E-Evidence-Gesetz, Bundestag

E-Evidence-Gesetz: Bundestag steht vor umstrittener Grundrechtsabwägung

17.01.2026 - 02:15:12

Der Bundestag stimmt Ende Januar über die nationale Umsetzung der EU-E-Evidence-Verordnung ab. Experten warnen vor verfassungswidrigen Grundrechtseingriffen und mangelndem Schutz des Anwaltsgeheimnisses.

Der Bundestag entscheidet Ende Januar über ein Gesetz, das den Zugriff von EU-Strafverfolgern auf digitale Beweise in Deutschland regelt. Kritiker warnen vor einem Verfassungsbruch.

Berlin. Die deutsche Justiz soll effizienter werden – doch der Preis könnte hoch sein. Am 29. Januar 2026 stimmt der Bundestag über den nationalen Vollzug der umstrittenen EU-E-Evidence-Verordnung ab. Das geplante „Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz“ (EBewMG) soll Ermittlungen in der EU beschleunigen. Doch bei einer Anhörung im Rechtsausschuss warnten Experten einhellig vor gravierenden Grundrechtseingriffen. Steht Deutschland vor einem digitalen Ermächtigungsgesetz?

EU will Justizzusammenarbeit revolutionieren

Hintergrund ist ein EU-Paket aus dem Jahr 2023. Es soll die oft monatelange Rechtshilfe zwischen Mitgliedstaaten ersetzen. Bisher müssen deutsche Staatsanwälte für Daten bei einem Anbieter in Frankreich oder Spanien einen förmlichen Antrag stellen.

Das neue System setzt auf Direktanordnungen. Eine spanische Richterin kann künftig einen Europäischen Herausgabe- oder Sicherungsbefehl direkt an einen deutschen Cloud-Dienst richten. Der Anbieter muss dann Nutzerdaten, Metadaten oder sogar Kommunikationsinhalte binnen zehn Tagen – in Eilfällen binnen acht Stunden – übermitteln. Befürworter argumentieren, dies sei unverzichtbar im Kampf gegen digitale Kriminalität.

Anzeige

Unternehmen, die jetzt ihre Prozesse für internationale Datenanfragen aufbauen müssen, riskieren Bußgelder und Reputationsschäden, wenn die Dokumentation fehlt. Ein praktisches Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO hilft, alle Datenflüsse, Drittparteien und Rechtsgrundlagen schnell nachzuweisen – gerade bei grenzüberschreitenden Herausgabebefehlen. Dieses kostenlose Excel‑Muster begleitet Sie Schritt für Schritt zur prüfungssicheren Dokumentation. Jetzt Verarbeitungsverzeichnis gratis herunterladen

Experten schlagen Alarm: „Verfassungswidrig“

In der Anhörung am 12. Januar prallten die Welten aufeinander. Strafverfolger wie Sebastian Murer von der Münchener Generalstaatsanwaltschaft priesen das Werkzeug als „notwendig für den Schutz der Bürger“.

Die überwiegende Mehrheit der geladenen Rechtsexperten sah das anders. „Der Entwurf ist verfassungswidrig“, lautete das harte Urteil mehrerer Gutachter. Professor Dr. Kai Ambos von der Universität Göttingen warnte vor Missbrauchspotenzial. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierten, der Gesetzentwurf nutze Spielräume für Grundrechtsschutz nicht aus.

Kernproblem: Betroffene könnten sich erst wehren, nachdem ihre Daten bereits ins Ausland geflossen sind. Besonders brisant: Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses sei nicht gewährleistet. „Ein ausländischer Ermittler könnte so vertrauliche Mandanten-Kommunikation abgreifen“, so ein DAV-Vertreter.

Deutscher Vollzug steht auf wackligen Füßen

Deutschland muss die EU-Verordnung bis August 2026 umsetzen. Die Bundesregierung legte mit dem EBewMG einen eigenen Rahmen vor. Darin wird etwa das Bundesamt für Justiz als zentrale Stelle benannt.

Doch genau dieser nationale Vollzug ist heikel. Das Grundgesetz garantiert ein hohes Schutzniveau für das Fernmeldegeheimnis. Bisher verlangen deutsche Gerichte eine richterliche Überprüfung bevor Daten herausgegeben werden. Die EU-Logik der „gegenseitigen Anerkennung“ justizieller Entscheidungen könnte diesen Schutz aushöhlen. Ein französisches Gerichtsurteil müsste in Deutschland einfach anerkannt werden – ohne dass ein hiesiger Richter den Eingriff prüft.

Countdown für Unternehmen und Gerichte

Bleibt der Entwurf unverändert, stehen vor allem Unternehmen unter Druck. IT-Dienstleister, Telekommunikationsanbieter und Cloud-Firmen müssen Prozesse für die extrem kurzen Fristen aufbauen. Die Kosten für diese Compliance-Pflichten werden auf die Branche zukommen.

Rechtsexperten rechnen jedoch fest mit Klagen. Sollte das Gesetz wie geplant verabschiedet werden, dürfte der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kurz sein. Die Richter werden dann entscheiden müssen, ob der Wunsch nach schnellerer europäischer Strafverfolgung das deutsche Grundrecht auf Privatsphäre aushebeln darf.

Anzeige

PS: Wenn Ihre IT-Abteilung binnen Stunden auf Auskunftsanfragen reagieren muss, hilft ein sofort einsetzbares Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Haftungsrisiken zu reduzieren. Das kostenlose Muster enthält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, fertige Excel-Felder und eine Checkliste für Dienstleister und Cloud‑Provider – so erstellen Sie ein prüfungssicheres Verzeichnis in kurzer Zeit. Verarbeitungsverzeichnis in unter einer Stunde erstellen

Die Abstimmung am 29. Januar ist somit nur ein erster Akt. Der eigentliche Showdown um die digitale Grundrechtsbalance in Europa steht noch bevor.

@ boerse-global.de