EU-Parlament fordert Transparenz bei KI-Trainingsdaten
04.02.2026 - 13:13:12Die EU will KI-Entwickler zu mehr Offenlegung ihrer Trainingsdaten zwingen. Ein neuer Bericht des Rechtsausschusses soll Urheberrechte stärken – just als die Kommission Bürokratie abbauen will.
Brüssel – Im Streit zwischen Künstlicher Intelligenz und Kreativbranche positioniert sich das Europaparlament klar auf Seiten der Urheber. Der Rechtsausschuss (JURI) fordert eine gesetzliche Vermutung: Wer KI-Trainingsdaten nicht offenlegt, hat wahrscheinlich geschützte Werke genutzt. Diese Forderung trifft auf den Entbürokratisierungsplan der Kommission. Deren „Digitaler Omnibus“ könnte Transparenzpflichten verzögern.
„Widerlegbare Vermutung“ als Druckmittel
Mit großer Mehrheit verabschiedete der JURI-Ausschuss am 28. Januar 2026 einen Bericht des CDU-Europaabgeordneten Axel Voss. Kernstück ist die Forderung nach einer „widerlegbaren Vermutung“ bei Urheberrechtsverletzungen. Konkret bedeutet das: Kann ein KI-Anbieter keine detaillierte Übersicht seiner Trainingsdaten vorlegen, sollen Gerichte automatisch von der Nutzung geschützter Inhalte ausgehen.
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Damit würde die Beweislast umgekehrt. Bisher müssen Rechteinhaber mühsam nachweisen, dass ihre Werke in undurchsichtigen KI-Algorithmen landeten. „Die aktuellen Opt-out-Mechanismen wie robots.txt sind für das massive Scraping von KI-Firmen völlig unzureichend“, heißt es im Bericht. Die widerlegbare Vermutung gibt Anbietern jedoch eine Chance: Sie können den Vorwurf mit Gegenbeweisen entkräften.
Kommission will Bürokratie abbauen – und bremst
Während das Parlament verschärfte Regeln fordert, arbeitet die EU-Kommission am Gegenteil. Ihr „Digitaler Omnibus“ soll Überlappungen zwischen KI-Gesetz, DSGVO und Cybersicherheits-Richtlinien vereinfachen. Die Konsultation zu diesem Entbürokratisierungspaket endete am 4. Februar 2026.
Rechtsexperten der Kanzlei Taylor Wessing analysierten den Vorschlag. Ein zentraler Punkt: Die Kommission will Transparenzpflichten verschieben. Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte („Watermarking“) für bereits auf dem Markt befindliche Systeme soll erst am 2. Februar 2027 greifen – statt wie ursprünglich geplant früher.
Die Begründung: Unternehmen brauchen Zeit für die Umsetzung, und technische Standards müssen erst entwickelt werden. Die Kreativbranche sieht das kritisch. „Jede Verzögerung öffnet ein Einfallstor für nicht gekennzeichnete KI-Inhalte“, warnt ein Branchenvertreter.
Wettlauf zwischen Innovation und Urheberschutz
Der Konflikt spiegelt das Grunddilemma der EU-KI-Politik wider. Industrieverbände begrüßen den „innovationsfreundlichen“ Ansatz des Omnibus. Sie fürchten, zu strikte Regeln könnten europäische KI-Firmen im globalen Wettbewerb zurückwerfen.
Kreativverbände wie die International Federation of Reproduction Rights Organisations (IFRRO) pochen dagegen auf fundamentale Eigentumsrechte. Sie unterstützen den JURI-Bericht. „Ohne Transparenz gibt es keinen funktionierenden Lizenzmarkt“, betont Berichterstatter Voss. Nur wenn Rechteinhaber wüssten, was genutzt wurde, könnten sie angemessene Vergütung verhandeln.
Was kommt als nächstes?
Der JURI-Bericht geht nun ins Plenum des Parlaments. Obwohl nicht rechtsverbindlich, sendet er ein starkes politisches Signal für die Auslegung des KI-Gesetzes und der Urheberrechtsrichtlinie. Er wird die laufende Umsetzung des KI-Gesetzes beeinflussen, insbesondere die bis Mitte 2026 zu erstellenden Verhaltenskodizes der KI-Behörde.
Parallel sichtet die Kommission die Ergebnisse der Omnibus-Konsultation. Bleibt es beim Februar 2027 als Stichtag für Transparenzpflichten? Oder setzt das Parlament mit seinem Druck frühere Fristen durch? Die Frage der Trainingsdaten-Transparenz bleibt eine der größten ungelösten Baustellen für den digitalen Binnenmarkt.
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