Elektro-Dienstwagen profitieren von Steuererleichterungen
06.02.2026 - 12:53:12Ab sofort rechnen sich Elektroautos für Firmen und Dienstwagenfahrer in Deutschland deutlich besser. Die Bundesregierung hat die Steuerbefreiung verlängert und die attraktive 0,25-Prozent-Besteuerung ausgeweitet.
Diese seit Jahresbeginn gültigen Maßnahmen sollen den Elektromarkt nach einer Phase stagnierender Verkäufe neu beleben. Für Unternehmen bedeutet das mehr Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer Flotten.
Zehn Jahre Steuerfreiheit bis 2030 gesichert
Der Kern der Neuerungen: Die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge wurde um fünf Jahre verlängert. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums profitieren jetzt alle E-Autos, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2030 erstzugelassen werden. Die Befreiung gilt für bis zu zehn Jahre und längstens bis zum 31. Dezember 2035.
Die Anhebung der privilegierten 0,25‑Prozent‑Regel und die verlängerte Steuerbefreiung können die Kosten für Dienstwagen entscheidend verändern. Gerade bei teureren E‑Modellen lohnt es sich jetzt, verschiedene Versteuerungsmodelle schnell durchzurechnen. Der kostenlose Firmenwagen‑Rechner vergleicht in Minuten 1‑%‑Regelung vs. Fahrtenbuch, berücksichtigt Bruttolistenpreis, Elektro‑Förderungen und gibt eine klare Empfehlung für Flotten und Dienstwagenfahrer. Firmenwagen-Rechner jetzt kostenlos nutzen
Für Flottenbetreiber schließt diese Verlängerung eine gefährliche Lücke. Zwar ist die jährliche Kfz-Steuer für E-Autos vergleichsweise niedrig. Die administrative Vereinfachung und das Signal fortgesetzter staatlicher Unterstützung sind jedoch entscheidend für langfristige Elektrifizierungsstrategien.
Höhere Preisgrenze bei Dienstwagenbesteuerung
Die finanziell wohl bedeutendste Änderung betrifft die Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen. Die Obergrenze für die privilegierte 0,25-Prozent-Regelung wurde auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben.
- Bisher: Die Grenze lag bei 70.000 Euro und schloss viele elektrische Premium-Modelle aus.
- Jetzt: Bei rein elektrischen Dienstwagen bis 100.000 Euro wird nur 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich versteuert – statt der üblichen ein Prozent für Verbrenner.
Fahrzeuge über dieser Schwelle fallen in die 0,5-Prozent-Klasse, was immer noch deutlich günstiger ist als bei Diesel oder Benziner. Die Anpassung zielt gezielt auf die Oberklasse, in der deutsche Hersteller zuletzt leistungsstarke E-Modelle vorgestellt hatten.
Rückwirkende Kaufprämie in Vorbereitung
Zusätzlich zu den Steuererleichterungen zeichnet sich die Rückkehr direkter Kaufzuschüsse ab. Nach Regierungsplänen soll eine neue Förderung rückwirkend für ab 1. Januar 2026 zugelassene Fahrzeuge gelten.
Die endgültige Richtlinie wird für Frühjahr 2026 erwartet. Der Entwurf sieht Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro für neue Elektroautos vor. Im Gegensatz zu früheren Programmen soll das Budget diesmal auf etwa 800.000 Fahrzeuge über drei bis vier Jahre begrenzt sein.
Verbraucherverbände wie der ADAC begrüßen die rückwirkende Regelung. Sie verhindert einen Käuferstreik im ersten Quartal, während Interessenten auf den Start des Förderportals warten.
Strengere Nachweispflichten für Strom
Die neuen Vorteile bringen jedoch auch strengere Auflagen mit sich. Seit Januar 2026 ist die pauschale Besteuerung für heimisches Laden abgeschafft. Stattdessen muss der genutzte Ladestrom nun exakt gemessen oder über spezifische Strompreisindizes nachgewiesen werden.
Steuerberater raten Unternehmen daher, den Ladestrom für ihre Dienstwagen genau zu dokumentieren. Nur so lassen sich Probleme mit dem Finanzamt vermeiden.
Letzter großer Anreiz vor 2030
Die unmittelbare Folge der Änderungen wird voraussichtlich ein Anstieg von Leasingbestellungen im ersten Halbjahr 2026 sein. Flottenmanager, die Ende 2025 aus Unsicherheit pausiert hatten, können jetzt wieder ordern.
Das Bundeswirtschaftsministerium signalisiert, dass diese fiskalischen Vorteile wahrscheinlich der letzte große Anreiz vor 2030 sind. Danach soll der Markt ohne massive Förderung auskommen. Unternehmen sollten ihre Umstellung auf Elektroflotten in diesem günstigen Zeitfenster daher beschleunigen.
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