EU führt Pauschale von 3 Euro für Kleinsendungen ein
09.01.2026 - 16:54:12Ab Juli 2026 müssen alle Warensendungen unter 150 Euro aus Drittländern eine Einfuhrsteuer von 3 Euro entrichten. Diese Übergangslösung soll den Wettbewerb für europäische Händler fairer gestalten, bis die vollständige Zollreform 2028 greift.
Vereinfachung statt Bürokratie
Die EU schafft den bisherigen Freibetrag von 150 Euro ab und ersetzt ihn durch eine pauschale Abgabe. Statt des ursprünglich geplanten komplexen „Warenkorb-Systems“ mit unterschiedlichen Steuersätzen gilt nun für die Übergangsphase eine einheitliche Pauschale von 3 Euro pro Sendung. Diese spezifische Abgabe soll den Verwaltungsaufwand für Zollbeamte und Logistiker deutlich reduzieren.
„Anstatt jedes T-Shirt oder jedes Handy-Case unter einem genauen HS-Code zu klassifizieren, ermöglicht die Pauschale eine schnelle Abfertigung“, erklärt ein Branchenanalyst. Die neuen Leitlinien des österreichischen Finanzministeriums (BMF) und der deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK) liegen seit Anfang Januar 2026 vor.
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Mehr Fairness für den Einzelhandel in Europa
Hinter der Reform steckt vor allem ein Ziel: den Wettbewerb im digitalen Markt auszugleichen. Europäische Händler klagten seit Jahren über unfaire Wettbewerbsvorteile für Nicht-EU-Konzerne. Diese konnten durch den direkten Versand kleiner Pakete an Verbraucher Zölle umgehen, die inländische Unternehmen zahlen mussten.
Mit der neuen Pauschale will die EU diese Lücke schließen. Jede importierte Ware soll nun zum Staatshaushalt beitragen. Dadurch soll der Preisvorteil von Plattformen wie Shein oder Temu schwinden. Wirtschaftsbewertungen deuten darauf hin, dass die Verbraucherpreise für Billigwaren leicht steigen könnten. Die größere Wirkung wird jedoch in einem faireren Umfeld für lokale Händler erwartet.
Countdown für Händler läuft
Für Unternehmen bleibt weniger als ein halbes Jahr Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Die technische Infrastruktur zur Erhebung der Abgabe wird finalisiert, wie der aktualisierte „2026 Brutto-Netto-Rechner“ des BMF zeigt.
Händler und Logistikdienstleister müssen ihre Systeme anpassen, um die 3 Euro entweder am Point of Sale oder über den Import One-Stop Shop (IOSS) zu erheben. Die wichtigsten Punkte der Leitlinien:
* Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen alle B2C-Sendungen unter 150 Euro aus Drittländern der Pauschale.
* Die Datenanforderungen bleiben streng, um Unterbewertung und Betrug zu verhindern.
* Die Pauschale gilt nicht für Verbrauchsgüter wie Tabak oder Alkohol.
Logistikexperten weisen darauf hin, dass die „Bearbeitungsgebühren“ der Transportunternehmen zusätzlich zur Zollabgabe anfallen können. Für Endverbraucher könnte die Gesamtbelastung damit höher ausfallen.
Brücke zur großen Zollreform 2028
Die Pauschale ist offiziell eine Übergangsmaßnahme. Sie überbrückt die Zeit bis zur umfassenden EU-Zollreform 2028. Das langfristige Ziel ist der EU Customs Data Hub. Diese zentrale Datenplattform soll nationale Zoll-IT-Systeme ersetzen und mit Künstlicher Intelligenz Lieferketten in Echtzeit überwachen.
Die Entscheidung, die Pauschale bereits 2026 einzuführen, unterstreicht die Dringlichkeit aus Sicht der Politik. Allein 2024 strömten Milliarden von Paketen in den Binnenmarkt – ein erheblicher Teil davon bisher zollfrei.
Gemischte Reaktionen und nächste Schritte
Die Reaktionen auf den bestätigten Starttermin fallen unterschiedlich aus. Inländische Handelsverbände begrüßen die Klarheit und den Schritt zu mehr Wettbewerbsgleichheit. Internationale Kurier- und Expressdienste zeigen sich dagegen besorgt über den engen Zeitplan.
Sie fordern robuste API-Spezifikationen, um Engpässe in Drehkreuzen wie Frankfurt oder Lüttich zu vermeiden. Im Fokus der kommenden Monate steht die technische Umsetzbarkeit. Händler sollten mit weiteren technischen Rundschreiben der nationalen Zollbehörden rechnen. Bei Nichteinhaltung der Juli-Frist drohen erhebliche Verzögerungen an der Grenze. Der „grüne Korridor“ für zollfreie Kleinsendungen wird dann geschlossen sein.
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