Ehrenamtspauschalen steigen 2026 deutlich an
30.12.2025 - 13:54:12Die Bundesregierung erhöht die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamtliche. Die Reform bringt mehr Geld, Rechtssicherheit und Bürokratieerleichterungen für Vereine.
Ab Neujahr erhalten Millionen ehrenamtlich Engagierte in Deutschland mehr steuerfreies Geld. Die Bundesregierung erhöht die Pauschalen für Übungsleiter und allgemeine Ehrenämter erstmals seit 2021 – ein Schub für Vereine und das bürgerschaftliche Engagement.
Neue Freibeträge: Das ändert sich zum 1. Januar
Die Anpassungen im Steueränderungsgesetz 2025 sind beschlossene Sache. Für Übungsleiter, Trainer und Ausbilder in Vereinen steigt die jährliche steuerfreie Übungsleiterpauschale von bisher 3.000 auf 3.300 Euro. Die allgemeine Ehrenamtspauschale, etwa für Vorstandsämter oder Gerätewarte, erhöht sich von 840 auf 960 Euro pro Jahr.
Für Vereine, die monatlich abrechnen, bedeutet das: bis zu 275 Euro steuerfrei für Trainer (bisher 250 Euro) und 80 Euro für allgemeine Helfer (bisher 70 Euro). Die Zahlungen bleiben von Einkommensteuer und Sozialabgaben befreit, solang die Jahresgrenzen nicht überschritten werden.
Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie
Neben dem finanziellen Plus bringt die Reform mehr Schutz für Engagierte. Die Haftungsgrenze für grobe Fahrlässigkeit wird an die neue Übungsleiterpauschale angeglichen. Künftig gilt: Wer nicht mehr als 3.300 Euro im Jahr erhält, haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bisher bestand für höher vergütete Ehrenämter oft eine Lücke – ein „Haftungsrisiko“, das nun entfällt.
Kleinere Vereine profitieren von vereinfachten Regeln. Die Grenze für steuerfreie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt von 45.000 auf 50.000 Euro Jahresumsatz. Auch die Schwelle für die „zeitnahe Mittelverwendung“ – also wie schnell Vereine Einnahmen ausgeben müssen – verdoppelt sich von 45.000 auf 100.000 Euro. Das gibt mehr Planungssicherheit und erleichtert die Rücklagenbildung.
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Das müssen Vereine jetzt beachten
Die neuen Freibeträge gelten für alle Zahlungen ab dem 1. Januar 2026. Vereinskassen und Buchhalter sollten ihre Systeme entsprechend anpassen. Wichtig: Die Pauschalen sind Jahreshöchstbeträge, können aber anteilig monatlich genutzt werden.
Eine Doppelnutzung für dieselbe Tätigkeit ist nicht erlaubt. Wer jedoch zwei klar getrennte Aufgaben wahrnimmt – etwa als Jugendtrainer und separater Kassenwart –, kann unter Umständen beide Pauschalen in Anspruch nehmen. Dies muss jedoch eindeutig dokumentiert sein.
Analyse: Ein Schub für die „Rückgrat der Gesellschaft“
Die Erhöhungen – 10 Prozent für Trainer, rund 14 Prozent für allgemeine Ehrenämter – reagieren auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und den zunehmenden Nachwuchsmangel in Vereinen. Sie sind Kern des geplanten „Zukunftspakts Ehrenamt“.
Für den Einzelnen mag der Zuwachs von 120 Euro im Jahr bescheiden wirken. In der Summe entlastet er den gesamten Non-Profit-Sektor erheblich. Ein mittelgroßer Sportverein mit 50 entschädigten Ehrenamtlichen kann nun jährlich zwischen 6.000 und 15.000 Euro mehr steuerfrei auszahlen. Dieses Geld fließt direkt in die lokale Gemeinschaft.
Ausblick: Wunsch nach dynamischer Anpassung
Viele Vereine haben ihre Aufwandsentschädigungen direkt an die gesetzlichen Höchstbeträge gekoppelt – bei ihnen steigen die Auszahlungen automatisch. Andere müssen möglicherweise Vorstandsbeschlüsse fassen.
Verbände begrüßen die Erhöhung, fordern aber langfristig eine Inflationsanpassung. Damit soll verhindert werden, dass der reale Wert der Freibeträge wie vor 2021 wieder erodiert. Für jetzt steht die reibungslose Umstellung im Vordergrund – und die Hoffnung, dass mehr Menschen sich für ein Ehrenamt begeistern lassen.
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