Kabinett, Reformprojekte

Kabinett entscheidet über mehrere Reformprojekte

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 05:50 Uhr | dpa.de

Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform der deutschen Nachrichtendienste beschließen.

Ziel ist es, diese angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung Deutschlands mit deutlich mehr Befugnissen auszustatten. Vorgesehen sind aber auch mehr Kontrolle und in einigen Bereichen neue Leitplanken für die Dienste. In der von Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) geleiteten Sitzung soll zudem die Bafög-Reform auf den Weg gebracht werden.

Dienste können künftig in engen Grenzen aktiv eingreifen

Zu den erweiterten Befugnissen für die Nachrichtendienste gehört, dass sie erstmals die Möglichkeit erhalten, in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen. So darf künftig zum Beispiel der Bundesnachrichtendienst (BND) die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren.

Zentrale Kontrollinstanz soll künftig der neu aufgestellte Unabhängige Kontrollrat sein, der aus Juristinnen und Juristen mit langjähriger Erfahrung besteht. Er übernimmt sowohl die Vorabkontrolle intensiver Überwachungsmaßnahmen als auch die laufende Datenschutzkontrolle.

Mehr Geld für Bafög-Empfänger - aber später als geplant

Mit der Bafög-Reform sollen die Bezieher von Ausbildungsförderung mehr Geld bekommen. Die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, soll demnach zum Sommersemester 2027 von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat steigen. Ursprünglich war dies schon für das in Kürze beginnende Wintersemester vorgesehen. Der sogenannte Bafög-Grundbedarf für Studierende, der aktuell bei 475 Euro liegt, wird danach in zwei Schritten auf 563 Euro im Sommersemester 2029 angehoben.

Auch Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Kabinett

Das Kabinett befasst sich auch mit einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die Zuständigkeiten vereinfachen und Geld sparen soll. Sozialverbände kritisieren die mögliche Einschränkung von Hilfen für Jungen und Mädchen mit Behinderungen.

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