Gerichte, Regeln

Gerichte verschärfen Regeln für Unfallversicherung

29.12.2025 - 09:15:12

Deutsche Gerichte verschärfen die Kriterien für Arbeitsunfälle und fordern eine klare Trennung zwischen beruflichen und privaten Aktivitäten bei Reisen und Firmenfeiern.

Deutsche Gerichte ziehen die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung enger. Das zeigen aktuelle Urteile zu Dienstreisen und Firmenfeiern kurz vor Jahresende 2025. Für Arbeitgeber bedeutet das mehr Klarheit – und strengere Compliance.

Jahr 2025 endet mit klaren Signalen

Rechtsexperten ziehen Bilanz: Das Bundessozialgericht (BSG) hat 2025 die Regeln für einen Arbeitsunfall deutlich verschärft. Maßgeblich ist nun strenger denn je der „innere Zusammenhang“ zur beruflichen Tätigkeit. Nicht jeder Unfall in einem arbeitsnahen Umfeld ist automatisch versichert. Diese Linie prägte die zweite Jahreshälfte 2025 und setzt den Rahmen für 2026. Hintergrund sind neue Arbeitsmodelle wie Remote Work und „Bleisure“-Reisen, die Gerichte zu klaren Trennlinien zwischen Beruf und Privatem zwingen.

Dienstreisen: Skiausflug ist kein Arbeitsunfall

Ein Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 14. November 2025 setzt einen klaren Präzedenzfall. Es verweigerte einem Mitarbeiter den Unfallschutz, der sich auf einer „geschäftlich verbundenen Skiauszeit“ verletzte. Das Gericht urteilte: Sportliche Aktivitäten, die primär dem Vergnügen dienen, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – selbst wenn Geschäftspartner anwesend sind oder Visitenkarten getauscht werden. Für Unternehmen, die Winter-Events oder Strategie-Workshops planen, ist diese Unterscheidung essenziell. Rechtsberater raten, das „offizielle Programm“ einer Dienstreise explizit zu definieren, um Haftungslücken zu vermeiden.

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Firmenfeiern: Versicherungsschutz endet mit Programm

Rechtsportale wie Anwalt.de und Haufe weisen zum Jahresende auf eine klare Regel hin: Der Versicherungsschutz bei Firmenevents ist strikt an den offiziellen Charakter gebunden. Er gilt nur, solange die Veranstaltung für die gesamte Abteilung oder Firma offen ist und ein Firmenvertreter anwesend ist. Entscheidend ist der „harmonisierte Ende“-Grundsatz: Sobald das offizielle Programm endet, „verdampft“ der Versicherungsschutz. Entscheiden sich Mitarbeiter, nach dem offiziellen Ende einer Weihnachtsfeier privat weiterzufeiern, gelten Unfälle als private Vorfälle. Arbeitgeber sollten Start- und Endzeiten offizieller Anlässe daher klar kommunizieren und dokumentieren.

Das bedeutet Compliance 2026

Ein aktueller Leitfaden von American Express fasst die praktischen Konsequenzen zusammen. Die größte Gefahr für einen Versicherungsausschluss bergen „gemischte Tätigkeiten“.
* Dokumentation: Start- und Endzeiten offizieller Programme bei Events müssen festgehalten werden.
* Reiserichtlinien: Firmenreiserichtlinien müssen „Arbeitszeit“ und „Freizeit“ klar trennen, besonders bei Reisen mit Wochenend- oder Freizeitanteilen.
* Homeoffice: Auch hier gelten strenge Grenzen. So stufte ein Gericht den Brand einer E-Scooter-Batterie im Homeoffice als Privatrisiko ein – nicht alles im Homeoffice ist beruflich veranlasst.

Hintergrund: Sozialgesetzbuch im Wandel

Die verschärfte Rechtsprechung spiegelt den Versuch wider, das Sozialgesetzbuch VII an moderne Arbeitswelten anzupassen. Während der Schutz für Wegeunfälle eine deutsche Besonderheit bleibt, sind Gerichte immer weniger bereit, diesen auf im Kern private Aktivitäten auszudehnen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verzeichnete 2024 über 712.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle – ein Beleg für die anhaltende Relevanz klarer Regeln.

Der Trend für 2026 ist klar: Der berufliche Zweck muss nachweisbar sein. Ob auf der Skipiste oder der Firmenfeier – er allein entscheidet über den Versicherungsschutz. Unternehmen sollten ihre Richtlinien für Reisen und Events jetzt überprüfen.

@ boerse-global.de