systeme. Wer ein KI-Tool falsch einstuft – insbesondere bezüglich seines Überwachungspotenzials – riskiert hohe Strafen. Diese gehen über die DSGVO-Bußgelder des letzten Jahrzehnts hinaus.

Die Grauzone privater Konten

Ein zentraler Streitpunkt bleibt die legale Grauzone, wenn Beschäftigte private KI-Konten für Arbeit nutzen. Eine Analyse vom 4. Januar warnt: Diese Praxis untergräbt weiterhin Betriebsratsrechte.

Grundlage ist ein wegweisendes Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts von 2024. Es prägt noch immer die Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Das Gericht entschied: Erlaubt ein Arbeitgeber die Nutzung privater KI-Dienste wie ChatGPT über den Browser, ohne sie vorzuschreiben, löst das nicht zwingend die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG aus.

Juristen sprechen von einem „Überwachungs-Schlupfloch“. Zwar hat der Chef keinen direkten Datenzugriff, doch die Nutzung externer Tools schafft unsichtbare Leistungsmaßstäbe. Wer sie nutzt, liegt vorn – und setzt Kollegen unter Druck, nicht geprüfte Software zu verwenden, die Nutzerverhalten tracken könnte.

Countdown zum nationalen KI-Gesetz

Die Dringlichkeit der Debatte speist sich aus dem politischen Zeitplan. Regierungskreise gaben Ende 2025 bekannt: Das Bundeskabinett will das nationale Umsetzungsgesetz zum EU-KI-Gesetz am 21. Januar 2026 beschließen.

Das Gesetz soll die Rolle nationaler Aufsichtsbehörden klären, voraussichtlich der Bundesnetzagentur. Für Betriebsräte ist die Schlüsselfrage: Wird das nationale Recht „Öffnungsklauseln“ enthalten, die die Mitbestimmung über das aktuelle BetrVG hinaus erweitern?

Gewerkschaften drängen auf eine verpflichtende Folgenabschätzung vor der Einführung jedes KI-Tools – egal ob auf Firmenservern installiert oder aus der Cloud genutzt. Die Kabinettssitzung am 21. Januar wird zur Weichenstellung.

Analyse: Vom Spekulativen zum Operativen

Die Debatte ist erwachsen geworden. Vor zwei Jahren war sie theoretisch, heute ist sie operativ. Der rechtliche Kampf dreht sich weiter um die Unterscheidung zwischen Ordnungsverhalten (mitbestimmungspflichtig) und Arbeitsverhalten (weitgehend Direktionsrecht).

Das EU-KI-Gesetz stuft „beschäftigungsbezogene KI“ zwar als hochriskant ein. Doch die praktische Durchsetzung dieser Einstufung beginnt erst jetzt. Die Transparenz- und Kontrollpflichten für Hochrisiko-Systeme zwingen Unternehmen, die Funktionsweise ihrer Leistungstools offenzulegen. Genau diese Transparenz fordern Betriebsräte seit Jahren – als Beweisgrundlage, dass ein System „zur Überwachung bestimmt“ ist.

Ausblick: Entscheidungswochen für die Mitbestimmung

Die kommenden Wochen werden prägend für die deutschen Arbeitsbeziehungen. Der Fokus liegt auf dem Kabinettsbeschluss und dem konkreten Gesetzestext.

Rechtsexperten rechnen im ersten Quartal 2026 mit einer Welle neuer Betriebsvereinbarungen. Diese sollen das Privatkonto-Schlupfloch schließen, indem sie vorschreiben: Sämtliche KI-Nutzung für die Arbeit muss über firmenlizenzierte Accounts laufen. Diese sind leichter zu regulieren.

Die Strategie der Betriebsräte für 2026 ist klar: Es geht nicht mehr um Technologie-Verhinderung, sondern um die Governance der erzeugten Daten. Mit der Standardisierung von KI-Tools hängt das Mitbestimmungsrecht immer stärker von einer Fähigkeit ab: Algorithmen verstehen und prüfen zu können.

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