Inc, Brüssel

EU Inc.: Brüssel will Gründungen in 48 Stunden ermöglichen

18.03.2026 - 03:10:55 | boerse-global.de

Die EU-Kommission stellt einen Gesetzesvorschlag für eine einheitliche, digitale Unternehmensgründung vor, die nationale Hürden abbauen und Europa für Startups attraktiver machen soll.

EU Inc.: Brüssel will Gründungen in 48 Stunden ermöglichen - Foto: über boerse-global.de
EU Inc.: Brüssel will Gründungen in 48 Stunden ermöglichen - Foto: über boerse-global.de

Die EU-Kommission hat einen revolutionären Rechtsrahmen für europaweit einheitliche Unternehmen vorgestellt. Das „EU Inc.“-Modell soll Bürokratie abbauen und den Standort Europa für Startups attraktiver machen. Für Deutschland mit seinen notariellen Pflichten bedeutet dies einen Paradigmenwechsel.

Ein „28. Regime“ für Europas Gründer

Am Mittwoch präsentierte Justizkommissar Michael McGrath den Gesetzesvorschlag für eine paneuropäische Gesellschaftsform. Kern des als „28. Regime“ bezeichneten Modells ist ein freiwilliges, rein digitales Gründungsverfahren. Eine Firma soll innerhalb von 48 Stunden und mit einem Mindestkapital von nur einem Euro registriert werden können. Die maximale Gebühr liegt bei 100 Euro.

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Das System soll parallel zu nationalen Rechtsformen wie der deutschen GmbH existieren. Es richtet sich explizit an Gründer, die von Anfang an grenzüberschreitend skalieren wollen. Einheitliche Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen sollen zudem helfen, Spitzentalente anzuziehen – ein Bereich, der bisher durch unterschiedliche Steuerregeln in den Mitgliedsstaaten kompliziert war.

Angriff auf das deutsche Notariat?

Die Pläne stellen fundamentale Prinzipien des deutschen Gesellschaftsrechts infrage. Bisher ist für eine GmbH-Gründung zwingend ein Notar nötig. Er beurkundet die Satzung, prüft Identitäten und leitet die Eintragung ins Handelsregister ein. Das EU-Modell umgeht diese Hürde komplett.

Doch wer übernimmt dann die wichtigen Aufgaben der Notare? Dazu gehören Geldwäscheprüfungen und die Sicherstellung der Gründungskorrektheit. Rechtsexperten fragen sich, wie unter dem neuen, digitalen System ähnlich hohe Compliance-Standards gewährleistet werden sollen. Die zuständigen EU-Behörden würden starke digitale Identifizierungssysteme benötigen.

Die deutsche Digitalwirtschaft begrüßt den Vorstoß dennoch. Der Verband Bitkom nannte die Reform in einer Stellungnahme „dringend notwendig“. Laut einer Bitkom-Umfrage halten 65 Prozent der deutschen Startups eine EU-weite Rechtsform für essenziell. 59 Prozent wünschen sich sogar eine Gründung in nur 24 Stunden. Die Abschaffung der Notarpflicht wird als notwendiger Modernisierungsschritt akzeptiert.

Kritik: Droht neue Zersplitterung?

Ausgerechnet die Startup-Community selbst übt scharfe Kritik. Ein Bündnis aus Verbänden wie EU-INC und dem European Startup Network warnt vor einer halbherzigen Lösung.

Der Hauptstreitpunkt: Die Auslegung des Rechts und die Firmenregistrierung sollen bei nationalen Gerichten und Registern bleiben. Die Kritiker befürchten, dass dadurch de facto 27 verschiedene Versionen von „EU Inc.“ entstehen. Sie fordern ein zentrales EU-Schnellgericht, um einheitliche Rechtssicherheit wie im US-Bundesstaat Delaware zu schaffen. Andernfalls, so die Warnung, zementiere der Vorschlag die grenzüberschreitende Zersplitterung, die er eigentlich beseitigen soll.

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Wettlauf mit Silicon Valley

Hinter dem Vorstoß steht die Sorge um Europas Wettbewerbsfähigkeit. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Idee im Januar als Werkzeug zur Mobilisierung von Investitionen lanciert. Europäische Startups haben es beim Kapitalzugang schwerer als amerikanische Konkurrenten, oft wegen rechtlicher Hürden zwischen den Mitgliedsstaaten.

Brüssel wählte eine geschickte rechtliche Taktik. Der Vorschlag liegt als Verordnung nach Artikel 114 des EU-Vertrags vor, nicht als Richtlinie. Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen Ländern und benötigt nur eine qualifizierte Mehrheit im Rat. So kann kein Mitgliedsstaat die Regeln bei der nationalen Umsetzung verwässern.

Langfristig könnte eine einheitliche Rechtsform auch die wachsenden ESG-Berichtspflichten vereinfachen. Startups müssten sich nicht in 27 verschiedene nationale Interpretationen einarbeiten, sondern könnten unter einem standardisierten regulatorischen Dach operieren.

Was kommt jetzt?

Der Gesetzentwurf geht nun in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Er benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Beim EU-Gipfel am 19. und 20. März werden die Staats- und Regierungschefs erstmals darüber beraten.

Intensive Lobbyarbeit ist sicher: Startup-Verbände werden auf mehr Zentralisierung drängen, Gewerkschaften auf starke Arbeitnehmerrechte pochen. Gelingt der Prozess ohne große Verzögerungen, könnte „EU Inc.“ bereits 2027 Realität sein – und die Gründungslandschaft in Deutschland und Europa neu definieren.

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