Justizministerium plant Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen
22.12.2025 - 13:59:12Die Bundesregierung will Internetprovider zur dreimonatigen Speicherung aller IP-Adressen verpflichten. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) markiert eine radikale Abkehr von der bisher verfolgten „Quick Freeze“-Strategie und entfacht die Grundrechtsdebatte neu.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Entwurf für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Internetprovider sollen künftig die dynamischen IP-Adressen und Portnummern aller Nutzer drei Monate lang speichern. Sicherheitsbehörden könnten bei einem Anfangsverdacht auf diese Daten zugreifen – nicht nur bei schweren Verbrechen, sondern auch bei Delikten wie Online-Betrug oder Hassrede.
„Täter kommen heute viel zu häufig ungeschoren davon“, begründete Hubig den Vorstoß im „Bild am Sonntag“. Ohne gespeicherte IP-Adressen bleibe die Strafverfolgung im digitalen Raum oft wirkungslos. Die digitale Spur werde von Providern meist binnen Tage gelöscht.
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Der Entwurf stellt eine komplette Kehrtwende in der deutschen Digitalpolitik dar. Die vorherige FDP-geführte Justiz hatte noch auf das „Quick Freeze“-Modell gesetzt, bei dem Daten erst bei konkretem Verdacht gesichert werden. Die neue SPD-Union-Koalition hingegen setzt deutlich auf Sicherheit – und erklärt das alte Konzept für gescheitert.
Telekommunikationsbranche vor milliardenschweren Herausforderungen
Für Internetprovider bedeutet der Entwurf massive technische und finanzielle Belastungen. Sie müssen ihre Systeme umbauen, um die Verbindungsdaten aller Kunden drei Monate lang sicher zu speichern.
Die größten Hürden:
* Riesige Datenmengen müssen verarbeitet und gegen Cyberangriffe geschützt werden
* Die Kosten für die neue Infrastruktur liegen vermutlich im Milliardenbereich
* Noch ist unklar, ob der Staat sich an den Kosten beteiligt
Branchenverbände wie VATM und BREKO hatten bereits in der Vergangenheit vor exorbitanten Kosten gewarnt. Jetzt müssen sich die Unternehmen auf strengere Compliance-Vorgaben einstellen – in einem Umfeld, das digitale Nachverfolgbarkeit über Datensparsamkeit stellt.
Verfassungsrechtliche Bedenken und politischer Widerstand
Der Entwurf stößt auf scharfen Widerstand. Die oppositionellen Grünen sprechen von einem „Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung“. Ihr rechtspolitischer Sprecher Helge Limburg warnt vor einem „Eingriff in die Bürgerrechte“.
Die größte Hürde könnte jedoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein. Dieser hat in mehreren Urteilen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nur bei „ernster Gefahr für die nationale Sicherheit“ für zulässig erklärt.
Das Justizministerium betont dagegen die EuGH-Konformität des Entwurfs. Durch die Beschränkung auf IP-Adressen – ohne Standort- oder Kommunikationsdaten – seien die hohen richterlichen Hürden erfüllt. Datenschützer sehen das anders: Die Speicherung von IP-Adressen ermögliche umfassende Bewegungsprofile und beende die Anonymität im Netz.
Zeitplan und Ausblick: Wann kommt das Gesetz?
Der Gesetzentwurf durchläuft aktuell die Ressortabstimmung. Danach folgt die Anhörung von Ländern und Verbänden.
Der voraussichtliche Fahrplan:
* Januar 2026: Kabinettsbeschluss
* Frühjahr 2026: Erste Lesung im Bundestag
* Mitte 2026: Inkrafttreten – falls keine Eilanträge Erfolg haben
Rechtsexperten rechnen mit schnellen Verfassungsbeschwerden. Ob dieser dritte Anlauf für eine Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe bestehen wird, bleibt ungewiss. Klar ist: Die Debatte um Sicherheit versus Freiheit im Internet ist mit diesem Entwurf neu entfacht.
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