EU-Entlastungspaket für Unternehmen tritt in Kraft
20.03.2026 - 00:00:34 | boerse-global.deDie EU schraubt ihre Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen deutlich zurück. Das sogenannte Omnibus-I-Paket entlastet Tausende mittelständische Firmen von direkten Berichts- und Sorgfaltspflichten. Für die größten Konzerne bleiben die Kernvorschriften jedoch bestehen – und werden über Lieferketten weiterwirken.
Während die EU-Regeln für viele Firmen gelockert werden, bleibt die Überprüfung von Lieferketten auf ökologische Risiken ein zentrales Compliance-Thema. Diese kostenlose Checkliste hilft Ihnen dabei, die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung schnell zu prüfen und Sanktionen sicher zu vermeiden. Entwaldungsverordnung der EU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen
Weniger Bürokratie, mehr Fokus auf Risiken
Ab sofort gelten die verschärften Regeln nur noch für Großunternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Bei der Berichtspflicht (CSRD) liegt die Schwelle bei 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. Schätzungen zufolge fallen damit rund 70 Prozent der ursprünglich betroffenen Firmen aus dem direkten Geltungsbereich.
„Die fundamentale Bedeutung von Sorgfalt in der Lieferkette bleibt bestehen“, betonen Rechtsexperten. Die größten Marktteilnehmer müssen weiterhin Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren globalen Wertschöpfungsketten identifizieren und mindern. Der administrative Fokus verschiebt sich damit von breiter Berichterstattung hin zu zielgerichteten, risikobasierten Strategien.
Kernvorschriften gestrichen, Haftung nationalisiert
Die Reform streicht zwei besonders umstrittene Elemente: Die Pflicht zur Erstellung von Klima-Transformationsplänen entfällt im Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD). Zudem wird kein EU-weit harmonisiertes Haftungsregime eingeführt. Die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten regelt nun jeder Mitgliedstaat selbst.
Diese Verschiebung führt zu mehr Rechtszersplitterung. Multinationale Konzerne müssen künftig unterschiedliche Haftungsstandards in den EU-Ländern beachten. Gleichzeitig soll eine neue Regelung „Umfrage-Müdigkeit“ in Lieferketten reduzieren: Unternehmen dürfen von Geschäftspartnern nur noch Informationen anfordern, die streng notwendig sind.
Der Trickle-Down-Effekt trifft den Mittelstand
Droht nun ein Rückgang der Nachhaltigkeitsbemühungen? Eher nicht, sagen Branchenbeobachter. Sie verweisen auf den „Trickle-Down“-Effekt: Die verbliebenen Großkonzerne werden ihre Sorgfaltspflichten vertraglich an Zulieferer weitergeben – unabhängig von deren Größe.
Mittelständische Unternehmen, die Aufträge von Konzernen mit Milliardenumsetz sichern wollen, müssen also weiterhin ESG-Compliance nachweisen und transparente Lieferketten-Daten liefern. Experten raten daher zu „Smart Compliance“: Freiwillige Beibehaltung von Due-Diligence-Systemen als Risikomanagement-Instrument. Das schützt vor Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden und versteckten Risiken wie Zwangsarbeit.
Importeure müssen neben Lieferketten-Sorgfaltspflichten zunehmend auch CO2-Berichtspflichten im Blick behalten, um im internationalen Wettbewerb rechtssicher zu agieren. Erfahren Sie in diesem Experten-E-Book, wie Sie das neue CBAM-Reporting ohne drohende Strafen für Ihr Unternehmen umsetzen. CBAM-Reporting rechtssicher meistern: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Importeure
Lange Übergangsfristen für Umsetzung
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie beginnt nun die nationale Umsetzungsphase. Die Mitgliedstaaten haben bis 19. März 2027 Zeit, die CSRD-Änderungen in nationales Recht zu gießen. Für die CSDDD-Vorschriften endet die Umsetzungsfrist am 26. Juli 2028.
Die eigentlichen Compliance-Pflichten für die betroffenen Großunternehmen beginnen erst Juli 2029. Dieser lange Vorlauf gibt den Konzernen Zeit, ihre Dateninfrastruktur zu überholen und Lieferantenstrategien anzupassen. In Deutschland muss das bestehende Lieferkettengesetz an die entschärfte EU-Richtlinie angeglichen werden, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Klimazielen
Das Omnibus-I-Paket ist das Ergebnis intensiver Lobbyarbeit. Wirtschaftsverbände begrüßen die Entbürokratisierung in Zeiten globaler Volatilität. Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Aufweichung jedoch scharf als Rückschritt.
Für Compliance-Abteilungen entsteht eine gespaltene Realität: Rechtliche Pflichten gelten nur für die Größten, marktgetriebene Due-Diligence-Erwartungen durchdringen aber die gesamte Wirtschaft. In den kommenden Jahren werden Unternehmen ihre Lieferketten digitalisieren und in automatisierte Risikobewertung investieren. Wer ESG-Risiken proaktiv managt – ob verpflichtend oder freiwillig – dürfte langfristig im Vorteil sein.
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