Gewerkschaften starten Offensive für bessere Transfergesellschaften
29.12.2025 - 20:12:12Arbeitnehmervertreter fordern mehr Mitsprache bei Qualifizierungsmaßnahmen, um Transfergesellschaften von Wartesälen zu Brücken in neue Jobs zu machen.
FRANKFURT/BERLIN – Angesichts neuer Konjunkturrisiken durch Handelskonflikte und Energiekosten rücken die Transfergesellschaften ins Zentrum der Arbeitsbeziehungen. Die großen Gewerkschaften und Betriebsräte vollziehen eine strategische Wende: Sie begnügen sich nicht mehr mit der Aushandlung finanzieller Sozialpläne. Stattdessen pochen sie auf ihr gesetzliches Mitbestimmungsrecht bei Inhalt und Qualität der Qualifizierungsmaßnahmen. Ihr Ziel ist ehrgeizig: Aus den oft als „Wartesäle“ gescholtenen Transfergesellschaften sollen echte Brücken in Zukunftsbranchen werden.
„Wir brauchen einen sozial verantwortlichen Umbau, der auf konkrete Fähigkeiten setzt – nicht auf Abfindungen“, erklärt IG-Metall-Chefin Christiane Benner in einer Stellungnahme vom 28. Dezember 2025. Der Druck ist hoch: Der beschleunigte Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis 2035 und jüngste US-Zollandrohungen zwingen die Industrie zum raschen Handeln.
Die neue Gewerkschaftslinie markiert einen klaren Bruch mit der Vergangenheit. Bisher drehten sich Sozialplankämpfe oft um maximale Abfindungen und die Dauer des Transferkurzarbeitergeldes. Jetzt instruieren die Gewerkschaften ihre Betriebsräte, ihr Mitbestimmungsrecht konsequent zu nutzen. Sie sollen konkrete Lehrplanvorgaben für die Qualifizierung durchsetzen – etwa für die Umschulung von Automobilarbeitern in Bereiche wie Grünstahl-Produktion, Wasserstofftechnologie oder KI-gestützte Fertigung.
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„Die Bremse bei der Mobilitätswende ist gelöst“, so Benner. Der Fokus liege nun voll auf der Sicherung von Beschäftigung durch gezielte Innovation und Bildung. Parallel fordert die IG Metall die Bundesregierung auf, die Finanzierung der „Regionalen Transfernetzwerke“ über das Auslaufdatum 2025 hinaus zu verlängern.
Der rechtliche Hebel: Mitbestimmung bis vor die Einigungsstelle
Rechtsexperten verweisen auf das volle Potenzial des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Paragrafen 97 und 98 geben Betriebsräten ein starkes Mitbestimmungsrecht bei der „Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen“ – auch in Transfergesellschaften.
Neue Rechtskommentare empfehlen Betriebsräten, für jede Transfergesellschaft die Einrichtung eines paritätisch besetzten Beirats durchzusetzen. Dieses Gremium aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern soll als Aufsichtsorgan fungieren und sowohl Anbieter als auch Kursinhalte genehmigen.
Droht ein Betriebsrat damit, die Auswahl eines Transferträgers zu blockieren, der keine hochwertigen Qualifizierungsmodule garantiert, erhöht sich der Druck auf Unternehmen erheblich. Können sich die Parteien nicht einigen, landen solche Streitigkeiten vor der Einigungsstelle. Das Argument der Gewerkschaften: Ohne qualitativ hochwertige Umschulung verfehle die Transfergesellschaft ihren gesetzlichen Zweck, Arbeitslosigkeit zu verhindern. Eine Weigerung des Arbeitgebers, entsprechende Maßnahmen zu finanzieren, könnte damit als „unbillig“ gewertet werden.
Unter Hochspannung: Der Blick richtet sich auf die Betriebsratswahlen 2026
Der Zeitpunkt der Offensive ist kein Zufall. Zwischen März und Mai 2026 stehen die regulären Betriebsratswahlen an. Die Arbeitnehmervertreter stehen unter Druck, in der Krise wirksames Krisenmanagement zu demonstrieren.
Besonders angespannt ist die Lage in der Automobilindustrie. Bei Tesla in Grünheide etwa eskalierte Ende Dezember 2025 der Konflikt um Tarifbindung und Arbeitsbedingungen weiter. Während das Management die 35-Stunden-Woche ablehnt und auf jüngste Gehaltserhöhungen verweist, inszeniert die IG Metall die anstehende Wahl als Referendum über sichere Zukunftsarbeitsplätze.
Auch im öffentlichen Dienst schlägt die Stunde der Wahrheit. Die Tarifrunde der Länder ist in die heiße Phase getreten. Ver.di-Chef Frank Werneke verknüpft die Forderung nach sieben Prozent mehr Lohn mit dem Kampf für stabile Belegschaften. Zugleich warnt er vor rechtspopulistischen Unterwanderungsversuchen in Betriebsräten und mahnt eine „Firewall“ bei den Wahlen 2026 zum Schutz demokratischer Arbeitsbeziehungen an.
Höhere Kosten, bessere Ergebnisse? Die wirtschaftliche Perspektive
Die Forderungen nach besseren Transfergesellschaften kommen zu einer wirtschaftlich schwierigen Zeit. Ökonomen prognostizieren einen herausfordernden Start ins Jahr 2026. Das zum 1. Januar 2026 in Kraft tretende Gesetzespaket bringt zwar einen Anstieg des Mindestlohns auf 13,90 Euro. Für die Industrie wiegen jedoch die strukturellen Kosten schwerer.
Marktbeobachter erwarten für 2026 eine Konsolidierung im Markt der Transferagenturen. Billiganbieter dürften das Nachsehen haben gegenüber denen, die zertifizierte Hochtechnologie-Schulungen anbieten können, wie sie die neue Betriebsratsstrategie einfordert.
Für Unternehmen bedeutet dies höhere Restrukturierungskosten – weniger durch Abfindungen, sondern durch die Pro-Kopf-Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen. Personalexperten argumentieren jedoch, dass sich diese Investition auszahlen könnte: Sie reduziere rechtliche Reibungsverluste und erhalte die Arbeitgebermarke in schwierigen Zeiten.
Die Botschaft der Gewerkschaften zum Jahreswechsel ist eindeutig: Eine Transfergesellschaft wird 2026 nicht danach bewertet, wie komfortabel sie den Ausstieg managt, sondern danach, wie erfolgreich sie den Wiedereinstieg der Beschäftigten in den Arbeitsmarkt gestaltet. Mit geklärtem Rechtsrahmen und mobilisiertem politischen Willen ist die „Qualitätsoffensive“ bei der Qualifizierung zum bestimmenden Thema der deutschen Arbeitsbeziehungen im kommenden Jahr geworden.
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