Finanzministerium setzt neue Regeln für Doppelbesteuerungsabkommen
09.01.2026 - 11:15:12Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Weichen für die internationale Besteuerung 2026 gestellt. Zwei neue Richtlinien schaffen Klarheit für Unternehmen und Steuerpflichtige – und vollziehen einen grundlegenden Kurswechsel.
Statusübersicht: Welche Abkommen 2026 gelten
Am 7. Januar 2026 veröffentlichte das BMF die aktuelle Liste aller Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Dokument ist die verbindliche Referenz für Steuerpflichtige und Berater. Es zeigt, welche Verträge in Kraft sind, welche noch verhandelt werden und welche gekündigt wurden.
Besonders wichtig ist die Handhabung bereits unterzeichneter, aber noch nicht ratifizierter Abkommen. Das Ministerium weist die Finanzämter an, in solchen Fällen vorläufige Steuerbescheide zu erteilen. Der Grund: Tritt ein Abkommen rückwirkend in Kraft, sollen Steuerpflichtige sofort von den günstigeren Regelungen profitieren – ohne aufwendige Korrekturen. Der Bescheid muss die Vorläufigkeit klar begründen.
Der MLI: Komplexe Umsetzung des OECD-Abkommens
Ein Schwerpunkt liegt auf dem multilateralen OECD-Übereinkommen (MLI) gegen Gewinnverlagerung. Deutschland hat das Abkommen zwar ratifiziert, doch die Änderungen an einzelnen DBA treten nicht automatisch in Kraft.
Das BMF betont einen zweistufigen Prozess: Nach der Ratifizierung benötigt jedes Abkommen zusätzlich einen eigenen Anwendungsbeschluss des Gesetzgebers. Erst dann werden die Änderungen wirksam und Deutschland notifiziert die OECD. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen genau prüfen, ob für ihre Partnerländer bereits der „Modifikationszeitpunkt“ erreicht ist. Diese Komplexität stellt internationale Steuerabteilungen vor erhebliche Herausforderungen.
Paradigmenwechsel: Statische statt dynamische Auslegung
Während die Liste den Stand der Abkommen festlegt, regelt eine zweite Richtlinie vom 2. Januar 2026 deren Auslegung. Das Ministerium vollzieht damit eine Kehrtwende: Künftig gilt die statische Auslegung, wie sie der Bundesfinanzhof (BFH) gefordert hat.
Das bedeutet: Ein DBA wird ausschließlich nach dem Willen der Vertragspartner und den OECD-Kommentaren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses interpretiert. Spätere Änderungen der OECD-Musterabkommen sind grundsätzlich irrelevant. Damit revidiert das BMF seine bisherige Praxis aus April 2023, die eine dynamische Anpassung an aktuelle OECD-Standards vorsah.
Für Steuerprüfungen hat dieser Wechsel erhebliche Konsequenzen. Finanzämter können sich nicht mehr auf neuere OECD-Kommentare berufen, um ältere Verträge restriktiver auszulegen. Spätere Kommentare haben nach dem neuen BMF-Schreiben nur noch „indizielle Bedeutung“. Ein Sieg für die Rechtssicherheit, wie Steuerexperten betonen.
Praktische Folgen für die Wirtschaft
Die neuen Richtlinien schaffen ein hybrides Umfeld: Während die Auslegung älterer Abkommen nun statisch und damit berechenbarer wird, verändern mechanische Updates durch das MLI die Vertragstexte fortlaufend.
Unternehmen müssen jetzt handeln. Die wichtigste Aufgabe: Die eigenen grenzüberschreitenden Strukturen mit der aktuellen BMF-Liste abgleichen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Abkommen, die noch auf ihre Ratifizierung warten. Die mögliche Rückwirkung erfordert eine aktive Beobachtung des Gesetzgebungsprozesses und möglicherweise die Bildung von Rückstellungen.
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Steuerstreitigkeiten etwa zu Verrechnungspreisen oder Betriebsstätten werden sich künftig stärker auf den ursprünglichen Vertragswortlaut stützen können. Das gibt Steuerpflichtigen bessere Argumente an die Hand. Gleichzeitig wächst der administrative Aufwand, die sich ständig ändernde Vertragslandschaft im Auge zu behalten.
Ausblick: Was 2026 noch kommt
Die neuen Grundsätze treffen 2026 auf die fortschreitende Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two). Während Deutschland sein Abkommensnetz weiter ausbaut, um Schlupflöcher zu schließen, wird die Durchsetzung in der Prüfung textgetreuer und weniger flexibel.
Die Finanzverwaltung wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Abkommen genau überwachen. Die Anweisung zu vorläufigen Bescheiden ist ein klares Signal: Man bereitet sich auf rückwirkende Änderungen vor. Steuerpflichtige sollten ihre Positionen entsprechend anpassen.
Das BMF wird die Liste bei bedeutenden neuen Ratifizierungen aktualisieren. Bis dahin bilden die Dokumente vom 2. und 7. Januar 2026 den verbindlichen Fahrplan für das internationale Steuerjahr.
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