Gefahrstoffverordnung, Jahr

Gefahrstoffverordnung: Neues Jahr, neue Regeln für Betriebe

06.01.2026 - 02:24:12

Die reformierte Gefahrstoffverordnung ersetzt starre Vorschriften durch ein risikobasiertes Management. Die Abschaffung der Verschlussregelung für Krebs erzeugende Stoffe bedeutet mehr Verantwortung für Betriebe.

Deutschlands Betriebe starten 2026 in eine neue Ära der Gefahrstoff-Sicherheit. Die reformierte Gefahrstoffverordnung tritt voll in Kraft und ersetzt starre Vorschriften durch ein dynamisches, risikobasiertes Management. Der wohl größte Wandel: Die Abschaffung der strengen Verschlussregelung für bestimmte Krebs erzeugende Stoffe.

Paradigmenwechsel: Schlüssel adé, Verantwortung steigt

Jahrzehntelang mussten bestimmte karzinogene und mutagene Stoffe (CM-Stoffe) unter Verschluss aufbewahrt werden. Diese pauschale Pflicht entfällt nun für ausgewählte Kategorien. Ein Bürokratieabbau? Ja, aber keine Sicherheitslücke. Der Fokus verschiebt sich von passiver Aufbewahrung zu aktiver Prozesskontrolle.

Die Verantwortung liegt jetzt stärker bei der qualifizierten Fachkraft im Betrieb. Sie muss durch eine fundierte Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass die Stoffe sicher gehandhabt werden. „Es geht nicht mehr um die Frage ‚Wo steht es?‘, sondern darum, ‚Wie wird es aktiv gemanagt?‘“, kommentieren Branchenbeobachter. Für viele kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das eine Herausforderung, da einfache Checklisten-Compliance nicht mehr ausreicht.

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Der Maßnahmenplan wird zum neuen Goldstandard

An die Stelle des Schlüssels tritt ein verpflichtender Maßnahmenplan. Wird ein Grenzwert überschritten oder ein spezifisches Risiko erreicht, muss der Arbeitgeber sofort handeln. Der Plan muss konkrete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, verbindliche Zeitrahmen zur Einhaltung der Grenzwerte und – entscheidend – die sofortige Meldung an die Aufsichtsbehörde enthalten.

Diese Neuregelung macht Sicherheit zu einer dynamischen Managementaufgabe. Experten rechnen für 2026 mit einer Welle behördlicher Kontrollen, die genau diese Dokumentation prüfen werden. Die Übergangsfristen sind ausgelaufen.

Asbest und Baustellen: Neue Pflichten ab sofort

Während die Änderungen bei CM-Stoffen im Fokus stehen, bringt die jüngste Novelle vom 19. Dezember 2025 sofort wirksame, verschärfte Regeln für Asbest und die Baustellenverordnung.

Bauherren und Auftraggeber müssen künftig alle vorhandenen Informationen zu Gefahrstoffen – vor allem zu Asbest – vor Arbeitsbeginn an die ausführenden Firmen weitergeben. Auf größeren Baustellen gelten zudem strengere Vorgaben für digitale Gefährdungsbeurteilungen. Neu ist auch die rechtliche Verankerung des Ampel-Modells für Asbestarbeiten, das zwischen geringem, mittlerem und hohem Risiko unterscheidet und damit für mehr Klarheit sorgt.

Ausblick: EU-Vorgaben und digitale Pflichten kommen

Das Jahr 2026 markiert nicht das Ende der Entwicklung. Branchenberichte deuten an, dass noch weitere EU-getriebene Vorgaben zu Raumluftqualität und digitalen Gebäudedateien auf die Unternehmen zukommen könnten.

Die Botschaft an die Betriebe ist klar: Die Gefahrstoffverzeichnisse sollten umgehend überprüft und die weggefallene Verschlussregelung durch dokumentierte Zugangskontrollen und Expositionsminderungspläne ersetzt werden. Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern investiert in eine modernere, effektivere Sicherheitskultur.

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