EU-Parlament beschließt drastische Entlastung für Nachhaltigkeitsberichte
17.12.2025 - 07:01:12Die EU reduziert die Pflichten für Nachhaltigkeitsberichte drastisch. Ab 2026 müssen nur noch Firmen mit über 1.000 Mitarbeitern vollständig berichten, und die Pflichtangaben sinken um 61 Prozent.
Die EU schraubt ihre Berichtspflichten für Unternehmen radikal zurück. Tausende deutsche Mittelständler sind damit von der umfangreichen CSRD-Berichterstattung befreit.
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Europäische Parlament am Dienstag, dem 16. Dezember, ein umfassendes Reformpaket für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet. Die neuen Regeln erhöhen die Freigrenzen für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) deutlich und reduzieren die Pflichtangaben um über 60 Prozent. Für den deutschen Mittelstand bedeutet dies eine massive Entlastung von bürokratischen Lasten.
Viele Unternehmen unterschätzen, ob sie von neuen EU-Sorgfaltspflichten betroffen sind. Die Entwaldungsverordnung etwa verlangt konkrete Prüfungen in der Lieferkette und kann Sanktionen nach sich ziehen – genau das, wovor viele Mittelständler bisher Angst hatten. Ein kostenloser Praxis-Check erklärt, wie Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Ihre Rohstoffe betroffen sind und welche ersten Nachweis‑Schritte jetzt nötig sind. Jetzt kostenlosen Entwaldungs-Check sichern
Schwellenwerte: Die neue „1.000-Mitarbeiter“-Grenze
Der Kern der Reform ist die Anhebung der Größenkriterien. Bisher sollten Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 50 Millionen Euro berichtspflichtig werden. Jetzt gilt eine klare Grenze: Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 vollumfängliche CSRD-Berichte vorlegen.
Zudem wird großen Konzernen untersagt, ihre Berichtspflichten vertraglich auf kleinere Zulieferer abzuwälzen. Diese Praxis hatte dem Mittelstand erhebliche Kopfschmerzen bereitet. „Die EU hat endlich erkannt, dass Transparenz nicht zur Lähmung führen darf“, kommentierte ein Sprecher des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) die Entscheidung.
Datenflut gestoppt: 61 Prozent weniger Pflichtangaben
Nicht nur wer berichten muss, hat sich geändert, sondern auch was. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde um etwa 61 Prozent gekürzt.
Viele bisher obligatorische Angaben sind nun freiwillig. Unternehmen müssen sie nur noch liefern, wenn die Informationen für ihr spezielles Geschäftsmodell wesentlich sind. Auch die Einführung detaillierter branchenspezifischer Standards wurde vorerst auf freiwilliger Basis gestellt.
Ein weiterer großer Schritt: Für Daten aus der Lieferkette dürfen Unternehmen nun Schätzungen verwenden, wenn Primärdaten nicht verfügbar oder zu kostspielig in der Beschaffung sind. Diese „Beste-Mühe“-Klausel entlastet Firmen mit komplexen globalen Wertschöpfungsketten erheblich.
Auswirkungen auf die Lieferkettensorgfalt (CSDDD)
Die Reformen betreffen auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die Lieferkettensorgfaltspflicht. Die Pflicht zur Risikoanalyse gilt künftig nur noch für die größten Konglomerate mit über 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro.
Der umstrittene zivilrechtliche Haftungsrahmen wurde entschärft. Die Verpflichtung zur Erstellung von Klima-Transformationsplänen wurde zudem mit der CSRD harmonisiert, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Reaktionen: Erleichterung und kritische Stimmen
Die deutsche Wirtschaft reagierte mit spürbarer Erleichterung. „Das ist die versprochene Entbürokratisierung“, so ein Analyst des Fachmagazins Der Betrieb. „Damit wird das Damoklesschwert der Compliance von Tausenden Hidden Champions in Baden-Württemberg und Bayern genommen.“
Nachhaltigkeitsbefürworter sehen die Entwicklung jedoch kritisch. Sie warnen, dass durch die Anhebung der CSDDD-Schwelle auf 5.000 Mitarbeiter mittelgroße Unternehmen mit erheblichem Umwelt-Fußabdruck aus der Pflicht genommen werden könnten. „Wir sind von umfassender Verantwortung zu einem System des ‚Zu groß, um ignoriert zu werden‘ übergegangen“, kommentierte ein Vertreter einer Brüsseler NGO.
Was kommt jetzt? Der Fahrplan zur Umsetzung
Nach dem Votum des Parlaments ist der legislative Weg frei. Der Rat der EU wird die Einigung in den kommenden Tagen formell absegnen – eine Formalie nach der bereits am 9. Dezember erzielten vorläufigen Einigung.
Die Europäische Kommission muss innerhalb von sechs Monaten einen delegierten Rechtsakt erlassen, um die ESRS-Standards an den neuen Gesetzestext anzupassen. Anschließend sind die Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, gefordert, die geänderte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Der Zeitplan für Unternehmen:
* Erstes Quartal 2026: EFRAG veröffentlicht aktualisierte Implementierungsleitfäden für die vereinfachten ESRS.
* Juli 2026: Voraussichtliches Inkrafttreten der neuen Schwellenwerte.
* Berichte für FY 2026 (Veröffentlichung 2027): Erster Berichtszyklus, der voll von den reduzierten Datenpunkten und höheren Freigrenzen profitiert.
Experten raten Unternehmen dennoch, ihre ESG-Dateninfrastruktur nicht abzubauen. Die Richtung bleibe Transparenz. Banken und Investoren würden Nachhaltigkeitsdaten für Risikobewertungen weiterhin nachfragen – unabhängig von gesetzlichen Mindestanforderungen.
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