IDW legt Regeln für Nachhaltigkeits-Berater von Unternehmen fest
12.03.2026 - 00:00:19 | boerse-global.deNachhaltigkeitsberichte werden Pflicht – doch viele Firmen sind überfordert. Jetzt schafft das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) klare Spielregeln für externe Helfer.
Die Flut an ESG-Vorschriften stellt deutsche Unternehmen vor immense Herausforderungen. Als Rettungsanker bieten Wirtschaftsprüfer ihre Hilfe bei der Erstellung der Berichte an. Doch wo hört Beratung auf, wo fängt Prüfung an? Der IDW ES 107 (02.2026), ein neuer Entwurf für einen Berufsstandard, soll diese Grauzone beseitigen. Er definiert erstmals, wie Prüfer Firmen bei der Vorbereitung von Nachhaltigkeitsberichten unterstützen dürfen, ohne ihre Unabhängigkeit zu gefährden.
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Klare Trennung: Beratung ja, Verantwortung nein
Der Kern des Standards ist eine strikte Aufgabentrennung. Die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der gelieferten Daten verbleibt uneingeschränkt beim Unternehmensmanagement. Der Prüfer agiert lediglich als Dienstleister, der die Rohdaten fachkundig strukturiert und aufbereitet.
„Das Management kann seine grundlegende Verantwortung nicht outsourcen“, stellt der IDW klar. Diese Abgrenzung ist entscheidend. Sie verhindert, dass sich Vorstände aus der Haftung stehlen, und bewahrt die Glaubwürdigkeit der späteren Prüfung.
Der Standard legt zudem fest, welche beruflichen Grundsätze – wie Unabhängigkeit, Sorgfalt und Vertraulichkeit – auch bei diesen Vorbereitungsaufträgen gelten.
Anschluss an EU-Vorgaben und der „Vermerk über die Erstellung“
Der Entwurf ist eng mit den europäischen Rahmenwerken verzahnt. Er orientiert sich an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den europäischen Berichtsstandards (ESRS). Auch der freiwillige Standard für KMU (VSME) wird berücksichtigt.
Transparenz schafft ein verpflichtendes Dokument: der „Vermerk über die Erstellung“. Dieser Kompilierungsbericht muss unmissverständlich festhalten, dass es sich nicht um eine Prüfung handelt. Es wird also weder eine begrenzte noch eine angemessene Assurance erteilt. Drei Musterformulierungen des IDW decken verschiedene Szenarien ab – von der Vollanwendung der ESRS bis zum freiwilligen KMU-Bericht.
Für Kapitalmärkte und Investoren ist diese Klarstellung essenziell. Sie können so auf einen Blick erkennen, ob ein Bericht geprüft wurde oder „nur“ fachmännisch erstellt wurde.
Zeitplan: Frühanwendung schon jetzt möglich
Offiziell soll der Standard für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 15. Dezember 2026 beginnen. Praktisch betrifft das also die Nachhaltigkeitsberichte für das Jahr 2027.
Doch der IDW erlaubt ausdrücklich eine Frühanwendung. Prüfungsgesellschaften können den Rahmen somit sofort nutzen, um Unternehmen bei den ersten CSRD-Berichtspflichten für 2025 und 2026 zu unterstützen. Bis zum 30. Juni 2026 können Verbände und Unternehmen den Entwurf noch kommentieren.
Eine große Unsicherheit bleibt: Die verbindliche Einführung der Berichtspflicht in Deutschland hängt vom Gesetzgeber ab. Das nationale Umsetzungsgesetz zur CSRD muss 2026 verabschiedet werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben.
Markttreiber für eine neue Beratungsbranche
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Der Standard kommt zum richtigen Zeitpunkt. Viele Unternehmen, besonders Mittelständler, die erstmals berichten müssen, sind mit der Datenerhebung überfordert. Sie haben weder die Systeme noch das Know-how, um Kennzahlen zu CO?-Fußabdruck oder Lieferkettenstandards zu ermitteln.
IDW ES 107 dürfte daher einen Boost für ESG-Beratungsdienstleistungen in Prüfungsgesellschaften auslösen. Er schafft die rechtssichere Grundlage, um Hilfe anzubieten, ohne gegen Berufsgrundsätze zu verstoßen – vorausgesetzt, Erstellung und Prüfung eines Berichts sind strikt getrennt.
Mit der Initiative folgt der IDW seiner eigenen Forderung nach Verhältnismäßigkeit. Erst im Februar plädierte das Institut beim Bundesjustizministerium für einen maßvollen KMU-Standard. Der neue Entwurf setzt dieses Prinzip um, indem er klare Abläufe definiert und so Bürokratie und Kosten senken soll.
Die finale Version des Standards wird für Ende 2026 erwartet. Bis dahin wird sich zeigen, ob die Regeln praxistauglich sind und den grünen Wandel für deutsche Unternehmen tatsächlich greifbarer machen.
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