E-Dienstwagen, Regeln

E-Dienstwagen: Neue Regeln für Heim-Ladung ab sofort

07.02.2026 - 05:53:12

Für Elektro-Dienstwagen gilt ab 2026 eine neue Nachweispflicht für Stromkosten. Die alten Pauschalen entfallen, stattdessen sind exakte Verbrauchsnachweise oder eine amtliche Pauschale von 34 Cent/kWh vorgeschrieben.

Ab 2026 müssen Fahrer von Elektro-Dienstwagen jeden geladenen Kilowattstunden Strom genau nachweisen. Das Bundesfinanzministerium hat die alten Pauschalen abgeschafft.

Das bedeutet das Ende der einfachen, aber ungenauen Monatspauschalen. Bislang konnten Arbeitgeber pauschal zwischen 15 und 70 Euro steuerfrei erstatten. Ab sofort gilt: Ohne exakten Nachweis der verbrauchten Strommenge gibt es keine steuerfreie Erstattung mehr. Die Neuregelung soll für mehr Fairness sorgen – und bringt gleichzeitig mehr Bürokratie.

Zwei Wege zur Abrechnung: Genau oder pauschal

Dienstwagenfahrer haben jetzt zwei Optionen. Sie können entweder ihre tatsächlichen individuellen Stromkosten abrechnen. Dafür müssen sie den genauen Verbrauch und ihren privaten Strompreis pro Kilowattstunde nachweisen.

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Die Alternative ist eine neue amtliche Strompreispauschale. Für 2026 liegt sie bei 34 Cent pro kWh. Dieser Wert basiert auf dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis der ersten Jahreshälfte 2025. Wer einen günstigeren Tarif hat, profitiert von dieser Pauschale. Die Entscheidung für eine Methode gilt für das gesamte Kalenderjahr.

Technische Aufrüstung wird Pflicht

Die größte Hürde ist die neue Nachweispflicht. Ohne eichrechtskonforme oder messgenaue Zähler geht nichts mehr. Viele moderne Wallboxen haben diese bereits integriert. Alternativ sind mobile Zähler oder Fahrzeug-Apps möglich.

Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen ihre Car-Policys anpassen und die technische Ausstattung ihrer Flottenfahrer sicherstellen. Der administrative Aufwand für die Lohnbuchhaltung steigt damit deutlich.

Mehr Gerechtigkeit, mehr Aufwand – ein fairer Deal?

Die Reform schafft klare Verhältnisse. Sie beendet die Ungenauigkeit der Pauschalen und behandelt nun auch Strom aus privaten Solaranlagen steuerlich gleich wie Netzstrom. Das kostenlose Laden beim Arbeitgeber bleibt ein steuerfreier Vorteil.

Doch der Preis für mehr Fairness ist ein höherer Dokumentationsaufwand. Experten raten Firmen, ihre Prozesse jetzt anzupassen und Mitarbeiter umfassend zu informieren. Nur so lässt sich ein reibungsloser Übergang gewährleisten.

Langfristig ist die verbrauchsgenaue Abrechnung ein logischer Schritt. Sie macht das Management von E-Flotten transparenter und rechtssicher. Die jährliche Anpassung der Pauschale sorgt dafür, dass die Erstattung nah an der Realität der Strommärkte bleibt.

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