Gefahrstoffunterweisung, Regeln

Gefahrstoffunterweisung 2026: Neue Regeln fordern schnelles Handeln

11.03.2026 - 01:39:16 | boerse-global.de

Die novellierte Gefahrstoffverordnung verpflichtet Unternehmen, ihre jährlichen Mitarbeiterschulungen bis Dezember 2026 an strengere EU-Regeln anzupassen, inklusive neuer Gefahrenklassen.

Gefahrstoffunterweisung 2026: Neue Regeln fordern schnelles Handeln - Foto: über boerse-global.de
Gefahrstoffunterweisung 2026: Neue Regeln fordern schnelles Handeln - Foto: über boerse-global.de

Die jährliche Pflichtunterweisung für Gefahrstoffe steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Grund sind verschärfte EU-Vorgaben, die Deutschland Ende 2025 in nationales Recht gegossen hat. Unternehmen müssen ihre Schulungen jetzt dringend anpassen.

Strengere Vorgaben durch novellierte Gefahrstoffverordnung

Im Dezember 2025 trat die umfassend novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft. Sie setzt europäische Richtlinien, insbesondere zur Asbestsanierung, in deutsches Recht um. Für Sicherheitsverantwortliche bedeutet das: Die Betriebsanweisungen und jährlichen Mitarbeiterschulungen müssen bis spätestens Dezember 2026 auf den neuesten Stand gebracht werden.

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Ein Kernpunkt ist die Integration neuer Gefahrenklassen aus der europäischen CLP-Verordnung. In den Unterweisungen 2026 müssen erstmals spezifische Risiken durch endokrine Disruptoren (ED), persistent-bioakkumulative Stoffe (PBT/vPvB) und persistent-mobile toxische Substanzen (PMT) vermittelt werden. Die GefStoffV verweist nun direkt auf das europäische Einstufungssystem.

Asbest und Biozide: Neue Hürden für die Praxis

Besonders spürbar sind die Änderungen im Umgang mit Asbest. Für Abbrucharbeiten in Niedrig- und Mittelrisikobereichen ist jetzt eine behördliche Genehmigung erforderlich. Eine Übergangsfrist für den Genehmigungserwerb läuft bis Ende 2026. Die jährliche Gefahrstoffunterweisung muss diese neuen Verfahrensschritte und Schutzvorschriften detailliert abdecken.

Auch bei Bioziden gibt es Neuerungen. Die Sachkundepflicht gilt nun verstärkt für Schädlingsbekämpfungsmittel und Produkte, die ausdrücklich einen „geschulten professionellen Anwender“ voraussetzen. Mitarbeiter müssen über die geänderten Rechtsgrundlagen und Handhabungsvorschriften belehrt werden.

Was die Unterweisung leisten muss

Die rechtliche Grundlage bleibt §14 GefStoffV und die Technische Regel für Gefahrstoffe 555 (TRGS 555). Die Unterweisung muss mündlich, arbeitsplatzbezogen und mindestens einmal jährlich erfolgen. Sie muss über Stoffeigenschaften, Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen, PSA und Erste-Hilfe-Maßnahmen aufklären.

Die Sprache muss für alle Mitarbeiter verständlich sein. E-Learning-Angebote können die Unterweisung ergänzen, ersetzen aber nicht das verpflichtende persönliche Gespräch mit einer fachkundigen Person. Diese Interaktion ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Mehr Bürokratie, aber auch mehr Schutz

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) warnte bereits vor der Umsetzung vor einem erhöhten bürokratischen Aufwand – besonders für KMU ohne eigene Compliance-Abteilungen. Die Integration der neuen CLP-Klassen in die tägliche Praxis bindet erhebliche Ressourcen.

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Die Kosten der Nichtbeachtung sind jedoch hoch. Verstöße gegen die Unterweisungspflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können zu hohen Geldbußen führen. Im Schadensfall droht zudem eine erhöhte Haftung. Neu ist auch die Anerkennung, dass der Umgang mit Gefahrstoffen psychischen Stress verursachen kann – ein Faktor, der künftig in die Gefährdungsbeurteilung einfließen muss.

Digitale Tools gewinnen an Bedeutung

Bis zur Genehmigungsfrist Ende 2026 bleibt wenig Zeit. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter schulen, Betriebsanweisungen aktualisieren und Zertifikate beantragen. Zugleich werden das Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) die technischen Regeln weiter präzisieren.

Die Zukunft der Gefahrstoffunterweisung wird zunehmend digital. Während die mündliche Belehrung Pflicht bleibt, übernehmen Compliance-Softwaresysteme immer mehr Aufgaben bei Dokumentation, Nachverfolgung und ergänzender Wissensvermittlung. Sie helfen Unternehmen, den Überblick zu behalten und sich für behördliche Prüfungen zu wappnen.

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