Gastronomie, Steuersenkung

Gastronomie feiert dauerhafte Steuersenkung auf 7 Prozent

16.01.2026 - 17:03:12

Die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Speisen schafft Planungssicherheit für die Gastrobranche. Betriebe nutzen die Entlastung als Puffer für hohe Kosten, Preissenkungen sind nicht geplant.

Die deutsche Gastronomie atmet auf: Seit Jahresbeginn gilt dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen. Die lang ersehnte Regelung schafft Planungssicherheit für zehntausende Betriebe.

Die Neuregelung beendet eine jahrelange Debatte und eine Phase der Unsicherheit. Bereits während der Corona-Pandemie war der Satz temporär gesenkt worden, lief aber später wieder aus. Die nun im Steueränderungsgesetz 2025 verankerte Dauerlösung wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Branchenverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) feiern dies als „überlebenswichtigen“ Sieg.

Ein politischer Kraftakt mit Signalwirkung

Der Weg zur Steuerentlastung war lang. Der DEHOGA hatte jahrelang für die steuerliche Gleichstellung von Restaurant-Speisen und Take-away-Angeboten gekämpft. Das Argument: Für das gleiche Essen sollten nicht unterschiedliche Steuersätze gelten, nur weil es auf einem Teller statt in einer Verpackung serviert wird.

Anzeige

Passend zum Thema Umsatzsteuer: Viele Gastronomen sind unsicher, wie sie die neue 7%-Regel praktisch umsetzen – etwa bei Kassensystemen, Rechnungsausweisung und Umsatzsteuervoranmeldung. Der kostenlose PDF-Ratgeber „Umsatzsteuer“ erklärt Schritt für Schritt, welche Pflichten jetzt gelten, wie Sie Speisen korrekt ausweisen und typische Fallstricke vermeiden. Mit Praxisbeispielen speziell für Restaurants, Cafés und Catering-Betriebe, damit Sie Ihre Abläufe schnell und rechtssicher anpassen können. Jetzt kostenlosen Umsatzsteuer-Ratgeber herunterladen

Der politische Durchbruch gelang im vierten Quartal 2025. Die Bundesregierung nahm die Maßnahme in ihren Gesetzentwurf auf. Nach der Bundestagsentscheidung am 4. Dezember stimmte schließlich auch der Bundesrat am 19. Dezember zu – trotz anfänglicher Bedenken einiger Länder über Steuermindereinnahmen.

Wer profitiert von der neuen Regelung?

Von der Senkung profitieren alle Betriebe, die Speisen zur sofortigen Einnahme vor Ort anbieten. Dazu zählen:
* Klassische Restaurants und Gasthäuser
* Cafés und Bistros
* Bäckereien und Metzgereien mit Sitzgelegenheiten
* Catering-Unternehmen
* Kantinen und Anbieter von Schul- und Kita-Essen

Ausgenommen bleiben weiterhin alle Getränke, die mit dem vollen Satz von 19 Prozent besteuert werden. Die Betriebe müssen nun ihre Kassensysteme anpassen, um die korrekten Sätze auszuweisen.

Erleichterung ja, aber keine Preissenkungen in Sicht

Die Reaktionen aus der Branche sind erleichtert, doch verhalten. Viele Gastronomen sehen in der Maßnahme eine dringend benötigte finanzielle Atempause. Sie schaffe Spielraum in einem Sektor, der unter massiv gestiegenen Kosten für Energie, Personal und Lebensmittel leidet.

Doch die Hoffnung der Gäste auf sinkende Speisekarten dürfte sich vorerst nicht erfüllen. Die meisten Betriebe planen, die Entlastung als Puffer für die hohen Betriebskosten zu nutzen, um die Preise stabil zu halten. Eine aktuelle Umfrage des Nürnberg Instituts für Marktentscheidungen (NIM) bestätigt diesen Trend: Nur 13 Prozent der Bundesbürger rechnen mit günstigeren Restaurantbesuchen.

Mehr Stabilität für die Branche

Langfristig könnte die Steuersenkung das befürchtete Gaststättensterben verlangsamen. Sie signalisiert der stark gebeutelten Branche politische Wertschätzung und gibt ihr die Chance, sich zu konsolidieren. Ob die Entlastung ihre Wirkung entfaltet, wird sich zeigen, wenn die Betriebe die gewonnene Liquidität für Investitionen und die Sicherung von Arbeitsplätzen nutzen.

Für die Gäste bleibt ein positiver Effekt: Fast ein Viertel der Befragten in der NIM-Studie gab an, künftig wieder häufiger essen gehen zu wollen. Das wäre ein wichtiger Impuls für die lebendige Gastronomielandschaft in den Innenstädten und Regionen.

Anzeige

PS: Gastronomiebetriebe sollten jetzt unmittelbar Kasseneinstellungen prüfen und Belege anpassen – kleine Fehler können zu teuren Nachzahlungen führen. Der Gratis-Guide liefert praktische Checklisten für Kassensoftware, Musterformulierungen für Rechnungen sowie klare Hinweise zur Abgrenzung: Speisen (7%) vs. Getränke (19%). Außerdem finden Sie kompakte Tipps, wie Sie die Umstellung buchhalterisch sauber umsetzen, ohne die Preisstabilität zu gefährden. Kostenlosen Umsatzsteuer-Guide für Gastronomen anfordern

@ boerse-global.de