Hinweisgeberschutzgesetz, Kommunen

Hinweisgeberschutzgesetz: Kommunen drohen hohe Strafen

26.01.2026 - 10:23:12

Die Übergangsfristen sind abgelaufen: Deutsche Kommunen müssen ihre Meldesysteme für Whistleblower nun voll funktionsfähig betreiben, um Strafen bis 50.000 Euro zu vermeiden.

Die Schonfrist ist vorbei: Deutschlands Städte und Gemeinden müssen ihre Meldesysteme für Whistleblower jetzt perfekt beherrschen oder riskieren saftige Bußgelder. Das dritte Jahr unter dem Hinweisgeberschutzgesetz wird zur Bewährungsprobe.

Vom Aufbau zur harten Praxis

Seit 2023 müssen auch öffentliche Arbeitgeber interne Meldestellen einrichten. Die Übergangsfristen sind längst abgelaufen. „Die Phase der Implementierung ist beendet. Jetzt geht es um die konsequente Anwendung“, betont Dr. Lars Grupe, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Jähne Günther Rechtsanwälte, in einer aktuellen Analyse vom 23. Januar. Die bloße Existenz eines Portals oder einer Telefonhotline reicht nicht mehr aus. Entscheidend ist, dass die Systeme vertraulich, sicher und professionell arbeiten. Vor allem der Schutz der Anonymität der Hinweisgeber steht im Fokus. Eine Panne hier kann teuer werden.

Die Bußgeld-Falle schnappt zu

Die finanziellen Risiken für Kommunen sind konkret. § 40 HinSchG sieht Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vor, wenn Meldungen behindert oder Whistleblower schikaniert werden. Bislang wurden diese Strafen zurückhaltend angewandt. Das ändert sich 2026. Die Aufsichtsbehörden verschärfen ihr Monitoring.

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Das Problem: In oft überschaubaren Kommunalverwaltungen ist absolute Diskretion schwer zu gewährleisten. Ein falsches Wort am falschen Ort – und die Identität des Meldenden ist gefährdet. Experten wie Dr. Philipp Hammerich raten daher zu strikten „Need-to-know“-Zugangskontrollen für die Meldesysteme. Eine Gesetzesnovelle vom 2. Dezember 2025 hat den Handlungsdruck noch erhöht. Spielraum für Ausreden gibt es nicht mehr.

Kleine Gemeinden besonders gefordert

Während Großstädte oft über eigene Compliance-Abteilungen verfügen, stehen kleinere Kommunen vor einer Herkulesaufgabe. Besonders Gemeinden um die 10.000-Einwohner-Marke kämpfen mit dem Fachkräftemangel. Wer bewertet komplexe Meldungen zu Vergabeverstößen oder Haushaltsungereimtheiten kompetent?

Zwar dürfen die Meldestellen an externe Dienstleister ausgelagert werden. Die Verantwortung, den gemeldeten Verstoß zu unterbinden, bleibt jedoch bei der Kommune. Zusätzlich verschärft wird die Lage durch parallel in Kraft tretende Regelungen, wie den neuen § 75a der Gemeindeordnung NRW, der seit Jahresbeginn die Vergabepraxis unter die Lupe nimmt.

Gerichte stärken Whistleblowern den Rücken

Die Rechtsprechung sendet klare Signale an die Arbeitgeber. Das Hessische Landesarbeitsgericht urteilte bereits 2025, dass der Schutz vor Repressalien weit auszulegen ist. Kündigungen, verweigerte Beförderungen oder „verdächtige“ Umstrukturierungen kurz nach einer Meldung stehen unter Generalverdacht. Kommunen müssen jeden Personalentscheid akribisch begründen können, um einen Zusammenhang zu einer Whistleblowing-Aktion zu widerlegen.

2026 wird zum Jahr der Präzedenzfälle. Erste Verwaltungsgerichtsprozesse zur Definition von „Benachteiligungen“ im öffentlichen Dienst stehen an. Die geforderte „Kultur der Offenheit“ trifft auf behördliche Hierarchien. Wird sie bestehen?

Die beste Strategie für Kommunen ist die Prävention. Funktionierende Meldesysteme dienen nicht nur der Gesetzeskonformität, sondern sind ein Frühwarnsystem. Sie können Skandale und größere Schäden verhindern – und damit am Ende auch die Gemeindekasse schonen. Die Investition in Schulungen und robuste Prozesse dürfte sich auszahlen. Die Zeit des Abwartens ist definitiv vorbei.

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