Gutschein statt Geld: Stadt Tailfingen gerät nach Kletterunfall unter Druck
Published on 07/25/2026 at 12:53 | Redaktion boerse-global.de
Acht Wochen im Gips, monatelange Wartezeit auf Entschädigung – und dann nur ein Gutschein fürs Schwimmbad. Ein Unfall mit einer mobilen Kletterwand in Tailfingen hat nicht nur zwei Kinder verletzt, sondern auch eine juristische Auseinandersetzung ausgelöst, die fast ein Jahr später immer noch nicht abgeschlossen ist.
Die Vorfälle ereigneten sich im September des Vorjahres während des städtischen Festes „Sommer-Endspurt“. Eine mobile Kletterwand kippte um und traf zwei Mädchen im Alter von zehn und elf Jahren. Die Diagnosen waren deutlich: Das eine Kind erlitt eine Fraktur am linken Sprunggelenk, das andere eine Quetschung am rechten Zeigefinger. Für eines der Mädchen bedeutete der Sturz acht Wochen in einem Gipsverband. Inzwischen gilt das Kind als genesen, doch die emotionale und bürokratische Belastung hält an.
Die Mutter eines der verletzten Mädchen berichtet, sie fordere seit einem Jahr vergeblich Schmerzensgeld. Die einzige Reaktion der Stadt sei ein formelles Schreiben gewesen, dem ein Gutschein für das örtliche Freizeitbad Badkap beilag. Eine Summe, die nach Ansicht der Familie in keinem Verhältnis zu den erlittenen Verletzungen steht.
Oberbürgermeister Roland Tralmer wies die Vorwürfe einer schleppenden Bearbeitung zurück. Die Verzögerung liege nicht an der Stadtverwaltung, sondern an den formalen Anforderungen der Versicherung. Es fehlten noch notwendige Arztatteste, um die Höhe des Schmerzensgeldes festsetzen zu können. Erst nach deren Einreichung und Prüfung könne eine Auszahlung erfolgen.
Das Amtsgericht Albstadt hat bereits strafrechtliche Konsequenzen gezogen. Gegen einen städtischen Mitarbeiter wurde ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Der Vorwurf: Pflichtverletzung bei der Sicherung des mobilen Sportgeräts während der öffentlichen Veranstaltung.
Doch die strafrechtliche Verurteilung allein reicht nicht aus, um die zivilrechtliche Haftung zu klären. Die Versicherungsträger verlangen umfassende Nachweise, bevor sie Entschädigungen auszahlen. Der Fall zeigt, wie Kommunen bei der Bereitstellung mobiler Infrastruktur in ein Spannungsfeld zwischen Verkehrssicherungspflicht und bürokratischen Hürden geraten können.
Für die betroffenen Familien bleibt die Situation unbefriedigend. Während das strafrechtliche Verfahren bereits abgeschlossen ist, zieht sich die zivilrechtliche Entschädigung hin – blockiert durch Nachweispflichten und formale Anforderungen, die für Laien kaum zu durchschauen sind.
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