EUDR: Brüssel erleichtert Bürokratie für Kleinbauern
03.02.2026 - 14:25:12Die EU-Kommission hat die Bürokratie für Millionen Landwirte und Waldbesitzer deutlich reduziert. Kurz nach dem Start der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Februar 2026 bestätigte Brüssel umfangreiche Erleichterungen für kleine Erzeuger.
Einmal-Erklärung statt Dauer-Bürokratie
Der Kern der Neuerung ist eine „vereinfachte Einmal-Erklärung“ für Mikro- und Kleinbetriebe. Statt für jede Lieferung einen umfangreichen Sorgfaltspflichtnachweis (Due Diligence Statement) einzureichen, genügt künftig eine einzige Registrierung im EUDR-Informationssystem.
Diese muss enthalten:
* Identität und Kontaktdaten des Betriebs
* Warencodes und Beschreibung der erzeugten Rohstoffe (wie Holz, Kaffee, Soja oder Rinder)
* Eine Schätzung der Jahresproduktionsmenge
* Die Standortdaten der Produktionsflächen
Das System generiert daraufhin eine eindeutige Deklarationskennung. Diese Nummer können die Erzeuger an ihre Abnehmer in der Lieferkette weitergeben. Sie ersetzt die wiederholte Dateneingabe bei jeder Transaktion und gewährleistet trotzdem die Rückverfolgbarkeit.
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Postadresse statt komplizierter Geodaten
Eine weitere entscheidende Erleichterung betrifft die geforderten Geodaten. Ursprünglich mussten alle Flächen mit präzisen Koordinaten – für größere Gebiete sogar mit Polygon-Karten – erfasst werden. Eine technisch anspruchsvolle Aufgabe für kleine Betriebe.
Nun dürfen Mikro- und Kleinbetriebe in „niedrigrisiko“-Ländern einfach ihre Postadresse zur Identifizierung ihrer Flächen nutzen. Diese Regelung gilt speziell für „primäre Betriebe“, die die Rohstoffe selbst anbauen, ernten oder züchten – nicht für nachgelagerte Händler oder Verarbeiter.
Wer profitiert von den Erleichterungen?
Die Vereinfachungen sind strikt an das EU-Länderbewertungssystem geknüpft. Nur Betriebe in als „niedriges Risiko“ eingestuften Ländern oder Regionen können die vereinfachte Erklärung und die Postadressen-Option nutzen. Für Erzeuger in „Standard“- oder „Hochrisiko“-Gebieten gelten weiterhin die vollständigen Sorgfaltspflichten.
Auch bei den Fristen gibt es Entlastung: Während große und mittlere Unternehmen bis zum 30. Dezember 2026 konform sein müssen, haben Mikro- und Kleinunternehmen eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027.
Reaktionen und nächste Schritte
Landwirtschaftsverbände und Forstvertreter reagierten mit vorsichtigem Optimismus. Sie hatten lange gewarnt, dass die Verordnung ohne solche Ausnahmen kleine Erzeuger vom Markt drängen könnte.
Der Fokus liegt nun auf der Praxistauglichkeit des IT-Systems. Behörden auf nationaler und EU-Ebene müssen sicherstellen, dass die digitale Infrastruktur Millionen von Erzeugerregistrierungen bewältigen kann.
Auch große Abnehmer wie Möbelhersteller oder Lebensmittelverarbeiter profitieren. Sie müssen von ihren kleinen Zulieferern künftig nur noch eine statische Kennung nachverfolgen, nicht mehr einen neuen Nachweis für jede Rohstoffcharge.
Die Kommission kündigte an, weiterhin Leitfäden zur Auslegung der neuen Regeln zu veröffentlichen. Der nächste große Meilenstein ist die vollständige Inbetriebnahme des aktualisierten Informationssystems, das noch in diesem Jahr für Registrierungen geöffnet werden soll.
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