EU-Digitalgesetz: Brüssel verschärft Druck auf Tech-Giganten
20.02.2026 - 06:51:12 | boerse-global.deDie EU geht mit ihrer Digitalmacht-Regulierung in die nächste Runde. Statt auf Strafen setzt Brüssel nun auf lückenlose Transparenz der Tech-Konzerne.
Nach den ersten Milliardenstrafen im vergangenen Jahr tritt die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) in eine neue, intensivere Phase. Die EU-Kommission verlangt von den als „Gatekeeper“ eingestuften Digitalkonzernen wie Apple, Meta und Alphabet (Google) keine reaktiven Anpassungen mehr, sondern proaktive und dauerhafte Compliance. Eine aktuelle Analyse bestätigt diese Verschärfung des regulatorischen Drucks. Die Ära undurchsichtiger Algorithmen und nachträglicher Korrekturen ist damit vorbei.
Die Warnschüsse des Jahres 2025
Die Grundlage für das heutige Klima legte die Kommission 2025 mit den ersten großen DMA-Strafen. Sie machten klar: Regelverstöße werden teuer.
Am 23. April 2025 verhängte Brüssel eine Geldbuße von 500 Millionen Euro gegen Apple. Grund war ein Verstoß gegen die Anti-Steering-Regeln. Apple hatte Entwickler unrechtmäßig daran gehindert, Nutzer auf günstigere Kaufoptionen außerhalb des App Stores hinzuweisen – und so die Wahlfreiheit der Verbraucher beschnitten.
Noch am selben Tag traf es Meta mit einer Strafe von 200 Millionen Euro. Das „Zustimmung oder Bezahl“-Modell von Facebook und Instagram bot nach Ansicht der Aufseher keine echte Wahlmöglichkeit, ob persönliche Daten für Werbung genutzt werden dürfen. Diese frühen Strafen etablierten die Entschlossenheit der Kommission und läuteten eine Phase anhaltender Prüfungen ein.
Laufende Prüfungen und wachsender Regelungsrahmen
Die Aufsichtsaktivitäten beschränken sich nicht auf vergangene Vergehen. Mehrere Untersuchungen gegen andere Gatekeeper laufen.
Im Fokus steht aktuell Alphabets Google. Die Kommission prüft dessen „Site Reputation Abuse Policy“. Diese Richtlinie kann Inhalte von Nachrichtenverlagen in den Suchergebnissen herabstufen. Die Frage ist: Schränkt Google damit Verlage unfair in ihrer Geschäftstätigkeit ein und verstößt so gegen DMA-Pflichten? Das Verfahren, Ende 2025 eingeleitet, soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich des DMA selbst diskutiert. Politikanalysen deuten darauf hin, dass aufstrebende Technologien – insbesondere generative KI-Dienste – künftig unter bestehende DMA-Kategorien fallen oder als eigenständige „Kernplattformdienste“ eingestuft werden könnten. Der regulatorische Rahmen soll dynamisch mit der technologischen Entwicklung Schritt halten.
Das Ende der „Black-Box“-Ausrede
Ein zentrales Signal der verschärften Durchsetzung ist das Aus für die „Black-Box“-Verteidigung. Bislang konnten Unternehmen sich mit dem Verweis auf die Komplexität ihrer Algorithmen einer Prüfung entziehen.
Dieser Weg ist nun versperrt. Die klare Botschaft aus Brüssel lautet: Was offline illegal ist, bleibt es auch, wenn Software es umsetzt. Unternehmen sind gezwungen, ihre digitalen Preistools und Plattformrichtlinien proaktiv auf Kartellrechtskonformität zu überprüfen.
Die Wechselwirkung mit anderen Regulierungen wie dem KI-Gesetz (AI Act) verstärkt diesen Trend hin zu mehr Transparenz zwischen Aufsichtsbehörden und Tech-Firmen. Kontinuierliche und nachweisbare Regelbefolgung wird zur neuen betrieblichen Notwendigkeit.
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Strategischer Langfristkurs der Kommission
Der Weg von ersten Strafen zur aktuellen Intensivprüfung zeigt den strategischen Langfristansatz der EU-Kommission. Die Geldbußen 2025 waren der Warnschuss. Jetzt geht es darum, die DMA-Prinzipien tief in die operative und technische DNA der Gatekeeper zu implementieren.
Damit reagiert Brüssel auch auf Kritik kleinerer Tech-Firmen und Wettbewerber, die bisher langsame Verfahren und Umgehungsstrategien der Großplattformen moniert hatten. Die Kommission betont: Die Durchsetzung des DMA ist eine verfassungsgemäße Pflicht zum Schutz des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt.
Ausblick: Komplexere Regulierung und offene Rechtsstreite
Die ausgewiesenen Gatekeeper stehen vor einer zunehmend komplexen regulatorischen Landschaft. Die von Apple und Meta gegen ihre Strafen eingelegten Rechtsmittel sind noch anhängig und unterstreichen den anhaltenden Konflikt zwischen Big Tech und Brüssel.
Die Kommission behält sich drastische Strafen vor: Bis zu 10 Prozent des globalen Umsatzes sind für Erstverstöße möglich, bei Wiederholungstätern sogar bis zu 20 Prozent. Bei systematischer Nichtbefolgung könnten noch strengere strukturelle Maßnahmen folgen. Die Tech-Branche beobachtet die Entwicklungen genau, denn die laufenden Verfahren werden wegweisende Präzedenzfälle für die Zukunft des digitalen Wettbewerbs in Europa setzen.
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